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Schwulenfeindliche Klage?

Um merkwürdige Verquickungen zwischen Justiz und Hip Hop zu finden, muss man allerdings gar nicht erst den großen Teich überqueren. Das können wir hierzulande auch, wie ein Blick in den Tagesspiegel zeigt: Die Berichterstattung über das Thema Bushido und die Homophobie erscheint dort plötzlich in ganz neuem, ungewohntem Licht, geht es doch zur Abwechslung einmal nicht um die Schwulenfeindlichkeit in des Rappers Texten, sondern um homophobe Klischees in der Anklageschrift gegen ihn. Upps!

"Allerdings begründet die Behörde selbst ihre Anklage in einem mehrseitigen internen Vermerk mit Klischees über Schwule", schreibt Autor Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel. "Es heißt in dem Papier, Wowereit werde in strafbarer Weise herabgewürdigt, weil es beim Sex unter Männern stets einen 'sich unterordnenden Part' gebe, der sich einer 'demütigenden Unterwerfung' aussetze. Mehrfach geben die Ermittler Vorurteilen über Homosexuelle Raum. Das Modegetränk 'Aperol Spritz' etwa, das in dem Lied [es geht natürlich noch immer um Shindys 'Stress Ohne Grund', d.Red.] erwähnt wird, bringen die Beamten mit Schwulsein in Verbindung. Auch sehen sie in der Zeile über 'blonde Opfer' eine Anspielung auf schwule Männer, weil diese sich angeblich gern die Haare blondieren."

Auf Nachfrage des Tagesspiegels betonte die Behörde, die zitierten Passagen seien nicht Teil der Anklageschrift gewesen. Wenigstens das.

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