Wieder einmal stand in Deutschland ein Rapper vor Gericht. Wieder einmal bilden seine Texte den Stein des Anstoßes.
Der 31-jährige Vicente H., besser bekannt unter dem Namen Frauenarzt, war angeklagt, auf seinen CDs "Porno Mafia" und "Geschäft ist Geschäft" aus dem Jahr 2006 detailliert das Quälen …
@PhoenixXx (« jetzt gehts los! wieder einmal werden die deutschen für dumm gehalten, da man für gerappte sexpraktiken verurteilt wird, aaaaaber wenn ein eiminem kommt und auf seinem album seine ex-frau tötet, dann wird diese cd natürlich noch nicht mal auf den index geschoben.
ich verstehs einfach nicht, es gibt rapper die sich über diesen staat auskotzen und die politiker beleidigen, aber das wird übersehen.
spielt auch keine rolle, diese sache ist einfach nur bodenlos. soll er doch über seine bumsereien rappen wie er lustig ist, andere rapper brachten schon brutalere sachen auf ihren tracks und nach kam nur eine indizierung.
aber was solls, wenn man schon keine wirklichen verbrecher kriegt, dann macht man halt die selbstgeschaffenen hassbilder zu welchen. yep, die demokratie funzt. »):
Der Eminem singt halt auch auf englisch, was kein Mensch hier versteht, vor allem nicht die Damen von der Zensurstelle
"Es ist doch traurig, dass man nicht über seine eigenen sexuellen Vorstellungen und Vorlieben rappen darf." Und die bestehen im Quälen, Verstümmeln und Ermorden von Frauen ?!? Das ist ja mal eine gesunde Sexualität. »):
Das ist es auf den Punkt gebracht.
Anderseits ist es echt "lustig", das Deutsche, die (mit Legitimation des Bundestages) im Ausland Frauen (und Männer) verstümmeln und ermorden - straffrei ausgehen. Während das Singen davon bestraft wird
@zack-zack..aber zack (« Anderseits ist es echt "lustig", das Deutsche, die (mit Legitimation des Bundestages) im Ausland Frauen (und Männer) verstümmeln und ermorden - straffrei ausgehen. Während das Singen davon bestraft wird »):
das morden im krieg, wenn es in einem lied besungen wird, würde bestimmt nicht zur beschlagnahme führen. es kommt auch darauf an, in welchem kontext die gewalt stattfindet: sinnlose gewalt, die dem lustgewinn dient wird von den gerichten anders betrachtet.
wenn also ein song in form einer verherrlichenden ich erzählung einen vergewaltigenden, mordenden wehrmachtssoldaten beschreibt, wird das eher zur indizierung oder beschlagnahme führen, als ein antikriegssong, der die gleichen grausamkeiten als kriegsschrecken darstellt. die gerichte differenzieren da schon.
@Der_Dude (« Ich mag Hip Hop. Aber ich find Frauenarzt scheisse. Und jetzt HTG? Warum musst du allen mitteilen, dass du Hip Hop nicht magst? Wie du selbst schreibst, geht es in erster Linie nicht um Hip Hop selbst, sondern um die Bestrafung eines Künstlers und seiner Texte. Warum dann sowas? Zumal find ich verdammt lustig, dass Garret sich (schon zurecht) über die Leute aufregt die nix besseres zu tun haben als zu schreiben, dass sie Hip Hop nicht mögen, und du es in deiner Antwort auf seinen Post im dritten Satz direkt wieder bringst xD. »):
Ich hab eben schon mal geschrieben, dass ich das geschrieben habe wegen der Leute die meinten ist mir scheiss egal wenn er dann weg vom Fenster ist, ist nur Frauenarzt. Ich wollte damit zeigen,dass diesen Leuten bewusst sien sollte, dass solche Zensurpraktiken auch in anderen Genres und bei anderen Interpreten möglich sind und man sich gleich wehren sollte anstatt dies erst dann zu tun wenn man selber betroffen ist.
Ich denke das ist den Leuten hier schon bewusst. Nur Garret oder andere interessieren sich nun mal nicht für andere Genre. Oder nur bedingt. Und da das hier ne News über nen (meiner Meinung nach schlechten und unnötigen) Rapper ist, ist es unnötig von dir zu schreiben, dass du Hip Hop nicht magst. Wenn du hier anderen beizubringen versuchst, auch auf andere Genre zu achten, kannstes gleich knicken^^. Da sind die schnell der Meinung, dass man keine Identität hat .
