War es bisher die Aufgabe des Veranstalters, die anfallenden Gebühren seiner DJs bei der GEMA zu bezahlen, ändert sich dies zum 1. April 2013. Dann überträgt der Musikrechteverwerter allen DJs die Verantwortung für die Lizenzierung ihrer Musik. Die GEMA-Abgaben des Clubs bleiben davon unberührt.

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  • Vor 11 Jahren

    Wahnsinn. Da schreibe ich zwei Sätze und Du besitzt noch immer nicht die Auffassungsgabe, sie ordentlich zu lesen. Ja, der Gesetzgeber zwingt die GEMA NICHT, genau so hatte ich es geschrieben.

    Selbstverständlich sind Kopien vom Gesetzgeber vorgesehen. Wenn sie für eine öffentliche Aufführung bestimmt sind, befinden wir uns allerdings in einer rechtlichen Grauzone.
    Jeder andere Mensch hier geht davon aus, daß ein Tarif nur für ein Werk vorgesehen sein sollte und nicht für eine oder unendlich viele identische Kopien. Da kannst Du es noch so gut finden, daß der Tarif theoretisch bis ins Unendliche erhöht werden kann - in der Praxis würde es noch nicht einmal gerecht sein, wenn der Künstler 50 mal denselben Track gleichzeitig abspielen würde. Wenn Du schon so einsam und alleine mit Deiner Meinung bist, wäre es sehr hilfreich, sie doch etwas besser zu begründen oder zu belegen.

    Also: Kopien sind in einem gewissen Rahmen erlaubt und für den aktuell besprochenen Zweck ergibt es keinerlei Sinn, hier eine Verschärfung anzuwenden oder gar ein Vielfaches zu berechnen. Du kannst mir gerne ein Beispiel nennen, in dem man diese Regelung auch nur ansatzweise gerecht finden könnte. Solange Du Dich aber nur auf Dein Halbwissen über bestehende Gesetze berufst, triffst Du keinerlei Aussagen über Gerechtigkeit oder praktische Anwendbarkeit. Dementsprechend ist mein Vorschlag, diese Regelung sein zu lassen, ganz einfach.

  • Vor 11 Jahren

    @Ragism:
    Du hast etwas davon geschrieben, daß der Gesetzgeber die GEMA nicht zwingt, "einen weiteren realitätsfernen Tarif einzuführen". Das ist aber falsch, da dieser Tarif bereits in der Vergangenheit existierte und nun nur überarbeitet wird.
    Also bist Du plötzlich doch der dringenden Ansicht, daß die DJs für die volle Anzahl ihrer Kopien geradestehen müssen, auch wenn sie 20.000 und mehr Stücke auf ihrem Laptop haben, auch wenn Dir das vor ein paar Postings noch nicht eingeleuchtet ist, ausgenommen vielleicht für ein paar Doubletten?
    Und wegen der doppelten Tracks, die aus welchen Gründen auch immer von den DJs nicht gelöscht wurden, ist der Tarif eine "Abzocke"?
    Oder habe ich da gerade wieder etwas falsch verstanden?
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @Ragism:
    P. S.: Ist eine Zweit- oder Drittkopie eines Stücks nun eine Vervielfältigung oder nicht?

  • Vor 11 Jahren

    Wo bitteschön hab ich all dies geschrieben? Ich kann mir auch aus den Fingern saugen, daß Du diesen Tarif entfernt haben willst, nur damit Du meiner Meinung bist.

    Noch einmal für ganz Begriffsstutzige: Es ist absolut unpraktikabel, jemanden für eine nicht verwendete Kopie zu belangen, weil pro Kunstwerk und nicht pro Trägermedium bezahlt werden sollte. Es wäre genauso irrsinnig, wenn der Künstler aus welchen Gründen auch immer die Rechte für die Verwendung von fünf legal erworbenen Exemplaren desselben Werks erwirbt. Weil es aber vermutlich keinen einzigen Künstler geben wird, der so etwas irrsinniges macht, ist auch die pauschale Berechnung jeder einzelnen Kopie schlicht realitätsfremd und absolut unpraktikabel. Ganz zu schweigen von der schreienden Ungerechtigkeit, welche Dir als Einzigem scheinbar vollkommen entgeht. Daher rührte auch der Vergleich mit dem erworbenen Buch. Ein Mensch könnte im Grunde tausend Kopien eines Buches legal anfertigen, sei es für private Zwecke oder eine legale Bildungsveranstaltung. Es wäre an Dummheit nicht zu überbieten, würde man ihm aber für diese absolut legalen und i.d.R. nicht vorkommenden Eventualitäten an der Kasse den tausendfachen Preis abverlangen.

