Es ist die sechste Klage in sechs Monaten: Sean Combs soll 2003 eine 22-Jährige missbraucht haben. Eine Entschuldigung des Rappers wirkt zynisch.

New York (joga) - Das ehemalige Model Crystal McKinney hat gestern in New York Klage gegen Sean 'Diddy' Combs wegen sexueller Nötigung eingereicht. Combs soll die damals 22-Jährige erst mit Alkohol und Drogen betäubt und dann in seinem Tonstudio missbraucht haben. Zuvor hatten bereits vier andere Frauen sowie der Musikproduzent Rodney 'Lil Rod' Jones dem Rap-Produzent sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung vorgeworfen.

Die erste Klage hatte P. Diddys langjährige Freundin Casandra 'Cassie' Ventura im November 2023 wegen Sexhandels und Vergewaltigung eingereicht. Combs' Anwalt Ben Brafman wies die Vorwürfe damals als "widerlich und ungeheuerlich" zurück, die Forderung nach einer Millionenentschädigung sei lediglich ein Erpressungsversuch.

Video zeigt Combs Gewalt-Exzesse

Ende letzter Woche veröffentlichte CNN das Video einer Überwachungskamera, auf dem zu sehen ist, wie Combs im Jahr 2016 Ventura im Flur des InterContinental Hotels in Los Angeles schwer misshandelt. Er reißt sie zu Boden, tritt dann auf die Liegende ein und versucht, sie zurück in sein Zimmer zu zerren.

Combs reagierte am Sonntag auf Instagram mit einer Erklärung, in der er von den "dunkelsten Zeiten" in seinem Leben spricht und erklärt, er übernehme "die volle Verantwortung für mein Verhalten in diesem Video".

Die "volle Verantwortung" erst übernehmen, nachdem das vorherige Leugnen nichts geholfen hat, und auch kein einziges Wort des Bedauerns an seine Opfer richten: "So funktioniert das nicht", kommentierte 50 Cent ebenfalls auf Instagram und sprach von einem "schlechten Schachzug".

Und tatsächlich könnte Combs Entschuldigungs-Video auch vor Gericht nachteilige Folgen für den Rapper haben. Ben Chu, der in solchen Dingen wahrlich erfahrene Anwalt Johnny Depps, spricht in einem Podcast von einem schweren Fehler.

Sean 'Diddy' Combs habe mit seiner Entschuldigung "jeden möglichen Einwand gegen die Echtheit des Videos einfach über Bord geworfen." Nach dem anfänglichen Leugnen zeuge das von "eindeutiger Unaufrichtigkeit" und werde auch "Auswirkungen auf die anderen Anklägerinnen haben, die sich zu Wort gemeldet haben, da es ihren Anschuldigungen mit Sicherheit mehr Glaubwürdigkeit verleiht."

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Puff Daddy,  | © LAUT AG (Fotograf: 'Peter Wafzig) Puff Daddy,  | © LAUT AG (Fotograf: 'Peter Wafzig) Puff Daddy,  | © LAUT AG (Fotograf: 'Peter Wafzig) Puff Daddy,  | © LAUT AG (Fotograf: 'Peter Wafzig)

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3 Kommentare mit 11 Antworten

  • Vor 24 Tagen

    "Sean 'Diddy' Combs habe mit seiner Entschuldigung "jeden möglichen Einwand gegen die Echtheit des Videos einfach über Bord geworfen." Nach dem anfänglichen Leugnen zeuge das von "eindeutiger Unaufrichtigkeit" und werde auch "Auswirkungen auf die anderen Anklägerinnen haben, die sich zu Wort gemeldet haben, da es ihren Anschuldigungen mit Sicherheit mehr Glaubwürdigkeit verleiht."

    Ich bin kein Jurist, darum hätte ich gerne gewusst welchen Einwand man bei diesem Videomaterial hätte bringen können.

  • Vor 23 Tagen

    "Sean 'Diddy' Combs habe mit seiner Entschuldigung "jeden möglichen Einwand gegen die Echtheit des Videos einfach über Bord geworfen.""

    So ein bisschen fragwürdig ist das ganze juristische System ja schon. Letztendlich sagt der Anwalt ja nichts anderes als: "Das Video ist echt, aber wegen Diddys Entschuldigung können seine Anwälte jetzt nicht mehr die Lüge etablieren, dass dem nicht so sei. Es wird nun also wesentlich schwerer dieses miese Dreckschwein ungeschoren davonkommen zu lassen."

