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Freifahrtschein für Gzuz

Dieser hier muss jedenfalls keine Konsequenzen seines Handelns befürchten: Dass Gzuz beim Freigang Frauen beleidigt haben soll, bleibt für den Rapper folgenlos. Vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis bekam der 187er Hafturlaub, um eine Veranstaltung seines Labels zu besuchen. Auf der anschließenden Afterparty soll er mindestens zwei Frauen sexistisch beschimpft haben. Ein Verhalten, das man von Gzuz im Hause Universal offenbar durchaus gewohnt und hinzunehmen bereit war.

Ein juristisches Nachspiel wird es nicht geben, zitiert die Hamburger Morgenpost die zuständige Staatsanwaltschaft: Beleidigungen seien "absolute Antragsdelikte, also Straftaten, die nur auf Antrag verfolgbar sind". Ein entsprechender Strafantrag sei innerhalb des erforderlichen Zeitraums von drei Monaten nicht gestellt worden. "Dementsprechend darf die Staatsanwaltschaft Hamburg auch nicht ermitteln." Tja, manche haben halt einen Freifahrtschein.

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