Jimi Blue/Wilson: Brüder fordern Freiheit für Polanski
vom 28. September 2009
Nach der Festnahme Roman Polanskis in der Schweiz machen sich die Künstlerbrüder Wilson Gonzalez und Jimi Blue Ochsenknecht für den Regisseur stark. Auf der Premiere ihres neuen Films "Gangs" ließen sich die beiden zusammen mit Kollegin Emilia Schüle ablichten. Sie halten Schilder vor sich, auf …
ich kann den standpunkt von d2 und co nicht wirklich konkret nachvollziehen.
aber eine solch rechtsphilosophische lagerdiskussion gibt es auch unter juristen.
meine frage:
warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung?
ich könnte d2 so viel besser verstehen, wenn dort eine gezeichnet leidende frau stünde, die endlich nach jahrzehnten gerwchtigkeit verlangte.
nur....ähem... so isses ja nicht.
die einzigen, die das feuer anheizen und am leben lassen, sind kreti und pleti in der sta, richterschaft und dem "volk".
ich erwarte noch nicht mal, dass man meiner ansicht folgt (der repressive ansatz ist übrigens ausschließlich in csu und co ebene zu finden). aber bitte sagt mir, ob ihr ihn begreift!
@dein_boeser_Anwalt (« warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Theoretisch kann man darüber ja diskutieren. Aber wie willst du das praktisch umsetzen. Das würde ja auf Straffreiheit hinauslaufen wenn denn der Täter a)lange genug untertaucht. b) genug Kohle hat um sich beim Opfer frei zu kaufen c) es einschüchtert.
Deshalb finde ich es schon ganz richtig die Gerichtsbarkeit vom Opfer zu trennen.
ich könnte d2 so viel besser verstehen, wenn dort eine gezeichnet leidende frau stünde, die endlich nach jahrzehnten gerwchtigkeit verlangte.
nur....ähem... so isses ja nicht. »):
Weißt du das genau? Das hier ist ein Forum. Wir sind in der (mehr oder weniger) Anonymität des Internets zugange und legen uns Namen, Avatare und Forenidentitäten zu. Ich zum Beispiel bin weder ein Dr. Butcher noch Frankensteins Monster, du biszt kein jahrhundrtealter rumänischer Aristokrat, der nach Blut dürstet.. denke ich mal. Wir könnten im realen Leben alles Mögliche sein: Du könntest ein verurteilter Nazi-Triebtäter sein, Oomphie könnte Marcel Reich-Ranicki sein und ich Sarah Connor - man weiß es eben nicht genau.
Das ist ja gerade der Punkt. "Das Volk" bekommt den Eindruck, als ob hier jemand davon kommt, nur weil er sich dünne gemacht hat, dicke Kohle, Beziehungen, Ruhm und Anwälte hat.
Da bleibt einfach ein mulmiges Gefühl von Ungerechtigkeit. Das nimmt einem auch das dem Täter wohlwollende Opfer nicht - nur weil in diesem Fall zufälliger Weise "verziehen" wurde.
@D2 (« @dein_boeser_Anwalt (« warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Theoretisch kann man darüber ja diskutieren. Aber wie willst du das praktisch umsetzen. Das würde ja auf Straffreiheit hinauslaufen wenn denn der Täter a)lange genug untertaucht. b) genug Kohle hat um sich beim Opfer frei zu kaufen c) es einschüchtert.
Deshalb finde ich es schon ganz richtig die Gerichtsbarkeit vom Opfer zu trennen. »):
ok, den einwand verstehe ich.
zu a) nein, natürlich nicht. nicht der zeitablauf ist entscheidend, sondern die sichtweise des geschädigten. jahrzehntelange flucht könnte somit erst recht das gerechtigkeits/genugtuungsempfinden des opfers wecken. völlig richtig.
nur so isses in diesem fall ja nicht; die frau hat sich seit jahren gegenteilig geäussert.
