Die drei großen Majorlabels der Tonträgerindustrie schließen sich im Kampf gegen künstliche Intelligenz zusammen. Die Universal Music Group, Sony Music Entertainment und Warner Music Group verklagen Suno und Udio, zwei KI-Start-Ups, wegen Urheberrechtsverletzung.

Die Labels, unterstützt von …

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  • Vor 5 Monaten

    Wie sieht das denn die Musikindustrie, wenn ich Radio höre und damit mein musikalisches Verständnis fördere und daraufhin einen Song schreibe, der vielleicht wie ein nicht spezifischer Popsong klingt? Ist das dann auch Unrecht?

  • Vor 5 Monaten

    "Offensichtlich ist jedoch, dass das althergebrachte Urheberrecht bei diesen Fällen langsam aber sicher an seine Grenzen stößt."
    Das glaube ich tatsächlich noch nicht mal, denn tatsächlich ist die Frage, ob man überhaupt gegen Urheberrecht bzw. das Copyright verstoßen kann, wenn man urheberrechtlich geschütztes Material analysiert und eine Verarbeitung ermöglicht. Ich denke, das Problem tritt erst dann auf, wenn die User aus vorhandenen, urheberrechtlich geschützten Versatzstücken mit Hilfe der Software etwas Neues zusammenschrauben, ähnlich wie das mit Hilfe eines Samplers der Fall ist, und das dann auch noch veröffentlichen, in welchem Rahmen auch immer. Auf der privaten Ebene kann man ja mit dem Krempel ohnehin mehr oder weniger machen, was man will, aber in die Öffentlichkeit tragen sollte man die Ergebnisse besser gar nicht oder nur bei einer guten Rechtschutzversicherung. An jener Stelle muß man über Copyright und Urheberrecht nachdenken, denn hier müßte geklärt werden, wo die Grenzen beginnen ... warum denke ich jetzt an Moses S. und ein Kraftwerk-Sample?

    Ich sehe aktuell zumindest aus deutscher Sicht die Persönlichkeitsrechte ebenfalls angekratzt, denn wenn ich mit Klangfarben z. B. von prominenter Gesangsstimmen experimentieren kann, kann das auch nicht jedem lieb sein. Ich weiß nicht, wie witzig Angela Merkel es findet, wenn plötzlich ihre Aufnahme von "Du hast den Farbfilm vergessen" durch den virtuellen Äther zieht. Oder des Horst-Wessel-Lieds.

    Der geschätzte Tom Waits hat seinerzeit - natürlich in den USA - ein Verfahren gewonnen, als ein Stimmenimitator sein Organ für einen Werbeclip nachgeahmt hat. Waits hat nicht das Lied geschrieben, er hat keinen Ton dafür gesungen, aber er hat dennoch Geld zugesprochen bekommen, dem Vernehmen nach sogar deutlich mehr als er bis zu diesem Zeitpunkt mit seinen Veröffentlichungen verdient hatte. Schätze, das Urteil wird in diesem Verfahren noch eine Rolle spielen. Auch hier: in den USA.

    Interessant ist an dieser Stelle natürlich, daß sich alle drei verbliebenen Majors für diese Klage zusammengeschlossen haben. Werden sie natürlich getan haben, um die Rechte ihrer Künstler zu schützen. Ich weiß, is'n Brüller. Die Spekulation ging schon vor Monaten mal durch vor allem US-amerikanische Musik-Plattformen, ob es unter Umständen sein könnte, daß die Plattenfirmen sich die Rechte an den mikroskopisch kleinen Versatzstücken "ihrer" Künstler schützen könnten, meint: wenn ein Song rauskommt, bei dem ein virtueller Bruce-Springsteen-Klon den Gesang beisteuert, müßten eventuelle Umsätze wenigstens anteilig in Richtung Sony wandern. Und weiter gedacht: ist es möglich, daß die Majors mit einem eventuellen Urteil in diese Richtung sich schon mal den exklusiven Boden bereiten möchten für zukünftige Geschäfte, indem sie genau das durchziehen, was sie gerade in größerem Stil unterbinden möchten? Eine Serie von Liedern zum Streamen oder Runterladen, bei denen ein virtueller Michael Jackson beispielsweise Lieder von Taylor Swift, Ed Sheeran oder Fler aufwertet, in denen er den Gesang übernimmt ...?

    Gruß
    Skywise

    • Vor 5 Monaten

      Das ist es ja, ein Urheberrecht, das nur das Werk schützt, kann natürlich auf diesem Wege nicht verletzt werden. Die Majors möchten das nun natürlich auf den Schaffensprozess ausweiten oder jegliche Verwendung auf einer grundlegenden physikalischen Ebene unterbinden.
      Dazu könnten sie zusätzlich vielleicht noch mit einem nicht Bestimmungsgemäßen Gebrauch ihres Produkts argumentieren.