Der einzig relevante Beitrag hier ist von SixDrunkenNobodies... der Rest hält bitte die Schnauze. Alles andere ist hirnrissig. Danke übrigens für die Arbeit, hätte es sonst selber 'rausgesucht.
@SixDrunkenNobodies (« [size=10:3a10ed8319]§ 131 Abs.1 Strafgesetzbuch Wer Schriften [i:3a10ed8319][gemeint sind damit auch Tonträger etc.][/i:3a10ed8319], die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[/size:3a10ed8319]
Das ist halt Gesetz und wenn der Staatsanwalt von so einem Fall erfährt, muss er handeln. Das hat nichts mit Geschmacksfragen zu tun.@bizarro (« er wurde ja m.w. nicht bestraft, weil er 15 cds zu hause hat. die wurden halt einfach nur gefunden und beschlagnahmt. »): Sehe ich auch so. Die Beschlagnahme der CDs erfolgte sicherlich "nur" im Rahmen der Beweissicherung:
[size=10:3a10ed8319]§ 94 Strafprozessordnung (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.[/size:3a10ed8319]
"Es ist doch traurig, dass man nicht über seine eigenen sexuellen Vorstellungen und Vorlieben rappen darf." Und die bestehen im Quälen, Verstümmeln und Ermorden von Frauen ?!? Das ist ja mal eine gesunde Sexualität. »):
dazu möchte ich den bösen anwalt lesen.
es kann doch nicht sein, dass es eine straftat ist, wenn er darüber rappt, wie er vögelt. das "härteste" was in einem solchen text von frauenarzt gesagt wird, ist n klapps aufn arsch. auf seinen tracks wird keine frau getötet oder vergewaltigt. außerdem wird es als gegenseitiges verlangen dargestellt auf den tracks.
ich weiß, dass dein post bezüglich des paragraphen unwiderlegtbar ist, aber irgendwie möchte ich das nicht wahr haben.
@JimmyTheExploder (« Der einzig relevante Beitrag hier ist von SixDrunkenNobodies... der Rest hält bitte die Schnauze. Alles andere ist hirnrissig. Danke übrigens für die Arbeit, hätte es sonst selber 'rausgesucht. »):
Leben die gesetze hoch und spucken wir auf meinungen!!
@Dr.Doktor (« @JimmyTheExploder (« Der einzig relevante Beitrag hier ist von SixDrunkenNobodies... der Rest hält bitte die Schnauze. Alles andere ist hirnrissig. Danke übrigens für die Arbeit, hätte es sonst selber 'rausgesucht. »):
Leben die gesetze hoch und spucken wir auf meinungen!! »):
man muss meinung und beleidigung auseinanderhalten. ist nicht immer leicht, aber nötig
dankenswerter weise hat six ja schon die entscheidende stgb vorschrift gepostet.
der bloße gesetzestext ist hierbei in der tat nicht ausreichend.
grob gesagt: es gilt die detailierten elemente der verherrlichung, der verharmlosung sowie konkret als darstellung in menschenunwürdig verletzender weise mit dem kunstbegriff in einklang zu bringen.
d.h.:
verherrlichung = die berühmung von gewalt und qual als etwas großartiges.
hieran fehlt es m.E. schon mal persé, da der gute frauenarzt hier ja erkennbar überzeichnet, humoristisch und rein in sexuellem kontext agiert. ergebnis: merkmal (-)
verharmlosung = bagatellisierung von zugefügter gewalt als eine im menschlichen leben akzeptable form des verhaltens sowie als mittel zur konfliktlösung bzw unterdrückung.
das ist auch quark. selbe argumentation wie oben. hier wird gerade nicht propagiert, andere zu unterdrücken, sondern lediglich eine teils sarkastische, teils sexuell freiwillige darstellung geboten. ergebnis: merkmal (-)
menschenwürde verletzende darstellung = indikator für verrohend wirkende szenarien. es muss eindeutig zum ausdruck kommen, dass den "angegriffenen" ernsthaft und ernst gemeint das gleichwertige lebensrecht innerhalb der sozialen gemeinschaft abgesprochen wird und sie als unterwertige menschen abqualifiziert werden.
das ist in anbetracht der erkennbar mangelnden ernsthaftigkeit mit obiger argumentation ebenfalls abzulehnen. sowas wendet man bei neonazitiraden und ähnlichem gesocks an. doch nicht bei comicstrip.hip-pop. ergebnuis: merkmal (-)
schon hiernach ist das alles ein mau statuiertes exempel aus der rechtlichen provinz der amtsgerichtsebene.