    • Vor 23 Tagen

      "Der Anwalt" hat, wenn ich es richtig verstehe, mit dem Fall an sich gar nichts zu tun, ist also nicht der Anwalt von Diddys Gnaden, sondern ein sog. Promi-Anwalt, quasi externer Experte. Ich würde jedenfalls nicht wegen irgendwelcher Einschätzungen, die ein Externer in ein hingehaltenes Micro spricht, "das juristische System" in Frage stellen (vom amerikanischen Strafprozessrecht verstehe ich allerdings nichts).
      Bei deiner Äußerung, den "Anwälten" sei es nun verbaut, eine Lüge zu etablieren, um das "miese Drecksschweine ungeschoren davon kommen zu lassen", setzt du das Ziel des Strafprozesses, nämlich die Wahrheit herauszufinden, als gegeben voraus. Gerade das geht, jedenfalls aus Sicht des Staates, nicht, denn insoweit gilt dann tatsächlich mal die Unschuldsvermutung. Ob also Diddy ein "mieses Dreckschwein" ist, soll ja gerade durch ein Strafverfahren geklärt werden. Und jedenfalls im deutschen Strafprozess darf ein Angeklagter (in gewissen Grenzen) lügen - ob das schlau ist, ist eine andere Frage. Anwälte dürfen - in Deutschland - nicht wider besseres Wissens falsch vortragen. Die These/Möglichkeit ins Spiel zu bringen, ein Video könnte gefälscht sein, ist m.E. zulässig. Diese Möglichkeit hat sich Diddy wahrscheinlich verbaut. Das ist wahrscheinlich zum jetzigen Zeitpunkt dumm und aufrichtig, aber immerhin. (Und was ist, wenn seine Anwälte ihm sogar geraten haben, den Inhalt des Videos als zutreffend einzuräumen? Was hätte das mit dem juristischen System zu tun?)

    • Vor 23 Tagen

      Das juristische System im Ganzen sollte mensch natürlich durchaus in Frage stellen.

    • Vor 22 Tagen

      Ich verstehe nur was vom deutschen Strafrecht. Da lautet für mich die zentrale Frage, warum dem so aufgeklärten Menschen bisher wenig Besseres in Gesetzesform eingefallen ist, als auf Straftaten eines Erwachsenen im Falle einer Verurteilung mit der Verpflichtung, Geld zu zahlen (Geldstrafe, bei ausbleibender Zahlung Ersatzfreiheitsstrafe), oder direkt mit der Entziehung von Freiheit (Freiheitsstrafe) zu reagieren.

    • Vor 22 Tagen

      Auch speziell im deutschen Strafrecht gibt es Punkte, deren Ursprung und Sinn kritisch hinterfragt werden sollten, wie etwa: Warum werden Eigentumsdelikte so verhältnismäßig hart bestraft verglichen mit Delikten gegen Menschen. Warum werden wohlhabende Angeklagte indirekt durch die Beauftragung gut vernetzter Strafverteidiger bevorzugt. Warum machen wir Drogenabhängige mancher Substanzen per Gesetz zu Straftätern. Nur so als Beispiele. Dass das deutsche System vielfach besser ist als manch US-amerikanischer Clusterfuck: geschenkt. Aber Herpes ist auch vielfach besser als Ebola.

    • Vor 22 Tagen

      Falls du Interesse an US-Recht auf einem casual level hast, kann ich übrigens LegalEagle auf Nebula oder Youtube empfehlen.

    • Vor 22 Tagen

      Stimme zu.
      1. Strafhöhe: guckt man sich die Strafrahmen an, hast du recht. (Einfache) Körperverletzung hat denselben Strafrahmen wie (einfacher) Diebstahl: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Ich erlebe es so, dass Straftaten gegen die körperliche Integrität und sexuelle Selbstbestimmung im konkreten Fall regelmäßig durchaus härter bestraft werden als zB welche gegen das Vermögen. Ich sehe das Problem da eher im "Binnenvergleich", meint: warum kriegt ein drogenabhängiger Dieb, der in einer Drogerie zwei Parfums klaut (Schaden: 100 EUR, faktisch Null, weil vom Hausdetektiv geschnappt), z.B. sechs Monate Freiheitsstrafe (wegen seiner Vorstrafen), während ein (nicht vorbestrafter) Steuerhinterzieher bei einem Schaden von 100TEUR u.U. mit einer Einstellung, ansonsten regelmäßig mit einer Geldstrafe wegkommt? Da stimmt was im Binnenvergleich nicht.
      2. Drogenabhängige: s.o. Ich würde da auf kontrollierte staatliche BtM-Abgabe und Konsumräume und Wohngruppen setzen, das würde den Leuten helfen, die Knäste leeren, kapitalistisch betrachtet: wahrscheinlich eine Menge Geld sparen / zumindest nicht viel mehr als Einknasten kosten.
      3. Strafverteidiger: Zumindest gibt es in gravierenderen Fällen in D ja staatlich (vor-)finanzierte Pflichtverteidigung. Und es gibt nicht wenige wirklich gute Verteidigerinnen und Verteidiger, die sich (auch) als Pflichtverteidiger mit überschaubarer Vergütung engagiert einsetzen. Bei der Strafverteidigung liegt das Problem eher darin, dass es - wie fast überall - wirklich viele richtig schlechte Leute gibt, die zB noch nicht einmal die Akten lesen, was bittererweise für die Mandanten nicht immer leicht zu erkennen ist. Sucht das Gericht einen Pflichtverteidiger aus, weil der Beschuldigte keinen benennt, so werden häufig diejenigen ausgewählt, die "keinen Ärger" machen, sprich: dem Mandanten immer zum Geständnis raten. Das ist ein weiteres Praxisproblem.

  • Vor 22 Tagen

    Puff Diddy hat mir neulich auch belästigt, mit seine stümperhaften Raps.