War es bisher die Aufgabe des Veranstalters, die anfallenden Gebühren seiner DJs bei der GEMA zu bezahlen, ändert sich dies zum 1. April 2013. Dann überträgt der Musikrechteverwerter allen DJs die Verantwortung für die Lizenzierung ihrer Musik. Die GEMA-Abgaben des Clubs bleiben davon unberührt.
@akademiker: Bin ich nicht, aber es kotzt mich an, daß sich hier irgendwelche Leute ein Bild von der GEMA zeichnen, ohne sich mal einen Deut mit der Materie auseinandergesetzt zu haben. Und um's gleich noch zu sagen: so wahnsinnig neu ist diese Regelung wirklich nicht, die gab's auch schon in übertragenem Sinn in einer früheren Tarifstruktur der GEMA, sprich: zu meiner Zeit in den 90ern, als ich noch aktiv aufgelegt habe. Da waren es allerdings nicht die Festplatten, die im Fokus der GEMA standen, sondern die CDs, die man sich selbst zusammengebrannt hat, um sich das Schleppen von 20 Alben zu erleichtern. Genau dasselbe Prinzip, genau dieselben Probleme, genau dieselbe Lösung. Gruß Skywise
@Skywise: Deswegen habe ich geschrieben, daß das Recht ausreichen sollte, einen Titel öffentlich abzuspielen. Von einem fürs eigene CD-Regal gekauften Track habe ich überhaupt nicht geschrieben. @akademiker: Jepp, er arbeitet bei der GEMA. Es war noch nicht mal ansatzweise ein Hauch einer Kritik an diesem Saftladen von ihm zu lesen.
@Ragism: Nun gut, das Recht reicht eben nicht aus. Wenn man einen Track öffentlich abspielen will, muß man dafür die Rechte erwerben, das macht der Veranstalter. Jetzt muß noch das Ausgangsmaterial legal sein, und dafür muß nun der DJ latzen, also doch wieder über Zahlung eines höheren Tarifs der Veranstalter, also letzten Endes der Konsument. Gruß Skywise
Ich war mal in ner Bar, wo die Playlist irgendwie geschrottet wurde und die mussten ein halbes Dutzend Tracks in Schleife spielen, was halt alles noch so drauf war. Unter anderem Pink Floyds "Shine on you Crazy Diamond". Ich liebe diesen Song ja abgöttisch, aber so wirklich in Feierlaune bin ich da nicht mehr gekommen. ^^
@Skywise: Natürlich. Es soll aber richtig sein, daß ein Künstler, der 10 Sicherungskopien für ein Stück erstellt, auch 10 mal innerhalb einer Aufführung belangt wird, auch wenn er nur eine davon abspielt?
Zahl ich eigentlich nur für die Tracks, die ich abspiele, für die gesamte Anzahl von Liedern, die in Frage kommen gespielt zu werden oder für alle Lieder, die ich auf dem Laptop habe? Ich mein ich werde ja auf keiner HipHop-Party Celine Dion auflegen. muss ich aber trotzdem für Celine Dion zahlen, wenn ich ihr Best-Of Album zufällig auch auf dem Laptop habe? "Die Gema macht dabei einen Unterschied, ob eine Musikdatei nur privat genutzt wird oder für eine Aufführung vorgesehen ist. Jede Kopie einer Musikdatei ist einzeln zu bezahlen.", laut dem Bericht von golem.de . Aber wie kontroliert die GEMA das, ob ich etwas privat nutze oder öffentlich, wenn ich beides auf dem Laptop habe? Versteht jemand meine Frage? Jemand eine Antwort?
@Skywise: Jetzt werde mal nicht albern. In einer Bücherei musst Du für ein Taschenbuch ja auch nicht den zehnfachen Preis zahlen, bloß weil Du 10 Kopien davon anfertigen könntest. Klingt mal wieder ganz nach GEMA.
@Ragism: Wenn Du von einem Taschenbuch zehn Kopien anfertigst und dabei erwischt wirst, kannst Du davon ausgehen, daß beim anschließenden Popoklatsch die Menge der Kopien durchaus eine Rolle spielt, zumal Du ja, wenn wir schon beim übertragenen Sinn bleiben, diese in der Absicht erstellt hast, sie zu Geld zu machen, selbst wenn es Dir nur bei einem der zehn gelingt. Gruß Skywise
Eine kranke Grütze ist das. Nehmen wir an, da ist ein DJ, der auf ner Mainstream-Party Mucke auflegt. Der DJ kauft sich legal das aktuelle Album von Rihanna als CD, und rippt sich das als Sicherheitskopie komplett auf den PC. Der Einfachheit halber, weil er halt nicht mit CDs auflegt, aber in guter alter oldfashioned-Manier die CD besitzen will.
In der Regel werden auf Mainstream-Partys die ausgekoppelten Singles gespielt, keine Albumtracks. Also kommen auf dem Rihanna-Album etwa 2-4 Songs infrage, die er in seinem Set einsetzen würde. Der DJ soll aber nun für gut 10 weitere Songs Kohle abdrücken, nur weil er sie (theoretisch!) irgendwann mal aufführen könnte. Also 1,30 EUR zusätzlich pro Album bezahlen, nur damit er die Songs, die er legal erworben hat, überhaupt auf seinem Laptop spazieren tragen darf. Das ist absurd!
