Bewährung für Dr. Knarf Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an Ein Beitrag geteilt von Dr. Knarf (@derechtedr.knarf) Noch mehr Zeit zwischen dem Vergehen und einem Urteil ist, wenn auch aus anderen Gründen, in folgendem Fall verstrichen, und auch dieser Prozess ist in den letzten …
Finde ich irgendwie komisch dass der Umstand der Selbstverletzung sich strafmildernd auswirkt mit der Logik könnte man einen betrunkenen Autofahrer der jemanden umfährt und danach an den Baum knallt auch milder bestrafen weil er sich selbst dabei verletzt hat. Unabhängig davon finde ich es auf empathischer Ebene gut weil es im Knast mit der medizinischen Versorgung wahrscheinlich sehr schwierig für Ihn wäre.
Offensichtlich wurde niemand anderes verletzt beziehungsweise falls jemand verletzt wurde sah nicht einmal der Staatsanwalt Schuld bei Knarf, sonst wäre er ja auch wegen Körperverletzung belangt worden Ein möglicherweise verletzter Komplize wäre wahrscheinlich eher Mittäter statt geschädigter.
§ 60 StGB sieht in "Extremfällen" wegen der Folgen für den Täter sogar ein Absehen von Strafe vor:
"Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat."
Bedeutet: das Gericht überlegt sich, was rauskommen würde. Wäre es maximal ein Jahr, kann es von Strafe absehen. Hatte ich in der Praxis einmal bei nem jungen Mann, der bei einem Grasticker eingebrochen war, um, naja, Gras zu klauen (Menge weiß ich nicht mehr, so ein paar hundert Gramm glaube ich). Nachbarin rief die Polizei. Junger Polizist stürmt in die Wohnung, Mandant will gerade mit Beute aus dem Fenster, Polizist schießt ihm in den Rücken. Niere kaputt, mehrere OPs, dauerhafte Beeinträchtigung. Da sah das Gericht davon ab, ihn wegen des (versuchten) Wohnungseinbruchsdiebstahls zu verknacken. Klar: dem Polizisten ist wegen seines offensichtlich unverhältnismäßiges Einsatzes der Schusswaffe latürnich nichts passiert, noch nicht mal eine fahrlässige Körperverletzung sollte das gewesen sein.
Au weia... Typisch Polizei - immer schnell mit der Schußwaffe am Start, und dann in aller Regel seltenst auf Körperteile schießend, die weniger wahrscheinlich lebensgefährdend sind.
wenn du, im rahmen eines fußballspiels zb, an einer gruppenschlägerei teilnimmst und dann verhaftet/verurteilt wirst, kann es sein, dass dir deine eigene erlittene schwere körperverletzung zugerechnet wird wegen der teilnahme an besagter gruppenschlägerei.
Bewährung für Dr. Knarf Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an Ein Beitrag geteilt von Dr. Knarf (@derechtedr.knarf) Noch mehr Zeit zwischen dem Vergehen und einem Urteil ist, wenn auch aus anderen Gründen, in folgendem Fall verstrichen, und auch dieser Prozess ist in den letzten …
Ich schwanke zwischen Mitleid und selbst Schuld
So lange das Mitleid am Ende nicht das eigene Urteilsvermögen trübt, kann man so viel davon haben, wie man für richtig hält.
Finde ich irgendwie komisch dass der Umstand der Selbstverletzung sich strafmildernd auswirkt mit der Logik könnte man einen betrunkenen Autofahrer der jemanden umfährt und danach an den Baum knallt auch milder bestrafen weil er sich selbst dabei verletzt hat. Unabhängig davon finde ich es auf empathischer Ebene gut weil es im Knast mit der medizinischen Versorgung wahrscheinlich sehr schwierig für Ihn wäre.
Klingt aber nicht so, als habe er jemand anderen außer sich selbst verletzt. Dann wäre das Urteil sicherlich weniger milde ausgefallen.
Meines Wissens war zum Zeitpunkt der Explosion noch ein Freund von ihm mit der Bude. Den hats aber nicht so fies erwischt.
Ich finde Strafmilderung bei eigener Betroffenheit wie hier schon sehr sinnvoll. Macht für mich den Unterschied zwischen Rachejustiz und Gerechtigkeit
Offensichtlich wurde niemand anderes verletzt beziehungsweise falls jemand verletzt wurde sah nicht einmal der Staatsanwalt Schuld bei Knarf, sonst wäre er ja auch wegen Körperverletzung belangt worden Ein möglicherweise verletzter Komplize wäre wahrscheinlich eher Mittäter statt geschädigter.
§ 60 StGB sieht in "Extremfällen" wegen der Folgen für den Täter sogar ein Absehen von Strafe vor:
"Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat."
Bedeutet: das Gericht überlegt sich, was rauskommen würde. Wäre es maximal ein Jahr, kann es von Strafe absehen.
Hatte ich in der Praxis einmal bei nem jungen Mann, der bei einem Grasticker eingebrochen war, um, naja, Gras zu klauen (Menge weiß ich nicht mehr, so ein paar hundert Gramm glaube ich). Nachbarin rief die Polizei. Junger Polizist stürmt in die Wohnung, Mandant will gerade mit Beute aus dem Fenster, Polizist schießt ihm in den Rücken. Niere kaputt, mehrere OPs, dauerhafte Beeinträchtigung. Da sah das Gericht davon ab, ihn wegen des (versuchten) Wohnungseinbruchsdiebstahls zu verknacken.
Klar: dem Polizisten ist wegen seines offensichtlich unverhältnismäßiges Einsatzes der Schusswaffe latürnich nichts passiert, noch nicht mal eine fahrlässige Körperverletzung sollte das gewesen sein.
Au weia... Typisch Polizei - immer schnell mit der Schußwaffe am Start, und dann in aller Regel seltenst auf Körperteile schießend, die weniger wahrscheinlich lebensgefährdend sind.
Puh, schon wieder 13:12 hier...
wenn du, im rahmen eines fußballspiels zb, an einer gruppenschlägerei teilnimmst und dann verhaftet/verurteilt wirst, kann es sein, dass dir deine eigene erlittene schwere körperverletzung zugerechnet wird wegen der teilnahme an besagter gruppenschlägerei.
dennoch finde ich, knarf ist geschädigt genug, es ist richtig ihm die hand zu reichen