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Blegh

Alles andere als Fanservice ist, was eine in Oberhausen wohnhafte Deutsche namends H. Ladberg vor knapp einem Jahr getan hat. Ladberg hatte die tolle Idee, eine Merchandise-Company mit dem Namen Blegh zu gründen und ging damit im November 2023 auch zum Deutschen Patent- und Markenamt, um sich das Wort schützen zu lassen. Das Amt winkte den Antrag durch, offiziell darf deshalb aktuell nur Ladbergs Blegh "Blegh" auf zum Beispiel Sticker, Kunstdrucke, Klamotten und Tassen drucken. Und weil die Widerspruchsfrist gegen die Marke am 30. September von der Öffentlichkeit unbemerkt abgelaufen ist, fängt sie jetzt offenbar schon an, Klagen an Menschen zu formulieren, die unwissentlich gegen ihr Markenrecht verstoßen. Jedenfalls meldeten inzwischen mehrere kleine Merchseller (u.a. Death Sentence und Mindful Maven Studio), dass sie in Konsequenz des Trademarkings ihre eigenen "Blegh"-bestückten Produkte nicht länger verkaufen dürfen. Die Metalcore-Bubble ist zurecht empört.

Death Sentence startete inzwischen sogar eine GoFundMe-Page mit dem Titel The Blegh is for the People, um eine Gegeninitiative zu starten. Ihrer Meinung nach sei Blegh seit Jahren in öffentlichem Gebrauch und tausendfach von verschiedensten Bands und Marken genutzt worden, was ein Trademarking des Begriffs nicht rechtmäßig mache. Architects-Sänger Sam Carter, prominenter Vertreter der "Blegh"-Vocals, sprach bereits seine Unterstützung aus.

Blegh.de hat inzwischen die Kommentarfunktion auf seiner Instagram-Seite deaktiviert, wirbt aber auf der zugehörigen Website offensiv damit, eine "eingetragene Marke" zu sein. "Dein Shop für Metal-Merchandise. Made im Ruhrpott", heißt es da. Und weiter: "Willkommen bei BLEGH, Ihrem Ziel für die neuesten Trends in der Mode. Hier finden Sie alles, von lässiger Alltagskleidung bis hin zu eleganten Abendoutfits. Unser Sortiment umfasst hochwertige Stoffe und stilvolle Designs, die Ihren persönlichen Stil unterstreichen." Klingt doch nach authentischem Metalmerch und rein gar nicht nach bewusstem Scam, oder? Darauf erst mal ein BLEGH, denn schreiben und singen dürfen wir es ja noch.

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