Ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist eine eindeutige Aussage und kann nicht nach § 86 des StGB geahndet werden. Mach monatelangen Kontroversen um die Verwendung des in der NS-Zeit verunglimpften hinduistischen Symbols, gilt dies seit 2007 per Richterspruch.

Wie sieht dies jedoch bei einer schriftbasierten …

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  • Vor 16 Jahren

    Das ist doch Schwachsinn, diese Band zu verklagen.

  • Vor 16 Jahren

    3 Jahre Haftstrafe? Kann ja wohl nich erntgemeint sein... :damn:

  • Vor 16 Jahren

    es ist mir an der stelle immer wieder ein rätsel, wie so manche leute iun der staatsanwaltschaft ticken.

    da ist es für jeden ersichtlich, dass die band einen erkennbar antifaschistischen hintergrund hat. auch dem cover bach.

    ebenso trifft dieser ebenso aufklärerische wie künstlerische ansatz den kern der freisaprechenden sogenannten sozialadäquanzklausel ( (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient).

    und zuguterletzt kann man folgendes anregen:

    (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

    spätestens sowas bietet sich doch an, statt den mitstreitern gegen die neo-nsler ne runde das leben zu erschweren mit vorstrafe, staatlichem hammer etc!

    und was passiert?

    nix! sturer tunnelblick auf das autoritäre draufschlagen gerichtet.

    ....wie mich sowas anwidert!

  • Vor 16 Jahren

    @thammü (« 3 Jahre Haftstrafe? Kann ja wohl nich erntgemeint sein... :damn: »):

    das geht von geldstrafe bis zu 3 jahren.

    da ist die freiheitsstrafe für die punks ja eher unwahrscheinlich, wenn da keiner auf bewährung sein sollte oder eibnschlägig vorbestraft.

    die 3 jahre gelten schon eher für derbe sachen mit organisiertem volksverhetzungshintergrund.

    sonst würde das gericht ja jedwede glaubwürdigkeit verlieren.

  • Vor 16 Jahren

    Vollkommen abwegig, bei dem Logo an SS-Runen erinnert zu werden. Das ist doch eine gängige Schriftart, wird täglich tausenfach benutzt. Und als linke Punkband kann man natürlich auch nicht ganz soweit denken, da muss man schon Verständnis haben.

  • Vor 16 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt (« @thammü (« 3 Jahre Haftstrafe? Kann ja wohl nich erntgemeint sein... :damn: »):

    sonst würde das gericht ja jedwede glaubwürdigkeit verlieren. »):

    Das würde es bei jedweder Veruteilung der Band. Meiner Meinung nach. Danke für die Fachkundigkeit mal wieder.

  • Vor 16 Jahren

    @thammü (« 3 Jahre Haftstrafe? Kann ja wohl nich erntgemeint sein... :damn: »):

    Naja, wir sind hier bei laut.de .. also nicht wundern ;)

  • Vor 16 Jahren

    .

    <---

    @Anonymous (« übrigens kommen ki[i:4b50b9e9de]ss[/i:4b50b9e9de] auch nicht mehr nach deutschland - die haben angst auch vor gericht zu kommen weil auch die die runen in ihrem namen haben. »):

    Das Black Sabbath Coverbild von "Sabbath Bloody Sabbath" enthält ebenfalls Siegrunen und das wurde in den 70ern auch kritisiert:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sabbath_Blood…

    http://thedaysoflore.com/wp-content/upload…

  • Vor 16 Jahren

    @AloisLaVache (« @thammü (« 3 Jahre Haftstrafe? Kann ja wohl nich erntgemeint sein... :damn: »):

    Naja, wir sind hier bei laut.de .. also nicht wundern ;) »):

    da kann laut.de nix für. im gesetz steht es ja schon so formuliert.

  • Vor 16 Jahren

    auch ganz schlimm:

    ganesha, die alte elefantenfresse; von wegen glücksgott, beinharter nazi!

    http://i296.photobucket.com/albums/mm161/B…