Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde der Musikindustrie gegen die Zulässigkeit digitaler Privatkopien aus formalen Gründen abgelehnt. Die unter anderem von Universal, Sony, Warner und EMI vorgebrachte Beschwerde sei nicht fristgerecht eingereicht worden, entschieden die Karlsruher …

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  • Vor 15 Jahren

    Wäre ja noch schöner, wenn ich mir meine teuer gekauften Platten nicht mehr auf den eigenen Computer ziehen dürfte.
    Die Musikindustrie versucht auf Biegen und Brechen noch irgendwelche Sündenböcke zum Ausschlachten zu finden...Ich glaube fast schon an den Niedergang der Majorlabels (was mich als Musikfreundin einerseits freut, aber als Privatmensch wäre mir das dann doch nicht so lieb^^)

  • Vor 15 Jahren

    Mal wieder zu spät, mal wieder mit falschem Ziel vor Augen unterwegs - unsere MI!

  • Vor 15 Jahren

    Langsam erinnern die mich an einen gebrechlichen Mann, der auf der Flucht vor einem Bären ist und dabei so tut, als wäre er ein Bär. Der Abstand zum echten Bären wird aber immer kürzer, und früher oder später posaunt sich das Ende mit großem Zerfleischen und Blutvergießen herbei.

  • Vor 15 Jahren

    WEr ist in deiner Geschichte jetzt der Bär? dIe MI oder die Verbraucher?

  • Vor 15 Jahren

    Ich nenn den Bär mal ganz unkompliziert "Die Gerechtigkeit". Ob die durch Verbrauche oder Musiker oder Gerichte kommt, ist für den Ausgang unwichtig.

  • Vor 15 Jahren

    @Kopfnicker (« Ich nenn den Bär mal ganz unkompliziert "Die Gerechtigkeit". Ob die durch Verbrauche oder Musiker oder Gerichte kommt, ist für den Ausgang unwichtig. »):

    darüber muss ich nachdenken :???:
    ...

    edit: habs. aber bissel komisches bildnis.

  • Vor 15 Jahren

    aaaah oke :)
    die "gerechtigkeit" siegt letzendlich...

  • Vor 15 Jahren

    Dann kann die Musikindustrie Microsoft bzw dessen Mediaplayer ja gleich mitverklagen wegen Beihilfe zum Diebstahl...

  • Vor 15 Jahren

    joachim:
    Zitat (« Die Karlsruher Richter halten es zwar für möglich, dass eine künftige noch "stärkere Verbreitung privater Digitalkopien (...) den Gesetzgeber dazu zwingt, die private Digitalkopie einzugrenzen". Insgesamt aber liest sich die Begründung der Ablehnung der Beschwerde durchaus verbraucherfreundlich »):

    das wird noch interessant werden. das bverfg hat sich damit eigentlich schön lecker aus der affäre gezogen.

    man beachte den (für einen laien nicht sichtbaren) umstand, dass die klage der industrie nicht etwa als "unbegründet" abgelehnt wurde (das wäre toll, weil es eine inhaltlich unanfechtbare auseinandersetzung des gerichts bewirkt hätte), sondern lediglich als "unzulässig".
    letzteres ist eine ablehnung aus rein formalen gründen (klagefrist verpudelt, falsche partei verklagt, keine eindeutigen anträge gestellt 'n' stuff).

    hier ist es nun so, dass die (selbstverständlich ehrenwerten und allesamt brillianten kollegen aus der güldenen trutzburg der tonträger-rechtsabteilungen) es schlicht verpennt haben, innerhalb eines jahres nach der neufassung des § 53 ne klage einzureichen.

    ....ja nun..... :smokool:

  • Vor 15 Jahren

    Zitat (« § 53 Urheberrechtsgesetz:

    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. »):

    vs.