jetzt noch meine zusätzliche argumentation:
1. die höher stufigen gerichte fordern zu recht eine einbettung der tatumstände in einen gesamtzusammenhang.
wenn das so ist, dann:
2. könnte man hier die kunstfreiheitsgarantie als strafausschließenden rechtfertigungsgrund anführen. schließlich sind gewaltverherrlichende darstellungen und pornographie nicht automatisch vom kunstbegriff ausgeschlossen (so das bundesverfassungsgericht).
macht auch sinn, sonst wären filme wie martyrs, hostel, saw und praktisch jeder tarantino-streifen ja komplett illegal im land. sind sie aber nicht! warum gesteht man frauenarzt nicht dasselbe privileg zu?
hinzu kommt nochmals, dass die kunst ja gerade nicht ernsthafte propaganda macht uund für gewalt und entrechtung wirbt, sondern lediglich zustände in der gesellschaft darstellt und legale sexpraktiken erläutert.
gesamtergebnis:
zu viele zweifel an der eindeutigkeit eines vorsatzlichen vergehens gem. §131 stgb, um es mal vorsichtig auszudrücken.
eine indizierung wäre evtl ok, aber die kriminalisierung des künstlers ist rechtlich ein offenbarungseid für deutschland.
in dubio pro reo? am arsch! in dubio contra reo!
schlimm, wenn man als denkender rechtsgelehrter sich genau diese grauzone zunutze macht, statt hier mal als richter oder staatsanwalt zu schauen, das legale praktiken im zwischenmenschlichen bereich nicht taugen, jemanden mit dem hammer des strafrechts plattzumachen; zumal das ganze erkennbar überzeichneter comicstrip mit höchstens sexueller relevanz ist.
lieber frauenarzt; ich finde deine kunst zwar doof, aber bitte nicht die frist zur berufung versäumen und dann mal schauen, was das landgericht sagt. die sind da in der regel auch geistig besser besetzt als die mitunter recht überforderten und provinziell agierenden amtsgerichte.
anwalt, wirf mal einen blick auf diese ausgewählte textstelle. siehst du das immer noch so, was du da über die nichtverletzung der menschenwürde und die verharmlosung von gewalt geschrieben hast? nachtrag: erläutert er hier nur legale sexpraktiken?
"Der Bass ist tief Die Atmosphäre sehr entspannt Ich habe ziemlich dicke Eier und nen steifen harten Schwanz Ich hab ein stehen Lass Dich gehen Sag warum bist du so frigide? Warum bist du so verklemmt? Warum bist du so gehemmt? Meine Latte in der Hose Die will gern mal mit dir reden Also mach den Mund weit auf Dann kann ich sie dir hinein schieben Was! Du willst nicht? Dann raus aus meinem Haus Doch bleibst du hier Fotze! Besorg ich es dir "
@bizze: kann ja beim besten willen nicht zur vorstrafe führen. ich sag ja: indizierung ok (das ist ja kein strafrecht), aber mit dem tiefer gehenden innenleben und normzweck des strafrechtshammers 131 hat das echt nix zu tun.
sonst wären jede 2. bm-band, rammstein (wießes fleisch), wumpscut etc ja alle schon im knast. dort ist ja auch jedem klar, dass es comic ist
@SixDrunkenNobodies (« Danke für die kurze Subsumtion ! Nun wäre ja interessant, wie, wo und warum der Staatsanwalt da irgendwo zu 'nem (+) statt zu 'nem (-) gekommen ist. »):
staatsanwaltschaften sind verpflichtet, neben belastenden umständen auch entlastendes zu berücksichtigen (eben eine objektiv ermittelnde behörde)
das sieht im real life dann manchmal etwas anders aus. wie das hier gelaufen ist, vermag man ohne akte natürlich nicht mit letzter gewissheit zu sagen. dennoch spricht hier wenig für die auslegung der sta
Wieder einmal stand in Deutschland ein Rapper vor Gericht. Wieder einmal bilden seine Texte den Stein des Anstoßes.