zu b) auch berechtigt. die schattenseite würde ich in kauf nehmen, sofern die entscheidung des opfers, das geld anzunehmen, auf unabhägigem freien willen beruht. wem es mehr bringt, das geld zu haben, bitte. man kann ja auch ablehnen und den reichen typen zivilrechtlich zusätzlich verklagen; vgl nur oj simpson
zu c) einschüchterung sollte strafverschärfend wirken (so isses auch in der praxis), das sie das gegenteil von einsicht/bereuen zeigt
aber die freiheit zu haben, einzelfälle nach ihrem komplexen inhalt zu prüfen; stichwort täter/opfer ausgleich, sollte man nicht einfach wegwischen.
sonst zwingt man ein opfer erneut in die rolle des opfers, obwohl jenes evtl gerade alles überwunden hat. warum? damit das volk sich bequem und gerecht fühlen darf? neeeeeeeeeeeeeeeeeee......seh ich anders.
Und wer will denn zweifelsfrei die freie Willensentscheidung des Opfers beurteilen?
Es gibt viele Möglichkeiten, solche "Entscheidungen" herbei zu führen, und die meisten beinhalten auch, dass das Opfer hier eine freie Willensentscheidung bekundet - auch wider besseres Wissen.
Das ist keine Unterstellung für diesen Einzelfall, aber hiervon könnte auch ob der Prominenz eine wichtige Signalwirkung ausgehen: Auch das schlimmste vorstellbare Verbrechen kann unbestraft bleiben, wenn ich das Opfer dazu bringe, glaubhaft Vergebung zu proklamieren.
@dein_boeser_Anwalt (« warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Finde ich auch etwas schwammig. Zumal sich nicht jeder "einigen" kann. Gleiches Recht für alle. Wenn gesunder Menschenverstand nicht mehr funktioniert, brauchen wir leider Gesetze Und diese gelten für alle.
@Trickster (« @Cane (« weil er sich in ländern aufhält die kein auslieferungsabkommen mit den usa haben..... »):
...und die schweiz eben eins hat. Jedoch war er ja auch schon früher in der Schweiz, doch anscheinend (laut den Schweizer Autoritäten) wussten sie diesmal wann und wo er ankommen würde.
Prinzipiell find ech es auch etwas lächerlich ihm jetzt den Prozess mach zu wollen; andererseits, hat er es getan. Zwar hat das Opfer ihm mittlerweile öffentlich vergeben, aber trotzdem...
Vom juristischen her ist es sicher legitim (da es nicht verjährt), und bloss weil er ein paar (sicherlich recht gute) Filme gedreht hat, muss er nicht unbedingt eine Sonderbehandlung erhalten...
Irgendwie kann ich nicht 100% Stellung zu beziehen... »):
ich schon. der kerl hat ne straftat begangen, die weder ethisch noch rechtlich vertretbar ist, also muss dafür eine strafe sein.
Es spielt überhaupt gar-keine Rolle ob Täter reuig, Opfer rachlos oder gesammelte Indizien alt sind.
Es darf keine Selbstjustiz geben, weder im negativen noch im positiven Sinne - ob das Opfer dem Täter nach einem Verbrechen vergibt, ist absolut individuell von den Personen abhängig: Leid ist individuell, aber leider nicht messbar / quantifizierbar, und deshalb nicht vergleichbar. Unter anderem deshalb stellt die Justiz eines Rechtsstaates auf dem Berdüftniss der GESAMT-Gesellschaft ab, katalogisierte Verbrechen zu ahnden bzw. generell die Gesellschaftliche Ordnung / Gerechtigkeit zu wahren / wiederherzustellen.
Hier ist aussedem ganz klar zwischen Privatrecht und Strafrecht zu trennen, und denen die hier teilweise achso humanitär dahekommen sei nahegelegt, sich doch zumindest etwas mit den sehr komplexen Körpern des "Rechts" und der "Gerechtigkeit" auseinanderzusetzen.
Es spielt also (strafrechtlich) keinerlei Rolle, ob das Opfer dem Täter nun die Pest an den Hals wünscht oder ihm verziehen hat. Dies kann ledigich Privatrechtlich von Bedeutung sein.
