Wieder einmal stand in Deutschland ein Rapper vor Gericht. Wieder einmal bilden seine Texte den Stein des Anstoßes.
Der 31-jährige Vicente H., besser bekannt unter dem Namen Frauenarzt, war angeklagt, auf seinen CDs "Porno Mafia" und "Geschäft ist Geschäft" aus dem Jahr 2006 detailliert das Quälen …
@bizarro (« paragraph 131 ist aber nicht die einzige norm die zum verbot führt. da gibt's ja noch ne stange anderer, bspw. pornographische schriften »):
neee, tut mir leid....ich hab das jetzt in marmor gehauen
ach komm schon, wenn Du das jetzt für § 86a, § 90a,§ 130, § 130a, § 184,§ 184a, § 185,§ 187 ähnlich ausführlich machst, dann stünde die diskussion wenigstens auf einem fachlichen fundament
sehr geehrter herr anwalt, danke für die investierte zeit, die erläuterung und aufklärung!
@bizarro (« anwalt, wirf mal einen blick auf diese ausgewählte textstelle. siehst du das immer noch so, was du da über die nichtverletzung der menschenwürde und die verharmlosung von gewalt geschrieben hast? nachtrag: erläutert er hier nur legale sexpraktiken?
"Der Bass ist tief Die Atmosphäre sehr entspannt Ich habe ziemlich dicke Eier und nen steifen harten Schwanz Ich hab ein stehen Lass Dich gehen Sag warum bist du so frigide? Warum bist du so verklemmt? Warum bist du so gehemmt? Meine Latte in der Hose Die will gern mal mit dir reden Also mach den Mund weit auf Dann kann ich sie dir hinein schieben Was! Du willst nicht? Dann raus aus meinem Haus Doch bleibst du hier *****! Besorg ich es dir " »):
wo ist da das problem? durch diesen part fühle ich mich sogar bestätigt. er hat da lediglich seine fantasie, die sie ihn nicht an ihr ausleben lässt und eben deswegen schmeißt er sie raus. da wird nicht mal etwas von durchgeführtem sex erwähnt, geschweige denn eine verherrlichte unmenschliche tat.
ich weiss nicht, ob dieser song einer der beanstandeten war, er war jedenfalls auf dem album, andere texte waren ähnlich.
lass Dich gehen heisst er, hier strophe 2:
"Komm Nutte laber nich Und leg Dich auf mein Bett Lass Dich gehen du dumme Fotze Du wirst schon sehen Ich bin sehr nett Is mir wirklich richtig Latte Ob du willst oder nicht Erst machst du mich riesengeil Und dann kommst du nich aus dem Knick Steck die Zunge in die Fotze Ich bin mir sicher du wirst heiss Noch zwei Finger Dazu deine feuchte **** ist der Beweis Du hast mir nich gelaubt Doch jetzt wirste mich verstehen Was ich meine wenn ich sage Komm Nutte! Lass Dich gehen "
nachtrag: schon die überschrift des artikels gibt hinweise auf die verwendete rechtsnorm, anwalt... aber es ist ja auch weihnachtsstress... ich muss auch noch schnell n geschenk kaufen gehen
der inhal verweist auf explizite gewaltdarstellungen; damit ist bzw wäre die zitierte norm das speziellere gesetz.
bzgl der verbreitung gem 184 wiederhole ich bzw verweise ich ebenso inhaltlich auf die ausführungen. das kubnstprivileg für rammstein, wumpscut etc muss auch für den doktor geltung haben.
im übrigen könnten diejenigen, welche hier ahnung vom gesamten output des mannes haben, mal texte liefern. das bisherige ist ja nu wirklich noch nix besonderes bzw porographisches
@bierwdk (« habe beide alben wegen der er vor gericht stand und muss sagen riesen geile musik wessen geschmack er nich trifft musse nicht hören ganz einfach FRAUENARZT MACH WEITER SO aber das brauch ich dir nich sagen »):
So n bisschen Grundverständnis von Satzbau und Interpunktion (so Punkte und Kommas, ne) wäre schon ne praktische Sache, um den Text schon beim ersten Lesen zu verstehen ...
