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Clubs werden Kulturorte: Der Dancefloor entdeckt das Bauplanungsrecht

Deutschland will Clubs baurechtlich anders behandeln. Das Bundeskabinett hat Ende Mai den Entwurf für ein "Baugesetzbuch-Upgrade" beschlossen; darin sollen Musikclubs nicht mehr einfach in der Schmuddelecke der "Vergnügungsstätten" verschwinden, also dort, wo bislang auch Spielhallen, Wettbüros und Sexkinos wohnen. Künftig sollen sie als eigene Kategorie im Baurecht auftauchen, näher an Kultur als an bloßer Abendbespaßung. Das klingt erst einmal trocken, ist aber für Clubkultur fast romantisch. Techno wird nicht mehr nur als Lärmproblem, Polizeieinsatz oder Tourismuskulisse beschrieben, sondern als etwas, das in Stadtplanung vorkommen muss. Der Club nicht als Laune der Nacht, sondern als Nutzungsart. Der Bass als Belang im Bauleitplanverfahren. Der Dancefloor, endlich DIN-kompatibel.

Natürlich wird dadurch kein Club automatisch gerettet. Lärmschutz, Mieten, Brandschutz, Nachbarschaftskonflikte und Immobilienpreise verschwinden nicht, nur weil der Gesetzgeber plötzlich "Kultur" sagt. Und die Szene kritisiert bereits, dass Musikclubs nicht einfach den klassischen "Anlagen für kulturelle Zwecke" gleichgestellt werden, sondern eine Sonderkategorie bekommen sollen. Trotzdem ist der Moment bemerkenswert. Nach Watergate, nach den Schmerzen um Renate, nach dem SchwuZ-Schock wirkt diese Reform wie ein spätes Eingeständnis: Berlin kann nicht jahrelang mit Clubkultur Weltstadt spielen und sie gleichzeitig behandeln, als sei sie baurechtlich ein lästiger Betriebsunfall. Toll sind übrigens die beiden Tracks, die uns nebenbei unterhalten – vom Shootingstar Camille Doe und dem basstriefenden Diffrent.

Wer mit Nachtleben Standortmarketing betreibt, muss irgendwann auch Räume dafür sichern. Vielleicht ist genau das die schönste Absurdität daran. Früher hieß Clubkultur: Nebel, Stroboskop, Türpolitik. Heute heißt sie: Gebietszulässigkeit, BauNVO, TA Lärm, Nutzungskategorie. Man kann darüber lachen. Aber wenn am Ende ein Club weniger verdrängt wird, darf von mir aus auch der Bebauungsplan raven.

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