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Knast oder Freispruch?

Der Spiegel schwingt sich offenbar gerade zum Fachblatt für Berichterstattung über Prozesse mit Rapper-Beteiligung auf: Auch über das Verfahren, das aktuell in Hamburg gegen GZUZ läuft, hält das Blatt auf dem Laufenden. Dem 187 Strassenbanditen werden diverse Hässlichkeiten vorgeworfen, darunter unerlaubter Waffen- und Drogenbesitz, Körperverletzung und, besonders evil, versuchter Diebstahl einer Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen.

Weil er schon mehrfach auffällig geworden war, könne die Staatsanwaltschaft für GZUZ "keine positive Sozialprognose" stellen und fordert eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten. Die solle nicht zur Bewährung ausgesetzt werden: GZUZ stehe ja bereits unter Bewährung, was ihn nicht davon abgehalten hat, sich daneben zu benehmen.

Der Verteidiger des Rappers fordert dagegen einen Freispruch. "Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden", behauptet er. Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als "Staatsfeind" und "böser Gangster-Rapper" gelte.

Ach, ist das so? Hab' tatsächlich noch nie gehört, dass jemand GZUZ einen "Staatsfeind" genannt hätte. Einen "unbeherrschten, unangenehmen, misogynen Unsympathen" dagegen: sehr wohl. Hiermit geschehen.

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