    Zitat (« Artikel 14
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. »):

    das ist die frage.

    und da sind die moralisch natürlich vollkommen erhabenen kollegen in den labels einfach mal auf die idee gekommen, zu klagen:

    :cruxy: :cruxy: wir sind enteignet!!!!!! das geht doch nicht!!!

    die gar nicht mal blöde idee:

    "wer zb aus videotheken o.ä entliehene filme (oder vom kumpel) in seinem besitz hat, ist ja nur "besitzer" und eben nicht "eigentümer" an dem kunstwerk. eigentümer sind immer noch wir labels (oder ein künstler, der geschickt verhandelt hat).
    dann
    enteignet man uns ja quasi durch die kopie, weil der kopierer sie normalerweise ja hätte selbst kaufen müssen. tut er aber nicht, sondern nimmt es einfach so ohne, dass wir einfluss nehmen können. jaul!"

    das ist aus diversen rechtlichen gründen (die ich hier nur auf 3 seiten erklären könnte, nach der jetzigen gesetzeslage purer quark!

    wenn der gesetzgeber das argument demnächst aufgreifen würde, um den §53 zu ändern, weil in zeiten des fileshzarings die privatkopie einfach ruinöses übergewicht bekäme,
    dann wäre die klagfrist beiderseits neu eröffnet und alle, die sich bei nem kumpel was zum reinhören auf den stick ziehen, wären im nu quasi auf der illegalen seite.

    ....tja....

  • Vor 15 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt (« joachim:
    Zitat (« Die Karlsruher Richter halten es zwar für möglich, dass eine künftige noch "stärkere Verbreitung privater Digitalkopien (...) den Gesetzgeber dazu zwingt, die private Digitalkopie einzugrenzen". Insgesamt aber liest sich die Begründung der Ablehnung der Beschwerde durchaus verbraucherfreundlich »):

    das wird noch interessant werden. das bverfg hat sich damit eigentlich schön lecker aus der affäre gezogen.

    man beachte den (für einen laien nicht sichtbaren) umstand, dass die klage der industrie nicht etwa als "unbegründet" abgelehnt wurde (das wäre toll, weil es eine inhaltlich unanfechtbare auseinandersetzung des gerichts bewirkt hätte), sondern lediglich als "unzulässig".
    letzteres ist eine ablehnung aus rein formalen gründen (klagefrist verpudelt, falsche partei verklagt, keine eindeutigen anträge gestellt 'n' stuff).

    hier ist es nun so, dass die (selbstverständlich ehrenwerten und allesamt brillianten kollegen aus der güldenen trutzburg der tonträger-rechtsabteilungen) es schlicht verpennt haben, innerhalb eines jahres nach der neufassung des § 53 ne klage einzureichen.

    ....ja nun..... :smokool: »):

    @dein_boeser_Anwalt («
    Zitat (« § 53 Urheberrechtsgesetz:

    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. »):

    vs.

    Zitat (« Artikel 14
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. »):

    das ist die frage.

    und da sind die moralisch natürlich vollkommen erhabenen kollegen in den labels einfach mal auf die idee gekommen, zu klagen:

    :cruxy: :cruxy: wir sind enteignet!!!!!! das geht doch nicht!!!

    die gar nicht mal blöde idee:

    "wer zb aus videotheken o.ä entliehene filme (oder vom kumpel) in seinem besitz hat, ist ja nur "besitzer" und eben nicht "eigentümer" an dem kunstwerk. eigentümer sind immer noch wir labels (oder ein künstler, der geschickt verhandelt hat).
    dann
    enteignet man uns ja quasi durch die kopie, weil der kopierer sie normalerweise ja hätte selbst kaufen müssen. tut er aber nicht, sondern nimmt es einfach so ohne, dass wir einfluss nehmen können. jaul!"

    das ist aus diversen rechtlichen gründen (die ich hier nur auf 3 seiten erklären könnte, nach der jetzigen gesetzeslage purer quark!

    wenn der gesetzgeber das argument demnächst aufgreifen würde, um den §53 zu ändern, weil in zeiten des fileshzarings die privatkopie einfach ruinöses übergewicht bekäme,
    dann wäre die klagfrist beiderseits neu eröffnet und alle, die sich bei nem kumpel was zum reinhören auf den stick ziehen, wären im nu quasi auf der illegalen seite.