Oder man hat so ne 8er-CD-Box Best of 80ies gerippt (legal erworben!), von der man über den Abend vielleicht 10 Titel einsetzt. Soll aber dann noch 90 weitere bezahlen. Und das jedes Jahr wieder.
Gerade die DJs, die mit Wünschen arbeiten und zur Sicherheit viel mehr an Mucke dabei haben, als sie einsetzen, müssten dann aus Kostengründen 90 % ihres Repertoires zuhause lassen, weil sich das sonst überhaupt nicht mehr rechnet.
Bekloppteres aus dem Hause GEMA hab ich noch nicht gehört!
@fireflyer: Wo hast Du denn den Scheiß her? Wenn ein DJ genau weiß, daß er von einem Album nur einen einzigen Titel brauchen kann und der Rest höchstens von irgendwelchen Hardcore-Fans oder Bettgenossen des jeweiligen Künstlers gewünscht werden könnte - wird er dann wirklich das komplette Album auf Festplatte ziehen? Nein, verdammt noch mal, das wird er nicht, er will die Masse zufriedenstellen, nicht das Einzelschicksal. Und genau deshalb wird er auch nur für exakt einen Titel dieses Albums zahlen müssen, nämlich jenen bewußten, und nicht für das komplette Album. Wenn er natürlich immer seine vollständige CD-Sammlung auf Festplatte mit sich rumschleppen muß, dann versteht er seinen Job nicht. Gruß Skywise
War es bisher die Aufgabe des Veranstalters, die anfallenden Gebühren seiner DJs bei der GEMA zu bezahlen, ändert sich dies zum 1. April 2013. Dann überträgt der Musikrechteverwerter allen DJs die Verantwortung für die Lizenzierung ihrer Musik. Die GEMA-Abgaben des Clubs bleiben davon unberührt.
Mit …
@akademiker:
Bin ich nicht, aber es kotzt mich an, daß sich hier irgendwelche Leute ein Bild von der GEMA zeichnen, ohne sich mal einen Deut mit der Materie auseinandergesetzt zu haben. Und um's gleich noch zu sagen: so wahnsinnig neu ist diese Regelung wirklich nicht, die gab's auch schon in übertragenem Sinn in einer früheren Tarifstruktur der GEMA, sprich: zu meiner Zeit in den 90ern, als ich noch aktiv aufgelegt habe. Da waren es allerdings nicht die Festplatten, die im Fokus der GEMA standen, sondern die CDs, die man sich selbst zusammengebrannt hat, um sich das Schleppen von 20 Alben zu erleichtern. Genau dasselbe Prinzip, genau dieselben Probleme, genau dieselbe Lösung.
Gruß
Skywise
@Skywise: Deswegen habe ich geschrieben, daß das Recht ausreichen sollte, einen Titel öffentlich abzuspielen. Von einem fürs eigene CD-Regal gekauften Track habe ich überhaupt nicht geschrieben.
@akademiker: Jepp, er arbeitet bei der GEMA. Es war noch nicht mal ansatzweise ein Hauch einer Kritik an diesem Saftladen von ihm zu lesen.
@Ragism:
Nun gut, das Recht reicht eben nicht aus. Wenn man einen Track öffentlich abspielen will, muß man dafür die Rechte erwerben, das macht der Veranstalter. Jetzt muß noch das Ausgangsmaterial legal sein, und dafür muß nun der DJ latzen, also doch wieder über Zahlung eines höheren Tarifs der Veranstalter, also letzten Endes der Konsument.
Gruß
Skywise
Und an welcher Stelle soll es nun Sinn ergeben, pro Sicherheitskopie des DJs bezahlen zu müssen?
@Ragism:
Ist eine Sicherheitskopie eine Vervielfältigung oder nicht?
Gruß
Skywise
Einfach mehr überlange Tracks spielen, dann spart man Geld.
Mehr Prog-Rock im Club!!
Beim Grindcore müsste man dann noch oben drauflegen
@FriedlichChiller (« Einfach mehr überlange Tracks spielen, dann spart man Geld.
Mehr Prog-Rock im Club!! »):
Dream Theatres Octavarium in Dauerschleife. Problem, Gema?
@Morpho (« @FriedlichChiller (« Einfach mehr überlange Tracks spielen, dann spart man Geld.
Mehr Prog-Rock im Club!! »):
Dream Theatres Octavarium in Dauerschleife. Problem, Gema? »):
Oder "Raider II" von SW. Da kocht die Party!
Man zahlt pro Track pro Jahr. Egal wie oft und lange man was spielt. Darum wird ja auch ein Crash teuer.
Man zahlt pro Track pro Jahr. Egal wie oft und lange man was spielt. Darum wird ja auch ein Crash teuer.
Ich war mal in ner Bar, wo die Playlist irgendwie geschrottet wurde und die mussten ein halbes Dutzend Tracks in Schleife spielen, was halt alles noch so drauf war. Unter anderem Pink Floyds "Shine on you Crazy Diamond".
