Die Beklagten finden den Vorwurf unseriös. Spencer Eldens Anwälte ließen eine Frist verstreichen.

Kalifornien (ebi) - Spencer Eldens Klage wegen sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie gegen Nirvana ist vorerst gescheitert, berichten US-Medien. Elden hatte im vergangenen August kurz vor dem 30-jährigen "Nevermind"-Jubiläum auf mindestens 150.000 US-Dollar Schadensersatz geklagt: Der heute 30-Jährige ist als vier Monate altes Baby nackt auf dem ikonischen Cover des Grunge-Meilensteins abgebildet und wurde so weltbekannt. Zudem forderte er, das Albumcover zukünftig abzuändern.

"Nicht ernst zu nehmen"

Seine Klage richtete sich gegen Dave Grohl, Krist Novoselic, Kurt Cobains Ehefrau Courtney Love, den Fotografen Kirk Weddle, Designer Robert Fisher sowie mehrere Labels. Deren Anwälte hatten daraufhin am 22. Dezember beantragt, die Klage abzuweisen. Diese sei nicht ernst zu nehmen und außerdem verjährt: Folge man Eldens Argumentation sei jeder, der das Album besitze auch Besitzer von Kinderpornografie und mache sich schuldig. Zudem habe der Kläger seine Prominenz bisher genossen - was nicht von der Hand zu weisen ist: So hatte Elden beispielsweise das Albumcover zum 25-jährigen Jubiläum originalgetreu - also nackt - nachstellen wollen. Den Albumtitel trägt er dazu als Tattoo auf der Brust.

Stichtag: 13. Januar

Da gegen die beantragte Abweisung kein fristgerechter Widerspruch bis 30. Dezember eingelegt worden war, lehnte das zuständige kalifornische Bezirksgericht die Klage ab. Eldens Anwälte haben nun die Möglichkeit, die Klage bis zum 13. Januar zu erneuern. Tun sie dies nicht, hat Elden keine weitere Chance zu klagen. Erneuern sie die Klage, können Nirvana und Co. bis zum 27. Januar antworten.

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4 Kommentare mit 19 Antworten

  • Vor 2 Jahren

    Endlich mal wieder ein Vorgang, bei dem man wieder hoffen kann, dass Vernunft vor Empörung gestellt wird.

  • Vor 2 Jahren

    Hoffentlich fallen die Prozesskosten schön hoch aus.

    • Vor 2 Jahren

      Mhm. Prozesskosten für einen Prozess, der Stand heute niemals stattfinden wird, weil die Klage vorerst als abgewiesen gilt, du Hochglanzarmleuchter.

      Ob der Biomasseklumpen da bis Ende Januar noch drauf reagiert, ob das was an der bisher geltenden Entscheidung ändert bzw. was er bis hierhin für das ganze Schmierentheater vorab investiert haben mag steht auf einem völlig anderen Blatt.

    • Vor 2 Jahren

      Prozesskosten / Anwaltskosten, sein Punkt sollte doch klar sein.

    • Vor 2 Jahren

      Klar doch, wenn du ernsthaft meinst an dieser Stelle schon nicht mehr differenzieren zu müssen kann mensch dir auch nicht viel mehr wünschen als ein Restleben in ner westdeutschen Vorstadtsiedlung ohne Rechtsschutzversicherung. :lol:

    • Vor 2 Jahren

      "An dieser Stelle" = auf ner Musiknewsseite? Versteh' nicht ganz was du meinst, aber Danke, I guess.

    • Vor 2 Jahren

      Anwaltskosten vs. Prozesskosten, du Wunderkind. Bei dem Stufe 0-Fake-nick ist aber davon auszugehen, dass bei dir eh niemand haftet außer dem gesetzlichen Vormund und später dann wohl dem gesetzlichen Betreuer, hm? Danke. :)

    • Vor 2 Jahren

      Hi Soulburn,

      immer schön den Ball flach halten.

      Prozesskosten sind alle Kosten, die bei einem Gerichtsprozess anfallen, also insb. Anwaltskosten und Gerichtskosten.

