Wer darf eigentlich einen Club ausschließen?
Die Berliner Clubcommission hat ein Problem, das über Berlin hinaus interessant ist: Ist ein Clubverband eigentlich Interessenvertretung – oder Wertegemeinschaft? Der Vorstand hat am 21. April einstimmig beschlossen, die Prenzlauer Berger Musikbrauerei nach fast 19 Jahren Mitgliedschaft auszuschließen. Hintergrund sind Veranstaltungen, bei denen der Verband Verbindungen zu rechtsextremen beziehungsweise verschwörungsideologischen Milieus sieht. Genannt werden unter anderem eine alternative Medienmesse, Veranstaltungen aus dem Umfeld der Corona-Protestszene sowie eine Kunstausstellung, über die Compact TV berichtete.
Betreiber Jens Reule Dantas weist die Vorwürfe zurück: Sein Haus sei kein rechter Treffpunkt, sondern vermiete bewusst an sehr unterschiedliche Gruppen und könne nicht als politische Kontrollinstanz jeder Veranstaltung auftreten. Wobei "Die Basis" natürlich schon gut hängengeblieben ist, völlig egal, wo man ideologisch steht.
Und wichtig: Der Rausschmiss ist offenbar noch nicht endgültig. Dantas hat über seinen Anwalt Widerspruch eingelegt und sagt, nun müsse die Mitgliederversammlung entscheiden. Die Clubcommission selbst bestätigt lediglich ein laufendes vereinsinternes Verfahren und äußert sich zu dessen Details nicht. Auf ihrer Website wird die Musikbrauerei derzeit weiterhin als Mitglied geführt. Genau dort wird die Sache interessant. Natürlich muss niemand Rechtsextremen einen Raum geben. Aber wie weit reicht die Verantwortung einer Location für Menschen, denen sie Räume vermietet?
Und spätestens wenn ein Verband selbst mit politischer Haltung für Clubkultur wirbt, kann er schwer behaupten, bei seinen eigenen Mitgliedern gehe ihn Haltung nichts an. Die Frage lautet deshalb nicht nur, wer wo auftreten darf. Sondern wer eigentlich festlegt, was "Clubkultur" politisch bedeutet. Den Stiefel hat sich die Clubcommission angezogen, das muss man ihr lassen, vielleicht notwendig heutzutage.
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