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Auf der Suche nach dem gestohlenen Oh!

Tatsächlich erscheint kein Anlass zu nichtig, um die Mühlen der Justiz in Gang zu setzen. Ein kleines "Oh!" beschäftigt US-amerikanische Gerichte. Jay-Z soll es sich ungefragt bei Eddie Bo geborgt haben. Selbiger oh-te im Jahr 1969 zusammen mit seinen Soul Finders auf "The Hook & Sling Part I":

Ein "Oh!" daraus fand vier Dekaden später Eingang in Jay-Zs Track "Run This Town" - und genau an dieser lächerlichen Silbe entzündet sich nun der Streit. Das Label Tuf America, das seit 1996 die Rechte an der Funk-Nummer des 2009 verstorbenen Sängers inne hat, sieht selbige verletzt und klagt auf Schadenersatz.

Die Gegenseite hält den Ball flach: "Der Kläger glaubt offenbar, er besitze das Monopol auf die Verwendung des Wortes 'Oh' und sei in der Lage, andere davon abzuhalten, besagtes Wort in aufgenommener Form zu verwenden. Die bewährte Copyright-Gesetzgebung sollte es dem Gericht mühelos erlauben, den Kläger eines Besseren zu belehren." Einzelne Worte und kurze Phrasen schütze das Copyright nicht, so die Rechtsbeistände von Jay-Z und seiner Plattenfirma, die davon ausgehen, dass die Klage abgewiesen wird.

Wer ersetzt eigentlich mir den Schaden, den Rihanna in meinen Ohren angerichtet hat, als ich - auf der Suche nach dem gestohlenen "Oh!" - "Run This Town" noch einmal angehört habe?

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