Arch Enemy vs. J Salmeron IISalmeron hatte sein Foto auf Instagram geteilt, wo es unter anderem Arch Enemy-Sängerin Alissa White-Gluz selbst und einige Fans reposteten. Während der Fotograf hier noch ein Auge zudrückte, weil mit dem Teilen kein kommerzieller Zweck verfolgt wurde, war für ihn eine …
"und machte den Absender darauf aufmerksam, dass keineswegs die abgebildete Person – in diesem Fall Alissa White-Gluz/Arch Enemy – Dritten die Verwertungsrechte an einem Bild übertragen kann"
genau dieses spannungsfeld ist teil des problems. es stellt sich doch die frage, ob bei der copyright-konstruktion das verwertungsrecht und die position des abgewbildeten nicht sträflich unterbewertet.
denn welcher privatmann oder rockstar würde das knippsen überhaupt autorisieren, so man hinterher genau bei jenen, die ohne die abgebildete person gar keinen job hätten, umm die verwendung des eigenen konterfeis betteln muss.
die lösung wäre so einfach: einfach beiden per gesetz die möglichkeit einräumen, bei gleichzeitigem beteiligungsgebot im verdienstfall.
Naja, dafür gibts ja die Akkreditierung. Damit autorisiert der später Fotografierte bzw. sein Management/der Veranstalter den Fotografen zum Knipsen. Ohne Foto-Akkreditierung bekommt man keine entsprechende Kamera ins Venue geschweige denn in Bereiche, die es ermöglichen würden, Fotos zu schießen, die der Künstler später für eigene Zwecke gebrauchen könnte.
Arch Enemy vs. J Salmeron IISalmeron hatte sein Foto auf Instagram geteilt, wo es unter anderem Arch Enemy-Sängerin Alissa White-Gluz selbst und einige Fans reposteten. Während der Fotograf hier noch ein Auge zudrückte, weil mit dem Teilen kein kommerzieller Zweck verfolgt wurde, war für ihn eine …
"und machte den Absender darauf aufmerksam, dass keineswegs die abgebildete Person – in diesem Fall Alissa White-Gluz/Arch Enemy – Dritten die Verwertungsrechte an einem Bild übertragen kann"
genau dieses spannungsfeld ist teil des problems. es stellt sich doch die frage, ob bei der copyright-konstruktion das verwertungsrecht und die position des abgewbildeten nicht sträflich unterbewertet.
denn welcher privatmann oder rockstar würde das knippsen überhaupt autorisieren, so man hinterher genau bei jenen, die ohne die abgebildete person gar keinen job hätten, umm die verwendung des eigenen konterfeis betteln muss.
die lösung wäre so einfach: einfach beiden per gesetz die möglichkeit einräumen, bei gleichzeitigem beteiligungsgebot im verdienstfall.
Naja, dafür gibts ja die Akkreditierung. Damit autorisiert der später Fotografierte bzw. sein Management/der Veranstalter den Fotografen zum Knipsen. Ohne Foto-Akkreditierung bekommt man keine entsprechende Kamera ins Venue geschweige denn in Bereiche, die es ermöglichen würden, Fotos zu schießen, die der Künstler später für eigene Zwecke gebrauchen könnte.
ja, natürlich. aber das ändert nichts am obig angedeuteten rechtsphilosophischen spannungsfeld.