    Ja, eine Kopie ist eine Verfielfältigung. Du hast nur immer noch nicht erklärt, weswegen diese berechnet werden sollte. Sie ist weder pauschal illegal noch ermöglicht sie einen einklagbaren Vorteil für den Künstler außer dem, daß er absichert, wofür er ohnehin schon bezahlt hat.

  • Vor 11 Jahren

    @Ragism:
    Ich dachte, Du wirfst *mir* Halbwissen über bestehende Gesetze vor? Also bin ich davon ausgegangen, daß Du Dich über den Teil des Urheberrechts schlau gemacht hast?
    "Es ist absolut unpraktikabel, jemanden für eine nicht verwendete Kopie zu belangen"
    Und wo soll das genau im Gesetz stehen? Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "einfacher" und "mehrfacher" Kopie oder zwischen "verwendeter" und "nicht verwendeter" Kopie, sondern es spricht ganz simpel von einer Vervielfältigung, also ist damit *jede* Kopie gemeint. Du gibst doch selbst zu, daß eine Kopie eine Vervielfältigung ist. Jemand, der nun dem Gesetz genüge tun will, schaut er sich eine Datei an und stellt sich die Frage: "Erfüllt diese Datei die Voraussetzungen einer Vervielfältigung?" Und wenn die Antwort darauf "ja" lautet, dann fallen die Lizenzkosten an, weil danach keine weitere Frage zum Thema "Verwendung" oder "Anzahl" mehr vorgesehen ist. Oder gib mir ein Urteil oder ein Gesetz, mit dem ich die Halbwissenslücke schließen kann, die Du mir vorwirfst. Und verdammte Scheiße - DOCH, lies' es mir einfach nochmal von den Lippen ab: DOCH, diese Kopie *IST* pauschal illegal. Es ist keine Privatkopie, sondern sie wurde erstellt, um damit Geld zu verdienen. Ob das letzten Endes gemacht wird oder nicht, ist kein Kriterium. Und: DOCH, wenn ein DJ mit einer Festplatte durch die Gegend läuft, mit der er auflegt und darauf befinden sich nicht-lizenzierte Kopien, dann KANN man ihn rechtlich belangen. Wenn Du mit einer Ladung gebrannter CDs erwischt wirst, die Du eigentlich zu Geld machen wolltest, ist es exakt derselbe Fall. Und da kannst Du nicht um die Ecke kommen von wegen "Oh, diese Kopien hab' ich ja noch nicht zu Geld gemacht, also könnt ihr mir damit gar nix".

    "weil pro Kunstwerk und nicht pro Trägermedium bezahlt werden sollte"
    Es geht nicht um das Trägermedium, es geht darum, daß ein Kunstwerk kopiert wurde. Und wenn es fünfmal kopiert wurde, dann muß es eben fünfmal lizenziert werden. Ob jemand so etwas "Irrsinniges" macht, ist doch erst mal völlig egal, oder? Wenn ein DJ keine Ordnung auf seinem Datenträger halten kann oder wenn er der Meinung ist, er braucht halt fünf Kopien eines Lieds auf seiner Festplatte - soll er, vielleicht ist das Ganze ja auch durchaus sinnvoll, weil es sich um unterschiedliche Bearbeitungen eines Stückes handelt.
    Ist es eine "schreiende Ungerechtigkeit", wenn man sich am Wortlaut eines Gesetzes orientiert?
    Klar könnte ein Mensch tausend Kopien eines Buches legal anfertigen, aber wie Du selbst schon angemerkt hast: "Wenn sie für eine öffentliche Aufführung bestimmt sind, ...", auch wenn der Begriff "Grauzone", der in diesem Zusammenhang gefallen ist, in meinen Augen ein blanker Hohn ist. Wir befinden uns in einem anderen Paragraphen, da ist nicht viel mit Grauzone.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    Ich will es mal grundsätzlich angehen:

    Ein Handwerker, dem der Hammer kaputt geht, kann auch nicht auf eine "Sicherheitskopie" zurück greifen. Der DJ, dem in den 70ern eine Schallplatte kaputt ging, auch nicht. Muss(te) man beides neu kaufen.

