Anzeige ist rausBleiben wir doch gleich bei der Partei, die laut Umfragewerten nächste Woche gute Chancen hat, zur drittstärksten politischen Kraft dieses Landes aufzusteigen. Wer darauf keine Lust hat, sollte am 24. im Gegensatz zu Bushido an die Wahlurne steppen und am richtigen Fleck sein Kreuz …
§ 303 -Sachbeschädigung- (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.
Ein guter Freund und ich haben das mal mit, ist lange her, ich glaube, NPD-Plakaten gemacht. Mein Freund wurde erkannt. Die Sache floss in andere Vergehen, die ihm angelastet wurden, mit ein. Rechnung: 150 Std. gemeinnützige Arbeit.
Lächerlich, die Aktion auf Video festzuhalten. Wenn man der AfD eine derart hohe Medienpräsenz bietet, braucht man sich auch nicht über rasant wachsende Wählerzahlen zu wundern.
hehe zu aktiven zeiten wären die mädchen ein traum-mandat gewesen. man weiß als anwalt zwar schon vorher, dass man juristisch womöglich verliert. aber man kann sie als "mutige streiterinnen gegen rassismus" hinstellen, "denen in ausübung ihres humanistischen aktes das stgb bedauerlicherweise punktuell im wege stand, wobei erkennbar schon qua bildbeweis keinerlei kriminelle energie im spiel ist."
Anzeige ist rausBleiben wir doch gleich bei der Partei, die laut Umfragewerten nächste Woche gute Chancen hat, zur drittstärksten politischen Kraft dieses Landes aufzusteigen. Wer darauf keine Lust hat, sollte am 24. im Gegensatz zu Bushido an die Wahlurne steppen und am richtigen Fleck sein Kreuz …
§ 303 -Sachbeschädigung-
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Ein guter Freund und ich haben das mal mit, ist lange her, ich glaube, NPD-Plakaten gemacht. Mein Freund wurde erkannt. Die Sache floss in andere Vergehen, die ihm angelastet wurden, mit ein. Rechnung: 150 Std. gemeinnützige Arbeit.
Lächerlich, die Aktion auf Video festzuhalten. Wenn man der AfD eine derart hohe Medienpräsenz bietet, braucht man sich auch nicht über rasant wachsende Wählerzahlen zu wundern.
hehe zu aktiven zeiten wären die mädchen ein traum-mandat gewesen.
man weiß als anwalt zwar schon vorher, dass man juristisch womöglich verliert. aber man kann sie als "mutige streiterinnen gegen rassismus" hinstellen, "denen in ausübung ihres humanistischen aktes das stgb bedauerlicherweise punktuell im wege stand, wobei erkennbar schon qua bildbeweis keinerlei kriminelle energie im spiel ist."
Nura ist ne stabile Frau. Fand ich schon immer heißer als die überschätzte Juju.