Kollegahs Schützling muss Deutschland verlassen. Sein Asylantrag wurde endgültig abgelehnt.

Osnabrück (kah) - Nachdem weder Jigzaw noch sein Anwalt am vergangenen Dienstag vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht erschienen, muss der Hagener Rapper nun endgültig das Land verlassen. Das berichtete die Zeitung Der Westen. Jigzaw, der mit bürgerlichem Namen Nuhsan Coskun heißt, hatte gegen die Ablehnung seines Asyl-Folgeantrags geklagt. Das Gericht entschied jedoch, dass er ausreisen muss.

Die Hintergründe

Dem Prozess war eine lange Reihe von Konflikten mit dem Gesetz vorausgegangen. Jigzaw lebt in Deutschland, hat aber nur die türkische Staatsbürgerschaft. Wegen verschiedener Delikte sollte er bereits 2014 abgeschoben werden. Der Rapper tauchte unter. Seine monatelange Flucht thematisierte er in seinen Tracks und bezeichnete sich selbst als "Asyltrickser".

2017 griff er einen Mann vor einem Wettbüro mit einer Machete an. Er wurde verhaftet und wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Auftritt von Label-Boss Kollegah: Im Juni dieses Jahres holte er Jigzaw medienwirksam aus dem Gefängnis. Er hinterlegte 40.000 Euro Kaution und fuhr den Rapper ins Studio, wo dieser bei Alpha Music Empire unterschrieb. Das Jigzaw-Album "Post Mortem" erschien im August.

Das Urteil

Unterdessen lehnte das Gericht seinen Asyl-Folgeantrag ab. Jigzaw klagte mit der Begründung, er werde in der Türkei möglicherweise aufgrund seiner Musik verfolgt. Sein Anwalt versuchte noch, den Gerichtstermin zu verschieben und einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu stellen. Ohne Erfolg: Der Rapper ist jetzt offiziell zur Ausreise verpflichtet. Die Ausländerbehörde hat das Recht, die Abschiebung jederzeit zu vollstrecken. Wo sich Jigzaw gegenwärtig aufhält, ist nicht bekannt.

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Kollegah

Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion)

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