Persönliche Anmerkung hierzu: dem Opfer quasi alles ertragene Leid absprechen bzw. überhaupt bemessen zu wollen, da sie ja nun schon seit geraumer Zeit keinen Prozess mehr gegen Polanski anstrebe, ist eine bodenlose Frecheit. Aus dieser Perversion dann aber auch noch einen Represäntationsschluss zu ziehen um ie eigenen kruden Vorstellungen von "Recht" und "Gerechtigkeit" zu legitimieren, ist obsön.
Ich frage mich wie menschlich Leute sind, die das Verbrechen der Kinderschänderei bagatellisieren, indem sie sich anmaßen Leid bemessen zu können - denn sicher sollte man auch schonmal etwas von der Scham gehört haben, die viele Missbrauchsopfer davon abhalten inen Prozess gegen ihren Peiniger zu führen bzw. das Verbrechen überhaupt zur Anklage zu bringen. Wirklich sehr menschlich, Respekt.
---- Noch weniger interessant kann sein, ob der Tter denn nun reuig ist. In Polanskis Fall erscheint mir die ganze Sache als Farce: seit wann kann es denn als Leistun gelten, sich mehrere Jahrzehnte vor seiner Verantwortung davonzusteheln? Bei einer solchen Argumentation fällt mir echt die Kinnlade runter.
----------- Zu den Indizien: wie auch immer die Verjährungsfristen im entsprechenden Bundesstaat der USA zum Thema Vergewaltiung Minderjährigeraussehen mögen (denn ich habe gelesen, diese könnten verjähren), so verjährt die Straf-Flucht scheins nicht. Hier ist der Fall klar und nicht streitbar: der Kerl ist während ihm der Prozess gemacht wurde geflohen und hat sich seiner Vrantwortung entzogen. Jetzt muss er dafür gerade stehen.
Unpassender Nick. Wen du den Thread gelesen hättest wüßtest du das das schon 3mal aufgewärmt wurde. Das Feld mit den Windmühlen ist in im Tokio Hotel Thread.
@dein_boeser_Anwalt (« @D2 (« @dein_boeser_Anwalt (« warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Theoretisch kann man darüber ja diskutieren. Aber wie willst du das praktisch umsetzen. Das würde ja auf Straffreiheit hinauslaufen wenn denn der Täter a)lange genug untertaucht. b) genug Kohle hat um sich beim Opfer frei zu kaufen c) es einschüchtert.
Deshalb finde ich es schon ganz richtig die Gerichtsbarkeit vom Opfer zu trennen. »):
ok, den einwand verstehe ich.
zu a) nein, natürlich nicht. nicht der zeitablauf ist entscheidend, sondern die sichtweise des geschädigten. jahrzehntelange flucht könnte somit erst recht das gerechtigkeits/genugtuungsempfinden des opfers wecken. völlig richtig.
nur so isses in diesem fall ja nicht; die frau hat sich seit jahren gegenteilig geäussert.
zu b) auch berechtigt. die schattenseite würde ich in kauf nehmen, sofern die entscheidung des opfers, das geld anzunehmen, auf unabhägigem freien willen beruht. wem es mehr bringt, das geld zu haben, bitte. man kann ja auch ablehnen und den reichen typen zivilrechtlich zusätzlich verklagen; vgl nur oj simpson
zu c) einschüchterung sollte strafverschärfend wirken (so isses auch in der praxis), das sie das gegenteil von einsicht/bereuen zeigt
aber die freiheit zu haben, einzelfälle nach ihrem komplexen inhalt zu prüfen; stichwort täter/opfer ausgleich, sollte man nicht einfach wegwischen.
sonst zwingt man ein opfer erneut in die rolle des opfers, obwohl jenes evtl gerade alles überwunden hat. warum? damit das volk sich bequem und gerecht fühlen darf? neeeeeeeeeeeeeeeeeee......seh ich anders. »):
ich sehe hier noch einen weiteren punkt und zwar die gefahr der wiederholung. sollte das wirklich alles so passiert sein, wer kann dann ausschließen dass das nicht wieder passiert? die verhandlung bzw verurteilung dient also auch den schutz weiterer potenzieller opfer.
