70.200 Samples: GEMA-Provokation mit Teilerfolg
vom 16. September 2008
Der Komponist Johannes Kreidler, der letzten Monat ankündigte, 70.200 Formulare für ebensoviele benutzte Samples in einem von ihm komponierten Stück bei der GEMA einzureichen (wir berichteten), musste seine Formulare wieder mitnehmen. Die Übergabe war als Protestaktion gegen das bestehende Urheberrecht …
Bei der Anmeldung von Samples gehts nicht um die Länge sondern um die "Schöpfungshöhe", also Gewissermaßen die "künstlerische Leistung" die dahintersteckt. Da spielt der Wiedererkennungswert eine große Rolle. Aber so auslegbar das auch sein mag, Samples die sich im Bereich von Bruchteilen von Sekunden bewegen spielen da ganz sicher keine Rolle.
@mr_bad_guy (« Aber so auslegbar das auch sein mag, Samples die sich im Bereich von Bruchteilen von Sekunden bewegen spielen da ganz sicher keine Rolle. »):
Da wäre ich mir nicht so sicher. Nehmen wir mal den Schrei, mit dem Mister (!) James Brown sein "I Got You (I Feel Good)" eröffnet - der dauert keine Sekunde, ist aber ausgesprochen markant. Ist das wirklich schon Allgemeingut, das man blind samplen und verwursten darf (oder sollte)?
Ich glaub schon. Jedenfalls ist ein Wort (oder Satz oder Satzteil) das du in ein Mikrophon brüllst und aufnimmst auch keine Schöpferische Leistung. Ich bezweifle daß es da bei James Brown anders ist. AUch wenn er vielleicht eine markantere und bekanntere Stimme hat.
Edit: Wobei das Recht tatsächlich strenger interpretiert wird wenn es sich um Gesang, Rap, oder im allgemeinen Menschliche Stimmen handelt, als wenns dabei um reine Instrumentalsamples geht. Aber wie schon gesagt, ich glaub nicht daß ein "I Got You" und sei es auch von James Brown, die geforderte Schöpfungshöhe aufweist.
Der Komponist Johannes Kreidler, der letzten Monat ankündigte, 70.200 Formulare für ebensoviele benutzte Samples in einem von ihm komponierten Stück bei der GEMA einzureichen (wir berichteten), musste seine Formulare wieder mitnehmen. Die Übergabe war als Protestaktion gegen das bestehende Urheberrecht …
War es nun ein Erfolg oder nicht? Doch nur profaner PR-Gag?
@Metalman (« War es nun ein Erfolg oder nicht? Doch nur profaner PR-Gag? »):
Ich glaube, daß beide Seiten das Ergebnis als "Erfolg" werten (oder zumindest verkaufen) können.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, daß dies exakt das Ergebnis ist, das Herr Kreidler angestrebt hat.
Gruß
Skywise
WO FINDET MAN DAS STÜCK?
unter http://www.kreidler-net.de/, das stück heißt product placements.
Bei der Anmeldung von Samples gehts nicht um die Länge sondern um die "Schöpfungshöhe", also Gewissermaßen die "künstlerische Leistung" die dahintersteckt. Da spielt der Wiedererkennungswert eine große Rolle. Aber so auslegbar das auch sein mag, Samples die sich im Bereich von Bruchteilen von Sekunden bewegen spielen da ganz sicher keine Rolle.
@mr_bad_guy (« Aber so auslegbar das auch sein mag, Samples die sich im Bereich von Bruchteilen von Sekunden bewegen spielen da ganz sicher keine Rolle. »):
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Nehmen wir mal den Schrei, mit dem Mister (!) James Brown sein "I Got You (I Feel Good)" eröffnet - der dauert keine Sekunde, ist aber ausgesprochen markant. Ist das wirklich schon Allgemeingut, das man blind samplen und verwursten darf (oder sollte)?
Gruß
Skywise
Ich glaub schon. Jedenfalls ist ein Wort (oder Satz oder Satzteil) das du in ein Mikrophon brüllst und aufnimmst auch keine Schöpferische Leistung. Ich bezweifle daß es da bei James Brown anders ist. AUch wenn er vielleicht eine markantere und bekanntere Stimme hat.
Edit: Wobei das Recht tatsächlich strenger interpretiert wird wenn es sich um Gesang, Rap, oder im allgemeinen Menschliche Stimmen handelt, als wenns dabei um reine Instrumentalsamples geht. Aber wie schon gesagt, ich glaub nicht daß ein "I Got You" und sei es auch von James Brown, die geforderte Schöpfungshöhe aufweist.