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Kay One ent-adelt

Grund zum Anstoßen hat allerdings auch Kay One: Sieht so aus, als könne er den Prinz bald wieder aus seinem Künstlernamen entfernen. "Und ich darf noch was Schönes verkünden", schreibt er. "Der Name 'Kay One' gehört wieder mir."

Wie kommts? rap.de erklärt mit Verweis auf das Online-Register des Deutschen Patent- und Markenamts: "Die Löschung wurde demnach am 11. April vorgenommen. Dies geschah unter Verweis auf § 50 des Markenrechts, das die Löschung einer Marke u.a. dann vorsieht, wenn der Eigentümer sie sich bewusst in Behinderungsabsicht angeeignet hat." Was man Bushido, der sich die Marke "Kay One" hatte eintragen lassen, durchaus unterstellen darf.

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1 Kommentar

  • Vor 10 Jahren

    Bushi ist ja auch ein bisschen doof. Wenn man sich einen Markennamen entsprechend sichert, muss man auch was damit machen und darf ihn nicht so auffällig ruhen lassen, nur um Kenneth einen reinzuwürgen. Heißt: er hätte irgendeinen anderen Dulli-Rapper casten müssen und der hätte dann unter dem Namen "Kay One" (Alibi-)Platten über EGJ veröffentlichen müssen, dann wären die Rechte bei Bushido geblieben.
    Hört sich vielleicht für euch Heads schwachsinnig an mein Vorschlag, wird aber in anderen Genres schon immer so gemacht, z.B. bei den Sugababes, die irgendwann nur noch aus neuen Mädels bestanden und wo keiner von den Original-Girls mehr dabei war. Von den ganzen Eurodance-Acts der 90er ganz zu schweigen, wo auch fröhlich gewechselt und ausgetauscht wurde.