@Cane (« ich sehe hier noch einen weiteren punkt und zwar die gefahr der wiederholung. sollte das wirklich alles so passiert sein, wer kann dann ausschließen dass das nicht wieder passiert? die verhandlung bzw verurteilung dient also auch den schutz weiterer potenzieller opfer. »):
Sehr richtig. Und wer weiß was in den 30 Jahren noch so alles passiert ist, weil vielleicht sich auf Grund der selbst erzwungenen Straffreiheit kein Reue-Gefühl bei Polanski eingekehrt ist. Warum sollte er nur dieses eine Mal von der verbotenen Frucht gekostet haben?
wissen wir nicht, können wir nicht be-/verurteilen.
aber er hat das gesetz gebrochen, und solange es nicht verjährt, muss er zur rechenschaft gezogen werden. so wie jeder andere auch. vor allem die, welche keine (semi-)prominenten fürsprecher haben. wo bleibt sonst der glaube in die rechtsstaatlichkeit? welche legitimation kann eine justiz noch für sich in anspruch nehmen, wenn sie vor aller augen mit zweierlei maß misst?
Nach der Festnahme Roman Polanskis in der Schweiz machen sich die Künstlerbrüder Wilson Gonzalez und Jimi Blue Ochsenknecht für den Regisseur stark. Auf der Premiere ihres neuen Films "Gangs" ließen sich die beiden zusammen mit Kollegin Emilia Schüle ablichten. Sie halten Schilder vor sich, auf …
ich kann den standpunkt von d2 und co nicht wirklich konkret nachvollziehen.
aber eine solch rechtsphilosophische lagerdiskussion gibt es auch unter juristen.
meine frage:
warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung?
ich könnte d2 so viel besser verstehen, wenn dort eine gezeichnet leidende frau stünde, die endlich nach jahrzehnten gerwchtigkeit verlangte.
nur....ähem... so isses ja nicht.
die einzigen, die das feuer anheizen und am leben lassen, sind kreti und pleti in der sta, richterschaft und dem "volk".
ich erwarte noch nicht mal, dass man meiner ansicht folgt (der repressive ansatz ist übrigens ausschließlich in csu und co ebene zu finden).
aber bitte sagt mir, ob ihr ihn begreift!
@dein_boeser_Anwalt («
warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Theoretisch kann man darüber ja diskutieren.
Aber wie willst du das praktisch umsetzen. Das würde ja auf Straffreiheit hinauslaufen wenn denn der Täter
a)lange genug untertaucht.
b) genug Kohle hat um sich beim Opfer frei zu kaufen
c) es einschüchtert.
Deshalb finde ich es schon ganz richtig die Gerichtsbarkeit vom Opfer zu trennen.
@dein_boeser_Anwalt («
ich könnte d2 so viel besser verstehen, wenn dort eine gezeichnet leidende frau stünde, die endlich nach jahrzehnten gerwchtigkeit verlangte.
nur....ähem... so isses ja nicht. »):
Weißt du das genau? Das hier ist ein Forum. Wir sind in der (mehr oder weniger) Anonymität des Internets zugange und legen uns Namen, Avatare und Forenidentitäten zu. Ich zum Beispiel bin weder ein Dr. Butcher noch Frankensteins Monster, du biszt kein jahrhundrtealter rumänischer Aristokrat, der nach Blut dürstet.. denke ich mal. Wir könnten im realen Leben alles Mögliche sein: Du könntest ein verurteilter Nazi-Triebtäter sein, Oomphie könnte Marcel Reich-Ranicki sein und ich Sarah Connor - man weiß es eben nicht genau.
@D2 (« Das würde ja auf Straffreiheit hinauslaufen wenn denn der Täter
b) genug Kohle hat um sich beim Opfer frei zu kaufen »):
Da fällt mir gerade ein. Ist das denn in den USA nicht möglich? War doch bei Jackson auch so.
