Seite 21 von 26

Einschüchterung erfolgreich

Sagte ich, hier warte eine vielleicht noch üblere Type? Auftritt: Diddy. Eine der Klagen wegen sexuellen Übergriffen gegen ihn wies ein New Yorker Gericht vor ein paar Tagen ab. Nicht jedoch, weil seine Unschuld erwiesen wäre. Noch nicht einmal mangels Beweisen. Sondern weil das Opfer sich weigerte, seine Identität preiszugeben. Die Klage war unter dem Decknamen Jane Doe eingereicht worden. Der Aufforderung, die Anonymität zu verlassen, kam die Frau nicht nach.

"In diesem speziellen Fall hat Jane Doe beschlossen, den Fall nicht weiter zu verfolgen", so ihr Anwalt Tony Buzbee. "Ich kann ihr deshalb keine Vorwürfe machen. Die Klägerinnen haben alle große Angst. Das sind schwierige Fälle, die für diejenigen, die sie aufrollen, oft erneut traumatisierend sind. Jeder Einzelfall steht für sich. Diese Frau hat sich entschieden, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen und sich dem Medienrummel und der Gefahr, die sie empfindet, zu entziehen. Das müssen wir respektieren."

Ja, müssen wir. Bedeutet aber auch: Wenn man die Opfer nur erfolgreich genug einschüchtert, kommt man davon. Tolle Wurst.

Abzulegen dennoch unter "gute Nachrichten": Diddy bleibt ja weiterhin in U-Haft. Es stehen ja noch Dutzende weitere Klagen gegen ihn im Raum. Nur eben jetzt eine weniger.

Seite 21 von 26

Weiterlesen

Noch keine Kommentare