    Für den Mainstream-DJ ergaben sich aber folgende Probleme:
    1. Oftmals konnten Platten/CDs nicht nachgekauft werden, weil sie einfach nicht mehr erhältlich waren.
    2. Durch die immer breiter werdende Musikfülle (nur weil heute neue Musik dazu kommt, kann man ja nicht die alte zu hause lassen) ist die Unlast der vom Publikum potentiell erwarteten Musik auf Originaltonträgern kaum zu transportieren.

    Nun kam in den 90ern die schöne Technologie der gebrannten CDs auf, und man konnte beide Probleme ganz clever lösen.
    Klar, dass dabei dann auch viele schwarze Schafe angetreten sind, die nicht ein einziges Original besaßen.
    Zu diesem Zeitpunkt wäre es völlig korrekt gewesen, die jetzt vorgenommene Änderung einzuführen.
    Man hätte sich Schritt für Schritt dran gewöhnt und hätte die Wahl gehabt, ob man Kopien oder Originale einsetzt.

    Doch der technische Fortschritt hat dazu geführt, dass viele DJs inzwischen der Einfachheit halber ihren kompletten Musikbestand auf der Festplatte mit sich führen. Warum soll man auch vorher überlegen müssen, welcher Titel aus dem zitierten Rihanna Album vielleicht mal von Interesse sein könnte.

    Nun gab es im letzten Jahr die große Diskussion über die neuen GEMA Tarife und den Aufschrei der Veranstalter. Als ich las, dass diese jetzt mit dem Wegfall des "Laptopzuschlages" besänftigt werden sollen, hielt ich es zunächst für eine gute Idee, denn in der heutigen Medienwelt ist es einfach nicht mehr zeitgemäß, mit Schallplatten oder CDs zu hantieren.
    Dass dieser Zuschlag aber auf die DJs abgewälzt werden soll, ist JETZT nicht mehr der richtige Weg. Das hätte halt schon vor 15 Jahren passieren müssen. Die jetzt aus heiterem Himmel kommende Kopiergebühr ist für viele DJs nicht zu erwirtschaften, es ist ja auch nicht davon auszugehen, dass die Veranstalter ihren nun gesparten alten Laptopzuschlag durch eine Erhöhung der Gage an die DJs weitergeben.

    Vielleicht ist der Kompromissvorschlag: Für im Original (Schallplatte, CD, gekaufter Download) vorhandene Titel wird kein Kopierzuschlag erhoben.
    Ich weiß, dass das nicht im Sinne des Gesetzes ist, dass vorsieht, dass die Kopie, die zu kommerziellen Zwecken angefertigt wird, vergütet werden muss - aber als Kompromiss wäre es sicher ein Ansatz.
    Denn es ist schwer zu vermitteln, dass der Käufer eines neuen CD-Albums, der vielleicht 15? ausgibt, noch die Kopierzulage bezahlen soll; derjenige, der das Album als MP3 für 10? (oder im günstigsten Fall für 5?) kauft, davon aber befreit wird. Hier noch einen Schritt weiter gedacht: Bei einem Downloadpreis von 99 Cent pro Titel und einer jährlichen Kopierzulage von 13 Cent würde es sich langfristig rechnen, alle Tracks, die man schon auf CD hat (und von CD auf die Festplatte eingespielt hat), nochmals online zu kaufen. Nach 7,615 Jahren ist diese Ausgabe amortisiert, und dann fallen für diese Tracks keine Kopiergebühren mehr an.

    Oder wirklich nur für die am Abend gespielten Tracks die Gebühr erheben.

    Oder eine Wahlmöglichkeit lassen: Entweder der Veranstalter zahlt den alten Laptopzuschlag, oder der DJ die Kopiergebühr. das würde denjenigen DJs helfen, die nur ganz selten öffentliche Veranstaltungen durchführen.

