Ermittlungen eingestellt
Aber wer tritt, wird getreten. Vielleicht funktioniert bei Bushido dieses Karma-Ding ja sogar. Seine Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger jedenfalls, die er gegen die Polizei in Stade angestrengt hatte, ist schon mal implodiert. Wissen wir noch? Ein Polizeizeichner hatte ein Bild des Rappers als Grundlage für ein Phantombild verwendet, mit dem ein flüchtiger Räuber dingfest gemacht werden sollte.
Die Staatsanwaltschaft hat nun, wie die B.Z. berichtet, die von Bushido angestrengten Ermittlungen eingestellt. Ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz liege nicht vor: "Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden", besagt dessen Paragraf 24.
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