Der 31-jährige Vicente H., besser bekannt unter dem Namen Frauenarzt, war angeklagt, auf seinen CDs "Porno Mafia" und "Geschäft ist Geschäft" aus dem Jahr 2006 detailliert das Quälen …
@PhoenixXx (« jetzt gehts los! wieder einmal werden die deutschen für dumm gehalten, da man für gerappte sexpraktiken verurteilt wird, aaaaaber wenn ein eiminem kommt und auf seinem album seine ex-frau tötet, dann wird diese cd natürlich noch nicht mal auf den index geschoben.
ich verstehs einfach nicht, es gibt rapper die sich über diesen staat auskotzen und die politiker beleidigen, aber das wird übersehen.
spielt auch keine rolle, diese sache ist einfach nur bodenlos. soll er doch über seine bumsereien rappen wie er lustig ist, andere rapper brachten schon brutalere sachen auf ihren tracks und nach kam nur eine indizierung.
aber was solls, wenn man schon keine wirklichen verbrecher kriegt, dann macht man halt die selbstgeschaffenen hassbilder zu welchen. yep, die demokratie funzt. »):
Der Eminem singt halt auch auf englisch, was kein Mensch hier versteht, vor allem nicht die Damen von der Zensurstelle
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@SixDrunkenNobodies («
"Es ist doch traurig, dass man nicht über seine eigenen sexuellen Vorstellungen und Vorlieben rappen darf."
Und die bestehen im Quälen, Verstümmeln und Ermorden von Frauen ?!?
Das ist ja mal eine gesunde Sexualität. »):
Das ist es auf den Punkt gebracht.
Anderseits ist es echt "lustig", das Deutsche,
die (mit Legitimation des Bundestages) im Ausland Frauen (und Männer) verstümmeln und ermorden - straffrei ausgehen. Während das Singen davon bestraft wird
@zack-zack..aber zack (« Anderseits ist es echt "lustig", das Deutsche, die (mit Legitimation des Bundestages) im Ausland Frauen (und Männer) verstümmeln und ermorden - straffrei ausgehen. Während das Singen davon bestraft wird »):
das morden im krieg, wenn es in einem lied besungen wird, würde bestimmt nicht zur beschlagnahme führen. es kommt auch darauf an, in welchem kontext die gewalt stattfindet: sinnlose gewalt, die dem lustgewinn dient wird von den gerichten anders betrachtet.
wenn also ein song in form einer verherrlichenden ich erzählung einen vergewaltigenden, mordenden wehrmachtssoldaten beschreibt, wird das eher zur indizierung oder beschlagnahme führen, als ein antikriegssong, der die gleichen grausamkeiten als kriegsschrecken darstellt. die gerichte differenzieren da schon.
@bizarro (« sinnlose gewalt...... »):
....ist sinnlose Gewalt- egal welcher Coleur.
Aber im Prinzip hast du ja recht
@Der_Dude (« Ich mag Hip Hop. Aber ich find Frauenarzt scheisse. Und jetzt HTG? Warum musst du allen mitteilen, dass du Hip Hop nicht magst? Wie du selbst schreibst, geht es in erster Linie nicht um Hip Hop selbst, sondern um die Bestrafung eines Künstlers und seiner Texte. Warum dann sowas? Zumal find ich verdammt lustig, dass Garret sich (schon zurecht) über die Leute aufregt die nix besseres zu tun haben als zu schreiben, dass sie Hip Hop nicht mögen, und du es in deiner Antwort auf seinen Post im dritten Satz direkt wieder bringst xD. »):
Ich hab eben schon mal geschrieben, dass ich das geschrieben habe wegen der Leute die meinten ist mir scheiss egal wenn er dann weg vom Fenster ist, ist nur Frauenarzt. Ich wollte damit zeigen,dass diesen Leuten bewusst sien sollte, dass solche Zensurpraktiken auch in anderen Genres und bei anderen Interpreten möglich sind und man sich gleich wehren sollte anstatt dies erst dann zu tun wenn man selber betroffen ist.
Ich denke das ist den Leuten hier schon bewusst. Nur Garret oder andere interessieren sich nun mal nicht für andere Genre. Oder nur bedingt. Und da das hier ne News über nen (meiner Meinung nach schlechten und unnötigen) Rapper ist, ist es unnötig von dir zu schreiben, dass du Hip Hop nicht magst. Wenn du hier anderen beizubringen versuchst, auch auf andere Genre zu achten, kannstes gleich knicken^^. Da sind die schnell der Meinung, dass man keine Identität hat .
Der einzig relevante Beitrag hier ist von SixDrunkenNobodies... der Rest hält bitte die Schnauze. Alles andere ist hirnrissig.