  • Vor 11 Jahren

    @Torsten100 (« [...]Nun kam in den 90ern die schöne Technologie der gebrannten CDs auf, und man konnte beide Probleme ganz clever lösen.
    Klar, dass dabei dann auch viele schwarze Schafe angetreten sind, die nicht ein einziges Original besaßen.
    Zu diesem Zeitpunkt wäre es völlig korrekt gewesen, die jetzt vorgenommene Änderung einzuführen.
    Man hätte sich Schritt für Schritt dran gewöhnt und hätte die Wahl gehabt, ob man Kopien oder Originale einsetzt. »):

    Zu diesem Zeitpunkt *wurde* eine Regelung eingeführt, gewissermaßen der Vorläufer des "Laptopzuschlags". Sobald ein DJ mit zusammenkopierten CDs oder Cassetten oder DATs aufschlug, wurde eine Zusatzzahlung fällig, hier allerdings noch auf der Seite der Veranstalter.
    @Torsten100 (« Als ich las, dass diese jetzt mit dem Wegfall des "Laptopzuschlages" besänftigt werden sollen, hielt ich es zunächst für eine gute Idee, denn in der heutigen Medienwelt ist es einfach nicht mehr zeitgemäß, mit Schallplatten oder CDs zu hantieren. »):

    Oh doch, das schon. Aber das betrifft in erster Linie zwei Gruppen von DJs:
    a) die absoluten Oldie-Fanatiker, die zum Teil noch mit Singles aus den 50ern durch die Gegend tingeln
    b) die kreativen DJs, die vor Ort ihre Mixes erstellen, wobei auch hier natürlich die digitale Technik Einzug erhalten hat; Schallplatten sind dennoch dort gern gesehen.
    @Torsten100 (« Dass dieser Zuschlag aber auf die DJs abgewälzt werden soll, ist JETZT nicht mehr der richtige Weg. Das hätte halt schon vor 15 Jahren passieren müssen. Die jetzt aus heiterem Himmel kommende Kopiergebühr ist für viele DJs nicht zu erwirtschaften, es ist ja auch nicht davon auszugehen, dass die Veranstalter ihren nun gesparten alten Laptopzuschlag durch eine Erhöhung der Gage an die DJs weitergeben. »):

    Grundsätzlich doch; macht doch im Prinzip jeder so, der etwas anzubieten hat: wenn weitere Kosten anfallen, landen diese über kurz oder lang beim Kunden.
    Einziges Problem hierbei ist: wenn man nur bei wenigen öffentlichen Veranstaltungen auflegt, verteilen sich die Kosten für eine prall gefüllte Festplatte eben auf diese wenigen, und das wird vermutlich kein Veranstalter lange mitmachen wollen.
    @Torsten100 (« Vielleicht ist der Kompromissvorschlag: Für im Original (Schallplatte, CD, gekaufter Download) vorhandene Titel wird kein Kopierzuschlag erhoben.
    Ich weiß, dass das nicht im Sinne des Gesetzes ist, dass vorsieht, dass die Kopie, die zu kommerziellen Zwecken angefertigt wird, vergütet werden muss - aber als Kompromiss wäre es sicher ein Ansatz. »):

    Es ist kein Kompromiss, wenn ein Gesetz sagt, Du sollst für Deine Taten latzen, und Du als Gegenvorschlag bringst, Dir würde es besser gefallen, wenn man für genau diese Taten nicht latzen soll ...?
    @Torsten100 (« Denn es ist schwer zu vermitteln, dass der Käufer eines neuen CD-Albums, der vielleicht 15? ausgibt, noch die Kopierzulage bezahlen soll; derjenige, der das Album als MP3 für 10? (oder im günstigsten Fall für 5?) kauft, davon aber befreit wird. »):

    Ist er ja nicht, bzw. nur dann, wenn er die Original-Datei für kommerzielle Zwecke verwendet. In dem Augenblick, da er davon eine weitere Kopie für kommerzielle Zwecke anfertigt, ist er wieder drin im Raster.
    @Torsten100 (« Hier noch einen Schritt weiter gedacht: Bei einem Downloadpreis von 99 Cent pro Titel und einer jährlichen Kopierzulage von 13 Cent würde es sich langfristig rechnen, alle Tracks, die man schon auf CD hat (und von CD auf die Festplatte eingespielt hat), nochmals online zu kaufen. Nach 7,615 Jahren ist diese Ausgabe amortisiert, und dann fallen für diese Tracks keine Kopiergebühren mehr an. »):

    Das geht auch schneller, setzt aber voraus, daß die Festplatte gar niemals nicht die Grätsche macht.
    @Torsten100 (« Oder wirklich nur für die am Abend gespielten Tracks die Gebühr erheben. »):

    Das hatten wir schon mit dem Laptopzuschlag, ist aber rechtlich ziemlich grenzwertig, immerhin fordert der Gesetzgeber ja nicht, daß nur die Sachen lizenziert werden sollen, die tatsächlich kommerziell verwertet werden.
    @Torsten100 (« Oder eine Wahlmöglichkeit lassen: Entweder der Veranstalter zahlt den alten Laptopzuschlag, oder der DJ die Kopiergebühr. das würde denjenigen DJs helfen, die nur ganz selten öffentliche Veranstaltungen durchführen. »):

