Dreierlei vom Bushido
Im Gegensatz dazu sind unsere eigenen Prozess-Geschichten immer noch äußerst harmlos. Meine liebste Gerichtsshow pausiert zwar gerade, der nächste Prozesstag im Verfahren gegen Arafat Abou Chaker ist für den 25. April angesetzt. Von Bushido gibt es natürlich trotzdem zu berichten.
Zum einen steht demnächst die Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsamen Anwesens von Bushido und Abou Chaker an. Dass sie kommen wird, deutete sich schon seit zwei Jahren an, jetzt steht ein Termin: Am 15. Juni kommt die Villa samt Grundstück in Kleinmachnow unter den Hammer, berichtet RTL. Der Verkauf soll fast 15 Millionen Euro einbringen - über die dann wahrscheinlich gleich weitergestritten wird.
Vor dem Landgericht Mannheim erging derweil das Urteil, dass Bushido 62.500 Euro Schadenersatz an die Frau zu zahlen habe, die auf den Videos aus seinem Hotelzimmer zu sehen ist, die im vergangenen Jahr die Runde machten. Wir erinnern uns ungern: Cashmo hatte seinerzeit entsprechende Aufnahmen veröffentlicht und Bushido sexuelle Belästigung einer Minderjährigen vorgeworfen. Um sich von den Vorwürfen reinzuwaschen, hatte Bushido hernach das Video in ganzer Länge in seinem Twitch-Stream gezeigt.
Die betroffene Frau wurde da zwar nur verpixelt gezeigt, die Veröffentlichung der Aufnahmen verletze dennoch ihre Persönlichkeitsrechte, so das Gericht, da die Unkenntlichmachung unzureichend und sie zum Beispiel auch an ihrer Stimme nach wie vor erkennbar sei. Bushidos Vorwärtsverteidigung ging also nach hinten los, er muss blechen.
... und dann gibt es da noch das Hickhack um die Rechte an der Marke "Carlo Cokxxx Nutten", aber das klamüsert Mr. Rap für uns auseinander:
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