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Illegale Blütenwerbung

Wobei: Alles lässt sich dann doch wieder nicht verkaufen. Zumindest darf nicht alles ungehemmt beworben werden. Das lernt gerade der Cannabis-Anbieter, der mit Sido für seine Blüten lockt: Die Apothekerkammer Nordrhein hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, die solche Bilder ...

... bis zur finalen Klärung der Rechtslage unterbinden soll. Das Angebot "Siggis Pharm", das spezielle Grassorten in Kombination mit einem Gratisrezept dafür feilbietet, breche der Apothekerkammer zufolge gleich doppelt geltendes Recht: Zum einen handle es sich um einen Verstoß gegen §11 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Der verbietet, "außerhalb der Fachkreise" für "Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel" zu werben, "mit Angaben oder Darstellungen (...) von (...) Personen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können". Also ziemlich genau, was wir da oben sehen.

Die im beworbenen Paket enthaltene kostenlose Verschreibung sei zudem eine "unzulässige Zugabe", die §7 HWG zuwiderlaufe, schreibt das Fachblatt, das es wissen muss: die Deutsche Apotheker Zeitung, nämlich.

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