Danke übrigens für die Arbeit, hätte es sonst selber 'rausgesucht.
@SixDrunkenNobodies (« [size=10:3a10ed8319]§ 131 Abs.1 Strafgesetzbuch
Wer Schriften [i:3a10ed8319][gemeint sind damit auch Tonträger etc.][/i:3a10ed8319], die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist [...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[/size:3a10ed8319]
Das ist halt Gesetz und wenn der Staatsanwalt von so einem Fall erfährt, muss er handeln. Das hat nichts mit Geschmacksfragen zu tun.@bizarro (« er wurde ja m.w. nicht bestraft, weil er 15 cds zu hause hat. die wurden halt einfach nur gefunden und beschlagnahmt. »):
Sehe ich auch so. Die Beschlagnahme der CDs erfolgte sicherlich "nur" im Rahmen der Beweissicherung:
[size=10:3a10ed8319]§ 94 Strafprozessordnung
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.[/size:3a10ed8319]
"Es ist doch traurig, dass man nicht über seine eigenen sexuellen Vorstellungen und Vorlieben rappen darf."
Und die bestehen im Quälen, Verstümmeln und Ermorden von Frauen ?!?
Das ist ja mal eine gesunde Sexualität. »):
dazu möchte ich den bösen anwalt lesen.
es kann doch nicht sein, dass es eine straftat ist, wenn er darüber rappt, wie er vögelt. das "härteste" was in einem solchen text von frauenarzt gesagt wird, ist n klapps aufn arsch. auf seinen tracks wird keine frau getötet oder vergewaltigt. außerdem wird es als gegenseitiges verlangen dargestellt auf den tracks.
ich weiß, dass dein post bezüglich des paragraphen unwiderlegtbar ist, aber irgendwie möchte ich das nicht wahr haben.
@JimmyTheExploder (« Der einzig relevante Beitrag hier ist von SixDrunkenNobodies... der Rest hält bitte die Schnauze. Alles andere ist hirnrissig.
Danke übrigens für die Arbeit, hätte es sonst selber 'rausgesucht. »):
Leben die gesetze hoch und spucken wir auf meinungen!!
89456132
@michbeck87 (« Ein guter Schritt in die richtige Richtung. Ich bin zwar eigentlich gegen Zensur aber wenn es um HipHop geht, immer gerne.
So jetzt dürft ihr wieder draufhauen, lesen werd ich es aber nicht. »):
Komisch das in deiner kleinen Welt auch ein Pc steht.
@Dr.Doktor (« @JimmyTheExploder (« Der einzig relevante Beitrag hier ist von SixDrunkenNobodies... der Rest hält bitte die Schnauze. Alles andere ist hirnrissig.
Danke übrigens für die Arbeit, hätte es sonst selber 'rausgesucht. »):
Leben die gesetze hoch und spucken wir auf meinungen!! »):
man muss meinung und beleidigung auseinanderhalten. ist nicht immer leicht, aber nötig
moin phoenix,
dankenswerter weise hat six ja schon die entscheidende stgb vorschrift gepostet.
der bloße gesetzestext ist hierbei in der tat nicht ausreichend.
grob gesagt: es gilt die detailierten elemente der verherrlichung, der verharmlosung sowie konkret als darstellung in menschenunwürdig verletzender weise mit dem kunstbegriff in einklang zu bringen.
d.h.:
verherrlichung = die berühmung von gewalt und qual als etwas großartiges.
hieran fehlt es m.E. schon mal persé, da der gute frauenarzt hier ja erkennbar überzeichnet, humoristisch und rein in sexuellem kontext agiert.
ergebnis: merkmal (-)
verharmlosung = bagatellisierung von zugefügter gewalt als eine im menschlichen leben akzeptable form des verhaltens sowie als mittel zur konfliktlösung bzw unterdrückung.
das ist auch quark. selbe argumentation wie oben. hier wird gerade nicht propagiert, andere zu unterdrücken, sondern lediglich eine teils sarkastische, teils sexuell freiwillige darstellung geboten.
ergebnis: merkmal (-)
menschenwürde verletzende darstellung = indikator für verrohend wirkende szenarien. es muss eindeutig zum ausdruck kommen, dass den "angegriffenen" ernsthaft und ernst gemeint das gleichwertige lebensrecht innerhalb der sozialen gemeinschaft abgesprochen wird und sie als unterwertige menschen abqualifiziert werden.