      Anwaltskosten fallen auch bei einer unzulässigen Klage an (jedenfalls würde ich als Anwalt des Riesenbabys nicht auf Erfolgsbasis arbeiten).

      Wie das mit den Gerichtskosten in USA aussieht, weiß ich nicht. Jedenfalls in D fallen (wenn auch niedrigere) Gerichtskosten auch bei einer Klage an, die als unzulässig abgewiesen wird.

      Klugscheißermodus over

    • Vor 2 Jahren

      Och, souli. Auch wenn ich für mich behaupten darf, deinen Einwand ohne jegliche kognitive Verzögerung verstanden zu haben, finde ich dennoch, dass du hier etwas tief in der Suppe gräbst. Man könnte meinen, du wärst eine Ehefrau :D.

    • Vor 2 Jahren

      Als würde ich mir hier irgendwas von einem vermeintlichen Rechtsfachgehilfen erklären lassen dessen Account nicht Mal "Oberster Rechtsgelehrter" o.ä. heißt sondern alteingesessen mit dem Inbegriff des Wildwest-Outlawpseudonyms daher kommt. Und das ganze auf auf ner Musiknewsseite!

      Also bitte, hm? Ma kollektiv wieder auf 2019er Firmware downgraden, ihr hobbylosen Geeks! :D

    • Vor 2 Jahren

      Und Peggy darf sich künftig bitte nur noch als der Rechtsausleger identifizieren, als der er regelmäßig argumentiert. Seitenrand ist auch anders, du Hannebambel.

    • Vor 2 Jahren

      Diese Unterhaltung kann somit geschlossen werden.

      Herzlichst
      Ihr mittlerer Rechtsgelehrter

    • Vor 2 Jahren

      Stimme zu, statt dem grundguten souli hier in die Parade zu fahren sollten Alteingesessene wie mad dog vorm verteilen irgendwelcher Rechhilferatschläge doch lieber erst Mal anhand bspw. des diesjährigen Awardseason-Votingsystems unter Beweis stellen, ob sie überhaupt schon verstanden haben, wie mensch Demokratie am Hindukusch angemessen
      verteidigt!

      Von so wieseligen Quertreibern und Sprücheklopfern aus dem Stehplatzblock wie Peggy erwartet ja eh niemand jemals irgendwas und damit stets noch ne Schippe zu viel.

      Und so unspektakulär, egal und positionsschwach wie OP hier für gewöhnlich postet ist doch eh schon jeder Kommentar einer zu viel gewesen...

    • Vor 2 Jahren

      Post von Edith: Kann halt nicht jeder so effizient aus den Fehlern lernen, die andere auf Grundlage meiner erteilten Ratschläge begingen, hm? Danke. :)

    • Vor 2 Jahren

      "ist doch eh schon jeder Kommentar einer zu viel gewesen..."

      Naja, die meisten sind von dir.

    • Vor 2 Jahren

      Und einer von dir macht 0 hoch 14 mit diesem hier. :)

    • Vor 2 Jahren

      Können die Überallparker Schwingo, Peggy und co. evtl einfach endlich konsequent ignoriert werden?

    • Vor 2 Jahren

      Überallparker...?

  • Vor 2 Jahren

    Mhh, und in den nächsten Tagen meldet sich bestimmt der InUtero-Engel, der auch noch sein Kuchenstückchen abhaben will :D

    • Vor 2 Jahren

      ups, hab nochmal nachgeschaut: es ist tatsächlich eine Engelin, die sich dann wohl in den nächsten Tagen beschweren wird und Geld haben will ;).

    • Vor 2 Jahren

      Sie wirkt eher als verteile sie regelmäßig Lebenszeit-Schuldscheine für ihren erteilten unbezahlbaren Rat, insofern kannst du von ihr ggf. erwarten dich anzugucken als seist du ein stummer Fisch in deinen schwächeren Phasen, aber bevor du nicht gelernt hast Krebszellen zu fressen kannst vielmehr du dich noch so häufig beschweren wie du willst - die hat seit Patentierung ihrer magnetischen Teergrube ganz sicher finanziell ausgesorgt.