Ich liebe diesen Song ja abgöttisch, aber so wirklich in Feierlaune bin ich da nicht mehr gekommen. ^^
@Skywise: Natürlich. Es soll aber richtig sein, daß ein Künstler, der 10 Sicherungskopien für ein Stück erstellt, auch 10 mal innerhalb einer Aufführung belangt wird, auch wenn er nur eine davon abspielt?
@FriedlichChiller (« @Morpho (« @FriedlichChiller (« Einfach mehr überlange Tracks spielen, dann spart man Geld.
Mehr Prog-Rock im Club!! »):
Dream Theatres Octavarium in Dauerschleife. Problem, Gema? »):
Oder "Raider II" von SW. Da kocht die Party! »):
besser the whirlwind von transatlantic hehe
@Ragism:
Er wird nur einmal zur Kasse gebeten, wenn er dasselbe Stück innerhalb einer Aufführung zehnmal abspielt ...?
Gruß
Skywise
Zahl ich eigentlich nur für die Tracks, die ich abspiele, für die gesamte Anzahl von Liedern, die in Frage kommen gespielt zu werden oder für alle Lieder, die ich auf dem Laptop habe? Ich mein ich werde ja auf keiner HipHop-Party Celine Dion auflegen. muss ich aber trotzdem für Celine Dion zahlen, wenn ich ihr Best-Of Album zufällig auch auf dem Laptop habe? "Die Gema macht dabei einen Unterschied, ob eine Musikdatei nur privat genutzt wird oder für eine Aufführung vorgesehen ist. Jede Kopie einer Musikdatei ist einzeln zu bezahlen.", laut dem Bericht von golem.de . Aber wie kontroliert die GEMA das, ob ich etwas privat nutze oder öffentlich, wenn ich beides auf dem Laptop habe? Versteht jemand meine Frage? Jemand eine Antwort?
@Skywise: Jetzt werde mal nicht albern. In einer Bücherei musst Du für ein Taschenbuch ja auch nicht den zehnfachen Preis zahlen, bloß weil Du 10 Kopien davon anfertigen könntest. Klingt mal wieder ganz nach GEMA.
@Ragism:
Wenn Du von einem Taschenbuch zehn Kopien anfertigst und dabei erwischt wirst, kannst Du davon ausgehen, daß beim anschließenden Popoklatsch die Menge der Kopien durchaus eine Rolle spielt, zumal Du ja, wenn wir schon beim übertragenen Sinn bleiben, diese in der Absicht erstellt hast, sie zu Geld zu machen, selbst wenn es Dir nur bei einem der zehn gelingt.
Gruß
Skywise
Eine kranke Grütze ist das. Nehmen wir an, da ist ein DJ, der auf ner Mainstream-Party Mucke auflegt. Der DJ kauft sich legal das aktuelle Album von Rihanna als CD, und rippt sich das als Sicherheitskopie komplett auf den PC. Der Einfachheit halber, weil er halt nicht mit CDs auflegt, aber in guter alter oldfashioned-Manier die CD besitzen will.
In der Regel werden auf Mainstream-Partys die ausgekoppelten Singles gespielt, keine Albumtracks. Also kommen auf dem Rihanna-Album etwa 2-4 Songs infrage, die er in seinem Set einsetzen würde. Der DJ soll aber nun für gut 10 weitere Songs Kohle abdrücken, nur weil er sie (theoretisch!) irgendwann mal aufführen könnte. Also 1,30 EUR zusätzlich pro Album bezahlen, nur damit er die Songs, die er legal erworben hat, überhaupt auf seinem Laptop spazieren tragen darf. Das ist absurd!
Oder man hat so ne 8er-CD-Box Best of 80ies gerippt (legal erworben!), von der man über den Abend vielleicht 10 Titel einsetzt. Soll aber dann noch 90 weitere bezahlen. Und das jedes Jahr wieder.
Gerade die DJs, die mit Wünschen arbeiten und zur Sicherheit viel mehr an Mucke dabei haben, als sie einsetzen, müssten dann aus Kostengründen 90 % ihres Repertoires zuhause lassen, weil sich das sonst überhaupt nicht mehr rechnet.
Bekloppteres aus dem Hause GEMA hab ich noch nicht gehört!
@fireflyer:
Wo hast Du denn den Scheiß her?
Wenn ein DJ genau weiß, daß er von einem Album nur einen einzigen Titel brauchen kann und der Rest höchstens von irgendwelchen Hardcore-Fans oder Bettgenossen des jeweiligen Künstlers gewünscht werden könnte - wird er dann wirklich das komplette Album auf Festplatte ziehen? Nein, verdammt noch mal, das wird er nicht, er will die Masse zufriedenstellen, nicht das Einzelschicksal. Und genau deshalb wird er auch nur für exakt einen Titel dieses Albums zahlen müssen, nämlich jenen bewußten, und nicht für das komplette Album. Wenn er natürlich immer seine vollständige CD-Sammlung auf Festplatte mit sich rumschleppen muß, dann versteht er seinen Job nicht.
Gruß
Skywise