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Kraftwerk vs. Pelham: Rechtsunsicherheit kills the Produzentenstar

27 Jahre, mehrere Runden vor dem BGH, einige laut.de-Artikel, zwei Ausflüge zum Europäischen Gerichtshof und einer zum Bundesverfassungsgericht: Man kann Moses Pelham vieles vorwerfen, aber sicher nicht, dass er für die zwei Sekunden aus Kraftwerks "Metall Auf Metall" zu wenig gearbeitet hätte. Nun hat der BGH entschieden, dass Pelham die Sequenz jedenfalls seit 2021 für Sabrina Setlurs "Nur Mir" als Pastiche verwenden durfte. Das ist gut so. Sampling ist schließlich keine bedauerliche Begleiterscheinung moderner Musikproduktion, sondern seit Jahrzehnten eine ihrer grundlegenden Kulturtechniken. Die Begleitmusik zum Artikel bilden natürlich Tracks mit heftig Pastiche und nicht die Kraftwerker – capice, Pastiche?

Die eigentliche Pointe ist trotzdem weniger erfreulich. Was genau ein Pastiche eigentlich sein soll, weiß man auch nach fast drei Jahrzehnten "Metall Auf Metall" nicht so genau. Seit 2021 erlaubt § 51a UrhG Nutzungen fremder Werke für Karikatur, Parodie und Pastiche. Der EuGH verlangt für Letzteres einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog mit dem übernommenen Material. Der BGH wiederum akzeptierte nun, dass Pelhams Sample diese Voraussetzung erfüllt: Wer Kraftwerk kennt, kann die Übernahme erkennen, und aus dem elektronischen Original wurde in "Nur Mir" ein Element eines Hip-Hop-Stücks. Eine besondere Absicht Pelhams, einen Pastiche zu schaffen, braucht es dabei nicht.

Das hilft Pelham. Produzenten hilft es nur bedingt. Denn aus einem einzelnen Zwei-Sekunden-Sample lässt sich noch lange keine verlässliche Gebrauchsanweisung dafür basteln, wann Sampling Pastiche und wann Urheberrechtsverletzung ist. Ausgerechnet der BGH hätte dem notorisch schwammigen Begriff jetzt schärfere Konturen geben können. Er tat es nicht. Die Grenzen werden also, wie LTO trocken feststellt, wohl andere Künstler in anderen Verfahren ausloten müssen.

Das ist für eine Kunstform, deren Werkzeugkasten seit Grandmaster Flash, Public Enemy, The KLF oder The Avalanches wesentlich aus Aneignung, Zitat und Umdeutung besteht, eine ziemlich absurde Situation. Natürlich braucht geistiges Eigentum Schutz. Aber eine Schranke, deren Reichweite ein Produzent erst nach jahrelanger Reise durch die Instanzen zuverlässig kennt, ist für den Produktionsalltag nur begrenzt hilfreich. Wer beim nächsten Sample nicht Moses Pelhams Prozessausdauer und Kriegskasse besitzt, wird im Zweifel lizenzieren, nachbauen – oder es einfach lassen. Insofern ist das Urteil ein Sieg für Sampling und zugleich eine verpasste Gelegenheit. Gut, dass "Nur Mir" heute als Pastiche durchgeht. Schade, dass noch immer niemand einem Produzenten halbwegs verlässlich sagen kann, ob sein nächster Loop das ebenfalls tut.

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2 Kommentare

  • Vor einer Sekunde

    "wird im Zweifel lizenzieren"
    Was man halt auch macht, wenn man a) Anstand und nicht nur Mitnahmementalität besitzt und b) so weit denken kann, dass sich sonst halt auch andere am eigenen kreativen Werk ohne Lizensierung, ohne zu fragen bedienen.

    Der simpelste Weg, vor allem dann, wenn es nur um wenige Sekunden geht, wäre natürlich einfach zu fragen, aber dann muss man halt auch ein Nein akzeptieren und das verkraftet halt nicht jedes Ego.