Seite 9 von 19

Rooz Lee?

Es gibt übrigens Neugikeiten zum Thema Rooz und Twizzy: Warum auch immer, hatten die beiden in den letzten Jahren immer wieder Beef, sogar zu Disstracks ist es gekommen. Scheinbar eskalierte das so weit, dass Rooz 2023 nach einem "Top Tier Takeover"-Event Leute aufgehetzt haben soll, um Twizzy zusammenzuschlagen.

Klingt unglaublich, aber laut Berichten von hiphop.de scheint das nun sogar ein Gericht zu bestätigen. Wegen gefährlicher Körperverletzung hat Rooz jetzt wohl drei Jahre Haft auf Bewährung an der Backe - auch, wenn er plant, dagegen in Berufung zu gehen. Seltsame Zeiten, ey! Man sollte meinen, wenn man ein so ein wichtiger und gefragter Journalist ist, muss man sich nicht mit vierzig Jahren mit irgendwelchen Twitch-Streamern schlagen. Aber was weiß ich schon?

Seite 9 von 19

Weiterlesen

1 Kommentar

  • Gerade eben

    "... hat Rooz jetzt wohl drei Jahre Haft auf Bewährung an der Backe". Wohl das gängige Missverständnis.
    Eine Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (ergo: kein Knast, sondern Möglichkeit, sich in Freiheit zu bewähren) ist nur bei einer Freiheitsstrafe von bis zu maximal 2 Jahren möglich, § 56 Abs. 2 StGB. Wird jemand zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 1 Monat verurteilt, ist eine Bewährung ausgeschlossen, selbst wenn derjenige in seinem bisherigen Leben vorbildlich gelebt, also ausschließlich laut.de gelesen, Turnstile gehört und zu Torch gebetet hat. Wird eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so ist zu bestimmen, wie lang der Zeitraum ist, innerhalb dessen sich der Verurteilte zu bewähren hat (sprich: unter Beobachtung steht). Diese Bewährungszeit beträgt 2 bis 5 Jahre, § 56a Abs. 1 StGB, in der Praxis regelmäßig - wie wohl auch hier - 3 Jahre. Hält sich der Verurteilte an die Bewährungsauflagen, so wird nach Ablauf der Bewährungszeit (3 Jahre) grds. die Strafe (10 Monate) erlassen. Wenn nicht, so kann die Bewährung widerrufen werden mit der Folge, dass die Haft (hier: 10 Monate, sollten diese rechtskräftig werden) grds. abzusitzen ist (mit Möglichkeit vorzeitiger Entlassung etc.).