Drei Wochen nach Beginn des Prozesses wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung, Betrugs und falscher Versicherung an Eides statt hat Gil Ofarim ein Geständnis abgelegt, berichtet u.a. der Spiegel. Der Musiker musste sich seit dem 7. November vor der 6. Großen Strafkammer des Leipziger Landgerichts …

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  • Vor einem Jahr

    Die Vorwürfe sind absolut...

    zutreffend!?!? Hää?

  • Vor einem Jahr

    Hat seinen Glaubensgenossen einen Bärendienst erwiesen.

  • Vor einem Jahr

    Um das volle Ausmaß seiner Larryhaftigkeit nochmal zu unterstreichen, möchte ich betonen, dass sein Strafverteidiger zuvor größere Bekanntheit durch Auftritte in den Fernsehsendungen "Richter Alexander Hold", "Im Namen der Gerechtigkeit - Wir kämpfen für Sie!", "Im Namen des Volkes" sowie dem Sat.1 Frühstücksfernsehen erlangt hat. Und genau so theatralisch und laienhaft soll er sich im Ofarim-Prozess auch gezeigt haben.

    • Vor einem Jahr

      Vallah, ich habe heute erst gerafft, dass Gil Ofarim dieser Schmalzbarden-Gil aus den Neunzigern da ist, und jetzt auch noch das.
      Deutschland muss sterben.

    • Vor einem Jahr

      Ich hab mich das die ganze Zeit gefragt, bzw vor zahlreichen Ionen mal gedacht, dass der das ist und bin dann yngwie zu dem Schluss gekommen, dass er das doch nicht ist und jetzt weiß ich auch nicht mehr, als dass er ein Hurensohn ist.

    • Vor einem Jahr

      Zu dem selben Schluss bin ich auch gekommen, nach langer und intensiver Recherche ofc :)

  • Vor einem Jahr

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  • Vor einem Jahr

    Das mit dem Jude-sein ist bei ihm so wie das POC-sein bei Logic. Kann ja sein dass er gläubig ist aber gerade jetzt wirkt es eher wie so ein Ding dass er gerne mit nimmt weil nur Deutscher sein langweilig ist.
    Miese Aktion das ganze aber dass er seine Lüge gestanden hat ist gut.
    Hätte er auf seiner Lüge bestanden und wäre verurteilt worden hätte es natürlich einen Haufen Zweifler gegeben die ihm noch den Rücken gestärkt hätten. So kann das Opfer jetzt in Ruhe weiterleben.
    Karriere von Gil ist jetzt hoffentlich vorbei nach diesem unnötigen Blödsinn. Was für ein Quatschkopf.

  • Vor einem Jahr

    Schon doof, daß ich dem das damals abgekauft hatte. Meistens ist es halt richtig, auf der Seite der Opfer zu stehen. Ab und zu gibts dann leider solche Hurensöhne und Hurentöchter, die auf Kosten echter Opfer ihren Geltungsdrang ausleben möchten.

  • Vor einem Jahr

    Ich gehe fest davon aus, die Beweislage war so erdrückend, dass nichts anderes als Die Wahrheit die Option war. Wäre das nicht der Fall gewesen wage ich zu bezweifeln das, der Supertyp auch nur eine Sekunde über das Geständnis nachgedacht hätte!

  • Vor einem Jahr

    1. Für eine Einstellung gem. § 153a Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 StPO (Einstellung gegen Geldauflage) müssen alle (Gericht, Staatsanwaltschaft, Angeklagter) mitmachen. Es spricht viel dafür, dass Gericht und/oder Staatsanwaltschaft vorab deutlich gemacht haben, dass eine solche Einstellung nur dann in Betracht kommt, wenn der gute Gil vorab Farbe bekennt. Ein Geständnis ist nicht Voraussetzung einer solchen Einstellung, wird in der Praxis aber nicht selten von Gericht und/oder Staatsanwaltschaft "verlangt". Scheint mir hier so gewesen zu sein. (Vielleicht war es Gil aber auch wichtig, sein Gewissen zu entlasten, indem er gesteht. Wahrscheinlich ist das nicht.)
    2. Irgendwo habe ich gelesen, dass der Verteidiger hinterher noch von Unschuldsvermutung gesprochen habe. Ich hoffe, dass das so nicht stimmt. Denn formal ist es richtig, dass eine solche Einstellung keine Schuldfeststellung enthält, der liebe Gil hat die Tat aber eingeräumt. Da wäre es doch sehr albern, anschließend noch auf die Unschuldsvermutung zu pochen.
    3. Die hiesige Konstellation (eine Falschbeschuldigung durch den - ursprünglich - Zeugen) ist das Hauptproblem insbesondere bei Sexualdelikten. Weil es solche Falschbeschuldigungen nun einmal gibt, existieren rechtliche Ansätze wie eine besondere Glaubhaftigkeitsprüfung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Genau deswegen prüfen Staatsanwaltschaften und Gerichte sehr sorgfältig solche Anschuldigungen. Genau deswegen werden - im Zweifel - Verfahren eingestellt, obwohl tatsächlich eine Straftat geschehen ist. Die Falschbeschuldigungen (hier ist eine sogar "erwiesen", wenn auch nicht im Kontext Sexualdelikte) führen zu einem strengen Prüfungsmaßstab, was sich zugunsten von wirklichen Tätern auswirken kann. Das ist meines Erachtens auch rechtlich und ethisch zwingend, denn weniger auszuhalten als ein zu Unrecht ergangener Freispruch ist eine zu Unrecht ergangene Verurteilung.

    • Vor einem Jahr

      Wenn der Staatsanwaltschaft nicht absolut klar gewesen wäre, dass er gelogen hat, wäre es, insbesondere in dieser Angelegenheit, gar nicht erst zur Anklage gekommen, richtig.

      Das hätte sein Anwalt eigentlich auch sehen können.

    • Vor einem Jahr

      Ganz so ist es nicht. Die Staatsanwaltschaft klagt an, wenn sie eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit sieht (sog. hinreichender Tatverdacht). Und selbst wenn es dem Staatsanwalt als „absolut klar“ erscheint, kann sich in einer Verhandlung ein anderes Bild ergeben, kann das Gericht es anders beurteilen etc. Hier war die Einschätzung des Staatsanwalts wohl zutreffend.

  • Vor einem Jahr

    "Es heiße immer, dieses Verfahren kenne keine Gewinner, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag zum Schluss. Aber das stimme nicht. Es gebe drei Gewinner. Erstens die Gesellschaft, die die Wahrheit erfahren habe. Zweitens der beschuldigte Hotelmitarbeiter, der die volle Rehabilitierung erhalten habe. Und drittens sei auch Gil Ofarim ein Gewinner. Er habe Markus W.s Ruf wiederhergestellt. Das sei die wichtigste Voraussetzung für einen befreiten Neustart, auch für den des Musikers selbst." Heisst es bei Zeit Online.

    Fasst es doch ganz gut zusammen. Dann ists auch gut.