Gzuz muss draußen bleibenFalls Gzuz Angst hatte, wieder im Knast zu landen: Er kann (vorerst) aufatmen. Der 187er soll im letzten Jahr einen Mitarbeiter eines Supermarkts geohrfeigt haben. Im Rahmen einer Anhörung sollte nun geklärt werden, ob das einen Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen darstellte.

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