Alles in Butter
... uuund wir starten mit BTS. Warum? Weil Megan Thee Stallion angekündigt hat, an einem Remix von deren Hit "Butter" mitwirken zu wollen. Diese Ankündigung versetzte die Fan-Lager beider Acts in helle Aufregung - und Megans Label 1501 Certified Entertainment in Angst und Schrecken. Dort befürchtete man offenbar, eine solche Kollaboration könne dem Image der Rapperin schaden, und versuchte, der Veröffentlichung des Remix-Tracks einen Riegel vorzuschieben.
Megan Thee Stallion ließ sich eine solche Bevormundung allerdings nicht bieten: Sie setzte gegen ihr eigenes Label die Justiz in Marsch und forderte ein Ende der Blockadehaltung. "Sie haben nur einen Vertrag mit mir, wenn sie Geld wollen", ärgert sie sich. "Sie haben nichts für meine Kunst getan. Es lässt sich gar nicht ermessen, in welchem Ausmaß mir der Versuch schadet, mich in meinen künstlerischen Ausdrucksformen einzuschränken und mich davon abzuhalten, mit der Hit-Formation BTS zusammenzuarbeiten. Eine Künstlerin, insbesondere eine Musikerin, kann man nicht stummschalten, ohne dabei enorm im Unrecht zu sein."
Das sah das zuständige Gericht offenbar genauso: Megan The Stallion bekam Recht und ihre Plattenfirma darf nun nichts weiter unternehmen, um den für morgen angekündigten "Butter"-Remix aufzuhalten.
1 Kommentar
Das Recht auf künstlerischen Selbstmord ist unantastbar. Aber wovor will ihr Label sie denn, bitteschön, bewahren?