Das ist ja gerade der Punkt. "Das Volk" bekommt den Eindruck, als ob hier jemand davon kommt, nur weil er sich dünne gemacht hat, dicke Kohle, Beziehungen, Ruhm und Anwälte hat.
Da bleibt einfach ein mulmiges Gefühl von Ungerechtigkeit. Das nimmt einem auch das dem Täter wohlwollende Opfer nicht - nur weil in diesem Fall zufälliger Weise "verziehen" wurde.
Klare Verhältnisse tun Not.
@D2 (« @dein_boeser_Anwalt («
warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Theoretisch kann man darüber ja diskutieren.
Aber wie willst du das praktisch umsetzen. Das würde ja auf Straffreiheit hinauslaufen wenn denn der Täter
a)lange genug untertaucht.
b) genug Kohle hat um sich beim Opfer frei zu kaufen
c) es einschüchtert.
Deshalb finde ich es schon ganz richtig die Gerichtsbarkeit vom Opfer zu trennen. »):
ok, den einwand verstehe ich.
zu a) nein, natürlich nicht. nicht der zeitablauf ist entscheidend, sondern die sichtweise des geschädigten. jahrzehntelange flucht könnte somit erst recht das gerechtigkeits/genugtuungsempfinden des opfers wecken. völlig richtig.
nur so isses in diesem fall ja nicht; die frau hat sich seit jahren gegenteilig geäussert.
zu b) auch berechtigt. die schattenseite würde ich in kauf nehmen, sofern die entscheidung des opfers, das geld anzunehmen, auf unabhägigem freien willen beruht.
wem es mehr bringt, das geld zu haben, bitte. man kann ja auch ablehnen und den reichen typen zivilrechtlich zusätzlich verklagen; vgl nur oj simpson
zu c) einschüchterung sollte strafverschärfend wirken (so isses auch in der praxis), das sie das gegenteil von einsicht/bereuen zeigt
aber die freiheit zu haben, einzelfälle nach ihrem komplexen inhalt zu prüfen; stichwort täter/opfer ausgleich, sollte man nicht einfach wegwischen.
sonst zwingt man ein opfer erneut in die rolle des opfers, obwohl jenes evtl gerade alles überwunden hat.
warum? damit das volk sich bequem und gerecht fühlen darf? neeeeeeeeeeeeeeeeeee......seh ich anders.
Ist ja auch ok, denke beide Sichtweisen haben ihre Berechtigung - gucken wir was draus wird.
Und wer will denn zweifelsfrei die freie Willensentscheidung des Opfers beurteilen?
Es gibt viele Möglichkeiten, solche "Entscheidungen" herbei zu führen, und die meisten beinhalten auch, dass das Opfer hier eine freie Willensentscheidung bekundet - auch wider besseres Wissen.
Das ist keine Unterstellung für diesen Einzelfall, aber hiervon könnte auch ob der Prominenz eine wichtige Signalwirkung ausgehen: Auch das schlimmste vorstellbare Verbrechen kann unbestraft bleiben, wenn ich das Opfer dazu bringe, glaubhaft Vergebung zu proklamieren.
@dein_boeser_Anwalt («
warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Finde ich auch etwas schwammig.
Zumal sich nicht jeder "einigen" kann.
Gleiches Recht für alle. Wenn gesunder Menschenverstand nicht mehr funktioniert, brauchen wir leider Gesetze
Und diese gelten für alle.
@Trickster (« @Cane (« weil er sich in ländern aufhält die kein auslieferungsabkommen mit den usa haben..... »):
...und die schweiz eben eins hat. Jedoch war er ja auch schon früher in der Schweiz, doch anscheinend (laut den Schweizer Autoritäten) wussten sie diesmal wann und wo er ankommen würde.
Prinzipiell find ech es auch etwas lächerlich ihm jetzt den Prozess mach zu wollen; andererseits, hat er es getan. Zwar hat das Opfer ihm mittlerweile öffentlich vergeben, aber trotzdem...
