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Schadenersatzpflichtig?

Im Gegensatz dazu gehören Werbeverträge für den dreckigen Frauenschläger zu den Dingen, die es besser nicht geben sollte. Gleiches gilt (bis zu dem Tag vielleicht, an dem Kollegah seine Habilitation in der Tasche hat) für rappende Juraprofessoren, Juristenpostillen, die eine Geschichte aus dem Jahr 2003 (!) dreizehn Jahre später zur Meldung aufplustern, oder Autoren, die für Süddeutsche Zeitung über eine vermeintliche "Rap Battle im Rathaus" schreiben dürfen, obwohl ihnen offenbar niemand den Unterschied zwischen "Rap" und "schnell sprechen" erläutert hat.

Jungejunge. So viel Grütze auf einmal. Da hab' ich ja schon fast keine Angst mehr vor dem Schönen und den Beats ...

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