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Albumstreams zählen ab sofort in die Chartswertung

Stress ohne Grund in dieser Sache? Mitnichten: Denn ab sofort fließen Songs, die über kostenpflichtige Streamingdienste länger als 30 Sekunden abgerufen werden wie CD-, LP- und Download-Verkäufe in die Albumwertung der deutschen Charts ein, teilen der Bundesverband Musikindustrie und GfK Entertainment (früher Media Control) mit. Für eine Wertung müssen mindestens sechs Tracks eines Albums in kostenpflichtigen Abos gestreamt werden, heißt es weiter. Bei den Singles zählen Streams schon seit zwei Jahren in die Wertung.

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