das ist in anbetracht der erkennbar mangelnden ernsthaftigkeit mit obiger argumentation ebenfalls abzulehnen. sowas wendet man bei neonazitiraden und ähnlichem gesocks an. doch nicht bei comicstrip.hip-pop.
ergebnuis: merkmal (-)
schon hiernach ist das alles ein mau statuiertes exempel aus der rechtlichen provinz der amtsgerichtsebene.
jetzt noch meine zusätzliche argumentation:
1. die höher stufigen gerichte fordern zu recht eine einbettung der tatumstände in einen gesamtzusammenhang.
wenn das so ist, dann:
2. könnte man hier die kunstfreiheitsgarantie als strafausschließenden rechtfertigungsgrund anführen.
schließlich sind gewaltverherrlichende darstellungen und pornographie nicht automatisch vom kunstbegriff ausgeschlossen (so das bundesverfassungsgericht).
macht auch sinn, sonst wären filme wie martyrs, hostel, saw und praktisch jeder tarantino-streifen ja komplett illegal im land.
sind sie aber nicht! warum gesteht man frauenarzt nicht dasselbe privileg zu?
hinzu kommt nochmals, dass die kunst ja gerade nicht ernsthafte propaganda macht uund für gewalt und entrechtung wirbt, sondern lediglich zustände in der gesellschaft darstellt und legale sexpraktiken erläutert.
gesamtergebnis:
zu viele zweifel an der eindeutigkeit eines vorsatzlichen vergehens gem. §131 stgb, um es mal vorsichtig auszudrücken.
eine indizierung wäre evtl ok, aber die kriminalisierung des künstlers ist rechtlich ein offenbarungseid für deutschland.
in dubio pro reo? am arsch! in dubio contra reo!
schlimm, wenn man als denkender rechtsgelehrter sich genau diese grauzone zunutze macht, statt hier mal als richter oder staatsanwalt zu schauen, das legale praktiken im zwischenmenschlichen bereich nicht taugen, jemanden mit dem hammer des strafrechts plattzumachen; zumal das ganze erkennbar überzeichneter comicstrip mit höchstens sexueller relevanz ist.
lieber frauenarzt;
ich finde deine kunst zwar doof, aber bitte nicht die frist zur berufung versäumen und dann mal schauen, was das landgericht sagt.
die sind da in der regel auch geistig besser besetzt als die mitunter recht überforderten und provinziell agierenden amtsgerichte.
anwalt, wirf mal einen blick auf diese ausgewählte textstelle. siehst du das immer noch so, was du da über die nichtverletzung der menschenwürde und die verharmlosung von gewalt geschrieben hast? nachtrag: erläutert er hier nur legale sexpraktiken?
"Der Bass ist tief
Die Atmosphäre sehr entspannt
Ich habe ziemlich dicke Eier
und nen steifen harten Schwanz
Ich hab ein stehen
Lass Dich gehen
Sag warum bist du so frigide?
Warum bist du so verklemmt?
Warum bist du so gehemmt?
Meine Latte in der Hose
Die will gern mal mit dir reden
Also mach den Mund weit auf
Dann kann ich sie dir hinein schieben
Was! Du willst nicht?
Dann raus aus meinem Haus
Doch bleibst du hier
Fotze! Besorg ich es dir "
98456132 d
@bizze:
kann ja beim besten willen nicht zur vorstrafe führen.
ich sag ja: indizierung ok (das ist ja kein strafrecht),
aber mit dem tiefer gehenden innenleben und normzweck des strafrechtshammers 131 hat das echt nix zu tun.
sonst wären jede 2. bm-band, rammstein (wießes fleisch), wumpscut etc ja alle schon im knast.
dort ist ja auch jedem klar, dass es comic ist
ok, vorstrafe wäre diskutabel.
aber ich weiss auch gar nicht, ob es konkret um diesen song geht...
und ausserdem war's nur die erste strophe
@SixDrunkenNobodies (« Danke für die kurze Subsumtion !
Nun wäre ja interessant, wie, wo und warum der Staatsanwalt da irgendwo zu 'nem (+) statt zu 'nem (-) gekommen ist. »):
staatsanwaltschaften sind verpflichtet, neben belastenden umständen auch entlastendes zu berücksichtigen (eben eine objektiv ermittelnde behörde)
das sieht im real life dann manchmal etwas anders aus. wie das hier gelaufen ist, vermag man ohne akte natürlich nicht mit letzter gewissheit zu sagen.
dennoch spricht hier wenig für die auslegung der sta