Bushido vs. Arafat, die x-te

Hier noch schnell die freundliche Erinnerung: Auch wenn uns die Gerichtsshow mit Bushido und einem beliebigen Abou-Chaker in den Hauptrollen etwas vom Radar gerutscht ist: Sie geht weiter. Vergangenen Freitag fiel wieder einmal ein vorläufiges Urteil, diesmal vor dem Arbeitsgericht.
Rommel Abou-Chaker war bei der Immobilienfirma angestellt gewesen, die sein Bruder einst zusammen mit Bushido betrieben hatte. Nachdem Freundschaft und Geschäftsbeziehung der beiden gleichermaßen in Scherben lagen, erhielt auch Rommel ein Kündigungsschreiben. Dagegen zog er vor Gericht.
Dumm nur, dass er im Auftrag seines Bruders 180.000 Euro vom Firmenkonto abgehoben und an Arafat übergeben hatte. Nachdem Rommel nun nicht nachweisen konnte, auch mit dem Wissen und im Sinne seines anderen Chefs Bushido gehandelt zu haben, erachtete das Gericht die außerordentliche Kündigung für rechtens.
Mit dem Verbleib des Geldes befasste sich das Arbeitsgericht nicht. Darüber wurde in einem anderen Verfahren vor einem anderen Gericht entschieden.
Eshörtnieauf.
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