Vom juristischen her ist es sicher legitim (da es nicht verjährt), und bloss weil er ein paar (sicherlich recht gute) Filme gedreht hat, muss er nicht unbedingt eine Sonderbehandlung erhalten...
Irgendwie kann ich nicht 100% Stellung zu beziehen... »):
ich schon.
der kerl hat ne straftat begangen, die weder ethisch noch rechtlich vertretbar ist, also muss dafür eine strafe sein.
Es spielt überhaupt gar-keine Rolle ob Täter reuig, Opfer rachlos oder gesammelte Indizien alt sind.
Es darf keine Selbstjustiz geben, weder im negativen noch im positiven Sinne - ob das Opfer dem Täter nach einem Verbrechen vergibt, ist absolut individuell von den Personen abhängig: Leid ist individuell, aber leider nicht messbar / quantifizierbar, und deshalb nicht vergleichbar. Unter anderem deshalb stellt die Justiz eines Rechtsstaates auf dem Berdüftniss der GESAMT-Gesellschaft ab, katalogisierte Verbrechen zu ahnden bzw. generell die Gesellschaftliche Ordnung / Gerechtigkeit zu wahren / wiederherzustellen.
Hier ist aussedem ganz klar zwischen Privatrecht und Strafrecht zu trennen, und denen die hier teilweise achso humanitär dahekommen sei nahegelegt, sich doch zumindest etwas mit den sehr komplexen Körpern des "Rechts" und der "Gerechtigkeit" auseinanderzusetzen.
Es spielt also (strafrechtlich) keinerlei Rolle, ob das Opfer dem Täter nun die Pest an den Hals wünscht oder ihm verziehen hat. Dies kann ledigich Privatrechtlich von Bedeutung sein.
Persönliche Anmerkung hierzu: dem Opfer quasi alles ertragene Leid absprechen bzw. überhaupt bemessen zu wollen, da sie ja nun schon seit geraumer Zeit keinen Prozess mehr gegen Polanski anstrebe, ist eine bodenlose Frecheit. Aus dieser Perversion dann aber auch noch einen Represäntationsschluss zu ziehen um ie eigenen kruden Vorstellungen von "Recht" und "Gerechtigkeit" zu legitimieren, ist obsön.
Ich frage mich wie menschlich Leute sind, die das Verbrechen der Kinderschänderei bagatellisieren, indem sie sich anmaßen Leid bemessen zu können - denn sicher sollte man auch schonmal etwas von der Scham gehört haben, die viele Missbrauchsopfer davon abhalten inen Prozess gegen ihren Peiniger zu führen bzw. das Verbrechen überhaupt zur Anklage zu bringen. Wirklich sehr menschlich, Respekt.
----
Noch weniger interessant kann sein, ob der Tter denn nun reuig ist. In Polanskis Fall erscheint mir die ganze Sache als Farce: seit wann kann es denn als Leistun gelten, sich mehrere Jahrzehnte vor seiner Verantwortung davonzusteheln? Bei einer solchen Argumentation fällt mir echt die Kinnlade runter.
-----------
Zu den Indizien: wie auch immer die Verjährungsfristen im entsprechenden Bundesstaat der USA zum Thema Vergewaltiung Minderjährigeraussehen mögen (denn ich habe gelesen, diese könnten verjähren), so verjährt die Straf-Flucht scheins nicht. Hier ist der Fall klar und nicht streitbar: der Kerl ist während ihm der Prozess gemacht wurde geflohen und hat sich seiner Vrantwortung entzogen. Jetzt muss er dafür gerade stehen.
Unpassender Nick. Wen du den Thread gelesen hättest wüßtest du das das schon 3mal aufgewärmt wurde.
Das Feld mit den Windmühlen ist in im Tokio Hotel Thread.
OK, ich frag dann willkürlich Leude nach ihrer Meinung zu meinem Nick und anderem Käse. Vielleicht im nächsten Leben. Aber eher unwarscheinlich.