    Wurde strikt abgelehnt vonseiten der GEMA; ich habe was läuten hören, aber keine Quelle von höherer Ebene gefunden, insofern muß die Aussage mit viel Vorsicht genossen werden, daß es hier vonseiten der Veranstalter im Vorfeld ziemlich eindeutige Signale gab von wegen Entweder - Oder, keine halben Sachen oder Optionen, die man nicht sauber vorhersehen kann oder die dafür sorgen könnten, daß man rechtlich ans Bein gepinkelt bekommen könnte, weil sich plötzlich keine der beiden Parteien mehr für die Regelung der Rahmenbedingungen zuständig fühlt.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    Zitat Skywise:
    "Zu diesem Zeitpunkt *wurde* eine Regelung eingeführt, gewissermaßen der Vorläufer des "Laptopzuschlags". Sobald ein DJ mit zusammenkopierten CDs oder Cassetten oder DATs aufschlug, wurde eine Zusatzzahlung fällig, hier allerdings noch auf der Seite der Veranstalter."

    Ich denke, dass das kein Vorläufer war, sondern das gleiche, der Vervielfältigungszuschlag wurde nur irgendwann allgemein in "Laptopzulage" umgetauft.

    Ich bleibe dabei, dass die Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr vermittelbar ist. Vielleicht wäre es auch nie dazu gekommen, wenn nicht im letzten Jahr die große Diskussion um die Tarifänderungen gewesen wäre.

    Wenn es so kommt, muss man genau rechnen:
    Wieviel "spart" der Veranstalter durch Wegfall des Laptopzuschlages, und wieviel muss der DJ im Gegenzug mehr bezahlen.
    Nur so ließe sich ein Mehrpreis des DJs dem Veranstalter gegenüber "ermitteln". Sollten die Veranstalter keine Verhandlungsbereitschaft gegenüber den DJs zeigen, wird es sicher allerhand DJs geben, die dann nicht mehr oder nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen auflegen.
    Ein weiterer Schritt zur Konzentration, von Gerechtigkeit keine Spur.

  • Vor 11 Jahren

    @Torsten100 (« Wenn es so kommt, muss man genau rechnen:
    Wieviel "spart" der Veranstalter durch Wegfall des Laptopzuschlages, und wieviel muss der DJ im Gegenzug mehr bezahlen.
    Nur so ließe sich ein Mehrpreis des DJs dem Veranstalter gegenüber "ermitteln". »):

    Nun ja: setze die Ersparnis durch Wegfall des bisherigen Laptopzuschlags von 30 % Mehrkosten in Relation zu den Titeln, die ein DJ auf seinem Laptop aus beruflichen Gründen mit sich rumschleppt multipliziert mit dem jeweiligen Tarif unter Berücksichtigung der Anzahl der Buchungen für öffentliche Veranstaltungen für das kommende Jahr. Einfacher ausgedrückt: es kommt drauf an.

    Zitat (« Ein weiterer Schritt zur Konzentration, von Gerechtigkeit keine Spur. »):

    Kann man pauschal nicht sagen. Natürlich ist es aus der Sicht der Veranstalter ein großer Schritt in Richtung Gerechtigkeit, denn was können sie dafür, wenn der DJ mit nicht lizenzierten Kopien bei ihnen antrabt und auflegt? Auch vonseiten der Rechteinhaber dürfte die neue Regelung wahrscheinlich größtenteils befürwortet werden, mit der Einschränkung, daß sie es wahrscheinlich noch deutlich lieber gesehen hätten, wenn eine Erfassung der jeweiligen Tracks erfolgt wäre, um eine trackgenaue Abrechnung zu ermöglichen. Den DJs, die viele Auftritte pro Jahr haben, mit den Tracks auf ihrer Festplatte haushalten können oder ohnehin seit Jahr und Tag Downloads unmittelbar auf ihrer Arbeits-Festplatte speichern und nur wenige Werke von urheberrechtlicher Relevanz mit sich rumschleppen, dürfte die neue Regelung vergleichsweise wenig anhaben, da sie die Möglichkeit haben, ihre Mehrkosten entsprechend zu streuen bzw. niedrig zu halten. Wenn jemand natürlich seine Festplatte bis zum Anschlag mit Material füllt und nur wenige öffentliche Veranstaltungen pro Jahr beschallt - nun ja, Pech gehabt, daß diese Regelung des Urheberrechts weiter in den Focus rückt und nun direkt bei ihnen abgreift. Ist nicht schön, aber leider immer noch gerechter als die bisherige Pauschalregelung.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    Schade nur, dass gerade die DJs, die "mit Tracks haushalten können" - sprich die Star-DJs, die ein festes Set ohne Rücksicht auf das Publikum abspulen - gerade diejenigen sind, die die fettesten Gagen einstreichen. Und diejenigen, die extrem flexibel sind/sein wollen/sein müssen, um jeden Euro mit dem Veranstalter feilschen müssen.
    So viel zum Thema Gerechtigkeit aus meiner Sicht.

