Nazi-Streit: Delay zahlt 20.000 Euro an Heino
vom 16. Mai 2014
Ende April hatte Heino eine Klage gegen Jan Delay eingereicht, nach dem dieser ihn während eines Interviews als Nazi bezeichnet hatte. Der Schlagerstar verlangte von seinem Gegenüber nicht nur eine Unterlassungserklärung, sondern auch 20.000 Euro Schmerzensgeld. Laut Bild kam Delay dieser Forderung …
sowas geht? Die Klage aufrechterhalten obwohl man sich einigt? Fühlt sich an wie im Mediamarkt an der Kasse für nen neuen Fernseher bezahlen, und dann muss man nochmal bezahlen damit man ausm Parkhaus fahren darf.
genau, caff! das sind zwei getrennte sachen. in der schweiz auch. klage ist zivilrecht (schmerzensgeld, schadensersatz und so); anzeige = strafrecht. und da hat onkel heino das teil entweder nicht zurückgenommen - was ich nicht glaube - oder die staatsanwaltschaft hat gesagt: "uns doch latte, ob ihr euch einig seid. es ist nunmal passiert und aufgrund des öffentlichen interesses (eine fiese generalklausel, die die brüder immer bei bedarf aus der kiste ziehen und damit im grunde jede noch so abwegige ermittlung rechtfertigen können) ziehen wir das verfahren kraft eigener arroganz......räusper.......kraft eigener kompetenz durch."
okay, i see. Wenn die Staatsanwaltschaft die Klage aufrecht behält... okay. Wenn Heino aber trotz "Einigung" die Klage aufrecht erhält ... auch wenn es zwei Dinge sind, dann hat das für mich nen Faden Beigeschmack. Das ist wie wenn zwei Länder Waffenstillstand machen, und das eine Land halt noch ein paar Bombenflüge macht "weil wir die halt noch grad übrig hatten und raus mussten bevor Verfallsdatum abläuft."
und so wies oben steht ists ja schon Heinos Entscheidung. Rechtlich mag das okay sein, charakterlich find ichs ... nicht so dufte.
Bei der Beleidigung handelt es sich allerdings um ein reines Antragsdelikt, dessen Verfolgung die Staatsanwaltschaft nicht mit öffentlichem Interesse Begründen kann (§ 194 I StGB sieht die Generalklausel nicht vor). Ein fehlender Strafantrag stellt im Gegenteil ein Strafverfolgungshindernis dar.
ja, aber nicht mehr hinterher. heino hat doch den antrag gestellt. selbigen können die auch nach dessen rücknahme aufrecht erhalten. hab ich in hb schon x-fach erlebt.
aber wenn die beiden das scho zivilrechtlich geklärt haben,warum dann nicht gutseinlassen ?ich seh da kein öffentliches interesse, so wird doch nur steuergeld für nichtigkeiten verplempert.
leider nicht, general klauselwitz. meiner bescheidenen ansicht nach zwar schon, weil es die vorschrift und die darin angestrebte verfahrensherrschaft des geschädigten aushebelt. aber rechtsprechung deckt da die praxis der staatsanwälte. nach dem motto: wenn das öffentliche interesse soooooo groß ist, dass es dem interesse des rücknehmenden antragsstellers diet, müssen wir das machen dürfen, weil sonst sodom und gomorrha ausbrechen.....unser staat eben....naja...
Also man kann von diesem (kalkulierten) Medienspektakel halten was man will aber wenn dadurch wirklich 20.000,- für Behinderte gespendet wurden ist das ganze dann doch irgendwie positiv zu sehen.
Ende April hatte Heino eine Klage gegen Jan Delay eingereicht, nach dem dieser ihn während eines Interviews als Nazi bezeichnet hatte. Der Schlagerstar verlangte von seinem Gegenüber nicht nur eine Unterlassungserklärung, sondern auch 20.000 Euro Schmerzensgeld. Laut Bild kam Delay dieser Forderung …
sowas geht? Die Klage aufrechterhalten obwohl man sich einigt?
Fühlt sich an wie im Mediamarkt an der Kasse für nen neuen Fernseher bezahlen, und dann muss man nochmal bezahlen damit man ausm Parkhaus fahren darf.
zivilrecht.
strafrecht.
genau, caff! das sind zwei getrennte sachen. in der schweiz auch. klage ist zivilrecht (schmerzensgeld, schadensersatz und so); anzeige = strafrecht. und da hat onkel heino das teil entweder nicht zurückgenommen - was ich nicht glaube - oder die staatsanwaltschaft hat gesagt: "uns doch latte, ob ihr euch einig seid. es ist nunmal passiert und aufgrund des öffentlichen interesses (eine fiese generalklausel, die die brüder immer bei bedarf aus der kiste ziehen und damit im grunde jede noch so abwegige ermittlung rechtfertigen können) ziehen wir das verfahren kraft eigener arroganz......räusper.......kraft eigener kompetenz durch."
okay, i see.
Wenn die Staatsanwaltschaft die Klage aufrecht behält... okay.
Wenn Heino aber trotz "Einigung" die Klage aufrecht erhält ... auch wenn es zwei Dinge sind, dann hat das für mich nen Faden Beigeschmack.
Das ist wie wenn zwei Länder Waffenstillstand machen, und das eine Land halt noch ein paar Bombenflüge macht "weil wir die halt noch grad übrig hatten und raus mussten bevor Verfallsdatum abläuft."
und so wies oben steht ists ja schon Heinos Entscheidung. Rechtlich mag das okay sein, charakterlich find ichs ... nicht so dufte.
Bei der Beleidigung handelt es sich allerdings um ein reines Antragsdelikt, dessen Verfolgung die Staatsanwaltschaft nicht mit öffentlichem Interesse Begründen kann (§ 194 I StGB sieht die Generalklausel nicht vor). Ein fehlender Strafantrag stellt im Gegenteil ein Strafverfolgungshindernis dar.
ja, aber nicht mehr hinterher. heino hat doch den antrag gestellt. selbigen können die auch nach dessen rücknahme aufrecht erhalten. hab ich in hb schon x-fach erlebt.
Wäre das nicht ein Verstoß gegen § 77d I StGB?
Dein Name... ergibt Sinn... lange Leitung
aber wenn die beiden das scho zivilrechtlich geklärt haben,warum dann nicht gutseinlassen ?ich seh da kein öffentliches interesse, so wird doch nur steuergeld für nichtigkeiten verplempert.
lass doch den staatsanwalt auch mal in der zeitung stehen.
hat der auch ne neue cd draussen ?
leider nicht, general klauselwitz. meiner bescheidenen ansicht nach zwar schon, weil es die vorschrift und die darin angestrebte verfahrensherrschaft des geschädigten aushebelt. aber rechtsprechung deckt da die praxis der staatsanwälte. nach dem motto: wenn das öffentliche interesse soooooo groß ist, dass es dem interesse des rücknehmenden antragsstellers diet, müssen wir das machen dürfen, weil sonst sodom und gomorrha ausbrechen.....unser staat eben....naja...
Heil Heino
Also man kann von diesem (kalkulierten) Medienspektakel halten was man will aber wenn dadurch wirklich 20.000,- für Behinderte gespendet wurden ist das ganze dann doch irgendwie positiv zu sehen.
Ist jetzt nicht ein Behinderter um 20.000€ ärmer?
da hast du Recht.
Jan Delay: double-fucked.