@dein_boeser_Anwalt (« der inhal verweist auf explizite gewaltdarstellungen; damit ist bzw wäre die zitierte norm das speziellere gesetz. »):
der "pornorapper" ist also wegen gewaltdarstellung (deiner meinung nach zu unrecht) und nicht wegen (unter anderem) verbreitung pornographischer schriften verurteilt? und um dies zu unterstreichen hat der staatsanwalt gesagt: was du zu hause machst ist wurscht, aber sing nicht drüber?
ist schon besorgniserregend dass die grundhaltung vieler in diesem land eher dazu neigt irreale gesellschaftliche interessen(also die bestrafung von möööglicherweise schaden verursachenden künstlern) zu vertreten, als seine eigenen freiheitsrechte zu verteidigen.
@bizarro: ist es dir ernsthaft wichtiger, dass gewaltverherrlichende kunst strafrechtlich verfolgt wird als die wahrung des eigentumsrechts, der meinungsfreiheit, unverletzlichkeit der wohnung und allem anderen was bei so einer hausdurchsuchung etc. verletzt wird? ich weiss dies wird getan um andere grundrechte zu schützen, aber meine frage ist, ist es dir persönlich wirklich wichtiger? vergiss dabei nicht, dass nicht das gesetz obrigkeit ist, sondern das gesetz dem volke dient.
elmo: nein, es ist mir nicht wichtiger. es ist ja auch nicht so, dass die staatsanwaltschaft die wohnung eines jeden bürgers nach gewaltverherrlichender kunst durchsucht. ich finde es akzeptabel, dass die meinungsfreiheit ihre (diskutierbaren) grenzen hat.
ps: dass es um gewaltverherrlichende kunst geht, war ein kleiner trugschluss vom anwalt
@dein_boeser_Anwalt (« im übrigen könnten diejenigen, welche hier ahnung vom gesamten output des mannes haben, mal texte liefern. das bisherige ist ja nu wirklich noch nix besonderes bzw porographisches »):
das hatte ich bisher ja noch gar nicht wahrgenommen... Du fertigst Dein "gutachten" ohne kenntnis der texte in verbindung mit einer in dem falle nicht angewendeten rechtsnorm an?
Du bist nicht wirklich anwalt, oder? präzises juristische arbeiten ist das nicht, nichtmal in der für internetforen abgeschwächten, laxen form am schönsten ist Deine berufungsempfehlung - das ist ja wie einem dieb zu empfehlen, gegen eine verurteilung als vergewaltiger vorzugehen.
der eine fehler macht Dein gutachten schon wertlos. ohne kenntnis der texte zu beurteilen, ob sie gewaltdarstellend sind, ist unsinnig. oder wolltest Du damit einfach nur sagen: der paragraph 131 ist quatsch, weil er generell einfach immer von der kunstfreiheit ausgehebelt wird?
als "gutachten" noch dazu "präzise" habe ich die denkanstöße nie bezeichnet. du glaubst nicht im ernst, dass ich das tun würde - einen tag vor weihnachten nebenbei - ohne akte, lediglich aufgrund von pressemitteilungen?
dein missverständnis, verbunden mit nicht zutreffender kritik, beruht darauf, dassu hier den lautartikel als maß aller dinge nimmst. woanders steht schon, dass es schwerpunktmäßig um dargestellte gewaltexzesse ging, nur nebenher um den tateinheitlich mitverwirktlichen verbreitungs-§-
wenn schon ohne akte auf anhieb offensichtlich ist, dass die spatzen hier derbst mit kanonen befeuert werden und sich logische brüche und überreaktionen von staatlicher seite zeigen, ist das mehr als bedenklich.
desweiteren habe ich nix davon gesagt, dass ich seine lyrics gar nicht kenne. dennoch wird es ja sehr wahrscheinlich sein, dass echte fans hier noch deutlich mehr toughe sachen an den start bringen könnten.
wäre aber auch latte, denn ja:
unabhängig von der heftigkeit vermisse ich auf justizseite die berücksichtigung der offensichtlich unernsthaften "spaß"komponente. des erkennbar reinen comedyrappers.
qintessenz:
ich wäre dir dankbarm, wenn du mal inhaltlich ums eck kämst. setz die mal mit den gebrachten argumenten auseinander und entwirf mir nen tauglichen gegenpol, sofern du da konservativer bist. wo liegen deine grenzen zur kunstfreiheit? wo endet dein spannungsfeld der lediglichen indizierung bis hin zur kriminalisierenden vorstrafe?