    Nochmal zu deinem vorletzten Beitrag:
    Zitat Skywise: "Es ist kein Kompromiss, wenn ein Gesetz sagt, Du sollst für Deine Taten latzen, und Du als Gegenvorschlag bringst, Dir würde es besser gefallen, wenn man für genau diese Taten nicht latzen soll"
    Ich denke, dass manchmal auch ein Kompromissvorschlag als Ansatz für eine Gesetzesänderung dienen könnte. Um es einfach zeitgemäßer zu gestalten. Nichts gegen die Vergütung der öffentlichen Aufführung an sich - aber Original oder Kopie, das sollte heute doch nicht mehr die große Rolle spielen. Vor allem dann nicht, wenn ich auch das Original besitze. Und wenn doch - dann bitte für alle, also auch kein Recht mehr auf Privatkopie.

  • Vor 11 Jahren

    @Torsten100 (« Schade nur, dass gerade die DJs, die "mit Tracks haushalten können" - sprich die Star-DJs, die ein festes Set ohne Rücksicht auf das Publikum abspulen - gerade diejenigen sind, die die fettesten Gagen einstreichen. Und diejenigen, die extrem flexibel sind/sein wollen/sein müssen, um jeden Euro mit dem Veranstalter feilschen müssen. »):

    Keine Ahnung, ob das so ist. Glaube ich auch ehrlich gesagt nicht. Wenn es so ist wie früher, sacken diejenigen am meisten ein, die einen Namen haben. Was sie auflegen, ist da erst mal zweitrangig und allerhöchstens langfristig von Bedeutung.
    @Torsten100 (« So viel zum Thema Gerechtigkeit aus meiner Sicht. »):

    Also sollen doch wieder die Veranstalter etwas zahlen, wofür sie nichts können?
    @Torsten100 (« Nochmal zu deinem vorletzten Beitrag:
    Zitat Skywise: "Es ist kein Kompromiss, wenn ein Gesetz sagt, Du sollst für Deine Taten latzen, und Du als Gegenvorschlag bringst, Dir würde es besser gefallen, wenn man für genau diese Taten nicht latzen soll"
    Ich denke, dass manchmal auch ein Kompromissvorschlag als Ansatz für eine Gesetzesänderung dienen könnte. Um es einfach zeitgemäßer zu gestalten. Nichts gegen die Vergütung der öffentlichen Aufführung an sich - aber Original oder Kopie, das sollte heute doch nicht mehr die große Rolle spielen. Vor allem dann nicht, wenn ich auch das Original besitze. Und wenn doch - dann bitte für alle, also auch kein Recht mehr auf Privatkopie. »):

    Gut, also reißen wir am besten auch noch die DJs mit in den Ruin, die nur auf Privatveranstaltungen auflegen und kriminalisieren die Schulhöfe, oder sorgen wir dafür, daß wir die hiesigen Künstler und Plattenfirmen endlich an den Rand des Ruins treiben, indem wir Schwarzmarkt und Tauschbörsen legalisieren ...
    Ich weiß nicht, vor welchem Szenario ich mehr Angst haben soll.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    Gott sei Dank das ich ausschliesslich nur im privaten Bereich auflege. Also Geburtstage, Hochzeiten usw. Das sind und bleiben weiter geschlossene Veranstaltungen. Mir tun nur die Kollegen leid die im Jahr 3 oder 4 mal im Jahr auflegen und eigentlich nicht viel verdienen. Auch Studenten werden Probleme bekommen. Trotzdem werde ich jetzt alle Rechnungen sammeln die ich bei Amazon bekomme wenn ich dort die Titel kaufe. Mit Lizenz.