Ein Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat New York hat sich jüngst mit dem Geschäftsmodell von ReDigi befasst. Das Unternehmen führt einen Online-Handelsplatz für Musikdateien. Die Idee ist interessant: Wer MP3-Songs, die er selber nicht mehr hört, auf seiner Festplatte entdeckt, kann diese auf …

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  • Vor 12 Jahren

    Wird sich, wie alles im Internet, mit den Jahren regeln und sich freilich durchsetzen - die User wollen das, egal ob legal oder illegal. Und so lange machen die Leute reimfrisch aka was sie wollen, die Gerichte hinken hinterher, die Plattenindustrie rauft sich die Haare, interessiert kein Schwein.
    Selbiges gilt für das Vererben von digitalem, wird sich ebenso regeln, in diesen Dingen macht das Internet die Menschen stark.

  • Vor 12 Jahren

    Wichtig wären, wie bei Vinyl, einheitliche Zustandsbeschreibungen für die MP3-Files: mint, vg+ usw.

  • Vor 12 Jahren

    Mal ist eine digitale Kopie dasselbe wie ein tatsächlicher Datenträger - dann wieder nicht. Ganz so wie es den sympathischen Herren aus der Kulturverwertungsindustrie gerade passt.

  • Vor 12 Jahren

    Bedingung ist, dass die Files nach dem Verkauf gelöscht werden. Für den ersten April zu spät, aber absurd genug, um als Scherz durchzugehen.

  • Vor 12 Jahren

    Es ist wieder mal schlicht unfassbar. Die Wünsche der Käufer/Menschen sind völlig klar und absolut nachvollziehbar (Verkauf/Vererbung von nicht mehr benötigtem EIGENTUM) und die "Verantwortlichen" machen erstmal ein paar Jahre nur SCHEISSE. Wie immer.. und die kriegen Geld dafür. Herje.

  • Vor 12 Jahren

    Das Konzept des MP3-Gebrauchtverkaufs ist doch scheinheilig. Bei DRM-freien Dateien kann mich doch niemand daran hindern, die Stücke erst auf einen externen Speicher zu übertragen und dann zu verkaufen und dabei durch die Software des Anbieters scheinbar löschen zu lassen.

  • Vor 12 Jahren

    Diese spezielle Software würde ich ja gerne mal sehen. Mache ich mir die Musik eben auf 'ne externe Festplatte und kopiere sie dann auf einen Rechner, der die Software nicht drauf hat. Den ersten PC kann man dann zum Verkaufen nehmen, den anderen als Handystation und zum Musikhören. Wäre aber komisch wenn man das so leicht aushebeln könnte.

  • Vor 12 Jahren

    @akademiker:
    Mit dem legalen Runterladen einer mp3-Datei erwirbst Du kein EIGENTUM, sondern lediglich ein NUTZUNGSRECHT.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 12 Jahren

    Sky:
    Danke für den Hinweis - unter diesen Vorraussetzungen ist eine mp3 nichts wert.
    Diese Ungleichbehandlung zu nahezu dem selben Kurs: CD mit 15 Tracks ca. 15 Euro, 15 mp3-Dateien ebenfalls.
    Geht gar nicht. Das verleidet sowohl das mp3 kaufen als auch das CD kaufen. Et wird einfach immernoch viel zu viel Murks gemacht - die Leute sind längst in der digitalen Welt angekommen und nutzen digitale Files wie sie wollen, die Industrie kann nur schlau sein und die Wünsche der Konsumenten so gut es geht bedienen (spotify ist ein toller Ansatz wobei ich nicht weiß was beim Künstler hängenbleibt) - tun sie das nicht wird der Konsument dessen ungeachtet weiter so verfahren wie er es in den letzten 10 Jahren gewöhnt war.

  • Vor 12 Jahren

    @akademiker:
    Spotify? 0,0034 Euro pro Abruf wurde letztes Jahr mal offengelegt (224 Euro bei 72.800 Abrufen laut Cellistin Zoë Keating).
    Und beim Kauf einer CD bekommst Du auch nur ein Nutzungsrecht eingeräumt. Insofern ist es also keine Ungleichbehandlung.
    Gruß
    Skywise