Die Ironie hat mich geradezu erschlagen.
@dein_boeser_Anwalt (« @D2 (« @dein_boeser_Anwalt («
warum glauben aussenstehende bzw die gesellschaft sich noch in etwas reinhängen zu dürfen, obwohl alle, die es angeht (täter/opfer) sich bereits geeinigt haben und die einzig geschädigte durch das geifern des pöbels erst recht zur randfigur gedrängt wird, obwohl das hochholen im verfahren u.U. schmerzhafter sein kann als alle potentielle genugtuung? »):
Theoretisch kann man darüber ja diskutieren.
Aber wie willst du das praktisch umsetzen. Das würde ja auf Straffreiheit hinauslaufen wenn denn der Täter
a)lange genug untertaucht.
b) genug Kohle hat um sich beim Opfer frei zu kaufen
c) es einschüchtert.
Deshalb finde ich es schon ganz richtig die Gerichtsbarkeit vom Opfer zu trennen. »):
ok, den einwand verstehe ich.
zu a) nein, natürlich nicht. nicht der zeitablauf ist entscheidend, sondern die sichtweise des geschädigten. jahrzehntelange flucht könnte somit erst recht das gerechtigkeits/genugtuungsempfinden des opfers wecken. völlig richtig.
nur so isses in diesem fall ja nicht; die frau hat sich seit jahren gegenteilig geäussert.
zu b) auch berechtigt. die schattenseite würde ich in kauf nehmen, sofern die entscheidung des opfers, das geld anzunehmen, auf unabhägigem freien willen beruht.
wem es mehr bringt, das geld zu haben, bitte. man kann ja auch ablehnen und den reichen typen zivilrechtlich zusätzlich verklagen; vgl nur oj simpson
zu c) einschüchterung sollte strafverschärfend wirken (so isses auch in der praxis), das sie das gegenteil von einsicht/bereuen zeigt
aber die freiheit zu haben, einzelfälle nach ihrem komplexen inhalt zu prüfen; stichwort täter/opfer ausgleich, sollte man nicht einfach wegwischen.
sonst zwingt man ein opfer erneut in die rolle des opfers, obwohl jenes evtl gerade alles überwunden hat.
warum? damit das volk sich bequem und gerecht fühlen darf? neeeeeeeeeeeeeeeeeee......seh ich anders. »):
ich sehe hier noch einen weiteren punkt und zwar die gefahr der wiederholung. sollte das wirklich alles so passiert sein, wer kann dann ausschließen dass das nicht wieder passiert? die verhandlung bzw verurteilung dient also auch den schutz weiterer potenzieller opfer.
@Cane («
ich sehe hier noch einen weiteren punkt und zwar die gefahr der wiederholung. sollte das wirklich alles so passiert sein, wer kann dann ausschließen dass das nicht wieder passiert? die verhandlung bzw verurteilung dient also auch den schutz weiterer potenzieller opfer. »):
Sehr richtig. Und wer weiß was in den 30 Jahren noch so alles passiert ist, weil vielleicht sich auf Grund der selbst erzwungenen Straffreiheit kein Reue-Gefühl bei Polanski eingekehrt ist. Warum sollte er nur dieses eine Mal von der verbotenen Frucht gekostet haben?
wissen wir nicht, können wir nicht be-/verurteilen.
aber er hat das gesetz gebrochen, und solange es nicht verjährt, muss er zur rechenschaft gezogen werden. so wie jeder andere auch. vor allem die, welche keine (semi-)prominenten fürsprecher haben. wo bleibt sonst der glaube in die rechtsstaatlichkeit? welche legitimation kann eine justiz noch für sich in anspruch nehmen, wenn sie vor aller augen mit zweierlei maß misst?
Mensch Torti und ich sind einer Meinung, Kreuz im Kalendar machen.
mein post ist allgemein zu verstehen, nicht zwingend auf polanski bezogen. das war ja der ursprüngliche post von dba auch nicht
Kalender mit e hinten.