    ....tja.... »):

    Ich wusste das...

    P.S. Manchmal verspeist man den Bären und manchmal wird man eben vom Bären verspeist :D

  • Vor 15 Jahren

    wahrscheinlich darf itunes bald nur noch cds mit titeln brennen, die der käufer sich ausgesucht hat, weil ja keine digitalen kopien mehr bestehen sollen... was für ein schwachsinn

  • Vor 15 Jahren

    @Trigger (« Dann kann die Musikindustrie Microsoft bzw dessen Mediaplayer ja gleich mitverklagen wegen Beihilfe zum Diebstahl... »):

    sehr schönes beispiel
    :D

  • Vor 15 Jahren

    @jumbopizzateller (« Wäre ja noch schöner, wenn ich mir meine teuer gekauften Platten nicht mehr auf den eigenen Computer ziehen dürfte.
    Die Musikindustrie versucht auf Biegen und Brechen noch irgendwelche Sündenböcke zum Ausschlachten zu finden...Ich glaube fast schon an den Niedergang der Majorlabels (was mich als Musikfreundin einerseits freut, aber als Privatmensch wäre mir das dann doch nicht so lieb^^) »):

    ja grauenhaft, wo sind wir denn ey, später darf man bein kacken nichtmal mehr die musik dazu pfeifen

  • Vor 15 Jahren

    aber abgesehen von der fehlenden kontrollmöglichkeit, käptn

    allein die rechtliche konstruktion als anschlag auf die freiheit der informationsgesellschaft und als attentat auf die eigenen kunden,

    das ist einfach so unterirdisch.

  • Vor 15 Jahren

    Schön, dass es im BVG so etwas wie "gesunden Menschenverstand" gibt :)

  • Vor 15 Jahren

    @captain und anwalt

    richtisch... ich geh auch schwer davon aus, dass der MI die ganze geschichte nicht so wichtig gewesen sein kann und deshalb vllt auch, wie der anwalt sagt, geschludert wurde.
    ich meine, malt euch das mal aus... haetten die recht gekriegt waere das ein herber schlag fuer die MI geworden.
    sie haetten auf einen schlag sicher 70% ihrer kundschaft (im bestfall) illegalisiert. also wenn ich mich beim kopieren von ner GEKAUFTEN cd auf meinen mp3-player strafbar mache, wofuer kaufe ich die cd dann noch? dann koennen wir gleich alle illegal runterladen.
    ich kann mir gut vorstellen, dass das dann die praktische konsequenz des urteils geworden waere.

    man kann sich so schnell sein eigenes grab schaufeln, gerade in der freien marktwirtschaft.

    ps.: ich habe auch seit ewigkeiten keine cd mehr mit kopierschutz gesehen. wollte die MI das kopieren unterbinden muessten sie ja blos diesen wieder aufspielen... dann gehen aber die haelfte aller cds wieder zurueck, weil niemand was mit ner cd anfangen kann die man nicht kopieren kann.

  • Vor 15 Jahren

    So wie ich das verstanden habe, muss die CD nichtmal kopiergeschützt sein, sondern es muss nur auf der Hülle vermerkt sein, dass sie kopiergeschützt ist. Dann ist das Kopieren schon illegal. Is aber schon lange so geregelt und ich denke die meisten Käufer kümmert es nicht, wenn auf ner CD "kopiergeschützt" steht, sie diese aber trotzdem problemlos kopieren / rippen etc können.
    Hab ich auch schon bei so einigen meiner CDs erleben dürfen ;-)
    Gruß

  • Vor 15 Jahren

    @kritikenleser

    da duerfte was dran sein... allerdings ist das beim herunterladen von musik auch nicht anders. jetzt kann man sich ja mal fragen wieso.
    wenn die MI rechte weiter einschraenkt, dann wird ja jeder kaeufer dazu "gezwungen" illegales zu tun. und wenn man erstmal anfaengt kann man auch gleich weitermachen ;)