Schadenersatzpflichtig?
Im Gegensatz dazu gehören Werbeverträge für den dreckigen Frauenschläger zu den Dingen, die es besser nicht geben sollte. Gleiches gilt (bis zu dem Tag vielleicht, an dem Kollegah seine Habilitation in der Tasche hat) für rappende Juraprofessoren, Juristenpostillen, die eine Geschichte aus dem Jahr 2003 (!) dreizehn Jahre später zur Meldung aufplustern, oder Autoren, die für Süddeutsche Zeitung über eine vermeintliche "Rap Battle im Rathaus" schreiben dürfen, obwohl ihnen offenbar niemand den Unterschied zwischen "Rap" und "schnell sprechen" erläutert hat.
Jungejunge. So viel Grütze auf einmal. Da hab' ich ja schon fast keine Angst mehr vor dem Schönen und den Beats ...
1 Kommentar mit 3 Antworten
bin ich der einzige der bock hätte shindy mal so richtig in den bart zu greifen?
Um mal zu überprüfen, wie flauschig er eigentlich ist und welche Pflegeprodukte da bei der täglichen Beauty-Routine zur Anwendung kommen? Sicher nicht.
nein, eher weil ich solche visagen bei leuten vom format u50 absolut albern finde...ich verbinde diese barthaarigkeit mit christlicher seefahrt, motorradrockern, akhis oder kiez-zauseln...aber nicht mit dahergelaufenen wohlstands jünglingen...
... und da willst du reinfassen?