das ist es, was gesellschaftlich wichtig ist!
was ist mit rammstein? sollen die deiner ansicht nach auch verurteilt werden für "weißßes fleisch"? oder nicht? wqarum dann frauenarzt?
das sind die entscheidenden gesichtspubnkte, welche das bverfG auch in seiner entscheidung fordert; eine betrachtung der gesamtumstände in jedem einzelfall.
d a s wäre mal was, als immer nur zu meckern aus dem ungesunden feld der polemik.
@bizarro (« @dein_boeser_Anwalt (« der inhal verweist auf explizite gewaltdarstellungen; damit ist bzw wäre die zitierte norm das speziellere gesetz. »):
der "pornorapper" ist also wegen gewaltdarstellung (deiner meinung nach zu unrecht) und nicht wegen (unter anderem) verbreitung pornographischer schriften verurteilt? und um dies zu unterstreichen hat der staatsanwalt gesagt: was du zu hause machst ist wurscht, aber sing nicht drüber? »):
es ist beides falsch, seine texte sind weder gewaltVERHERRLICHEND (-darstellend wäre falsch, da dass wohl keine straftat ist, da die deutsche justiz dann schon einige rapper hinter gitter gebracht hätte oder hätte müssen für deren texte), noch sind sie vergewaltigend oder sonst etwas in der richtung. ich kenn die tracks von ihm nicht beim namen, hab aber schon beinahe alles gehört, da ein kumpel fan ist. es ist nie in einem seiner texte so, dass er eine frau ins bett zwingt. in der tat ist es meistens so, dass frauenarzt nur darüber rappt, wie geil er ein mädel findet, gefolgt von sexuellen fantasien, zu der sie auch bereit wäre.
und bezogen auf deine beispiele der strophen: die erste strophe ist - wie bereits gesagt - harmlos. in den anderen beiden wird ebenfalls niemand verherrlichend verprügelt oder vergewaltigt, sondern lediglich - ich sag mal - heiß gemacht. er überredet die frau quasi durch praktiken mit ihm in die kiste zu steigen. außerdem wird im text nicht erwähnt, dass es sich dabei um eine tatsache, oder doch nur eine fantasie dreht.
anwalt, Du wirfst mir vor, meine infos aus dem lautartikel zu holen und kramst einen belinonlineartikel raus? der übrigens bestätigt, dass Du etwas daneben lagst.
ich meckere auch nicht rum, schon gar nicht polemisch - Du hast versucht, die rechtliche situation zu erklären (das wort gutachten habe ich übrigens mit anführungsstricheln gekennzeichnet) und das ist Dir misslungen und ich hab geschrieben wo Du falsch liegst. ich weiss nicht, warum Du Deinen nick hast, aber als person mit juristischen grundkenntnissen sollte Dir doch die wichtigkeit von präziser betrachtung einleuchten. auch den verlinkten artikel zitierst Du schon wieder falsch, so dass man einen irrtum meinerseits vermuten könnte. dort steht: Gewaltverherrlichung UND Pornographieverbreitung, Du schreibst, dass es nur nebensächlich um pornographie ging.
Deine meinung ist, dass frauenarzt eigentlich unschuldig verurteilt ist - wo man Dir sogar folgen könnte wenn es eben nur um gewalt ginge. geht es aber nicht.
dass Du hier rammstein vorzerrst wundert mich, auch hier ist ja zumindest die bpjm tätig geworden. den song "weisses fleisch" kenne ich nicht, weil ich nicht so der rammsteinfan bin.
lies Dir doch mal eine urteilsbegründung zu nem verbot durch, da wird präzise erklärt, welche textstellen warum illegal sind.
meiner meinung nach arbeiten sowohl gerichte als auch die bpjm nicht einfach blind drauf los, sondern prüfen auch, wie weit es sich bspw. um satire handelt. KEIN album der kassierer bspw. ist indiziert.
auch das rezeptionsumfeld wird in die betrachtung einbezogen und da kommen die kids die frauenarzt hören anders bei weg als rammsteinfans.
ich find es krass, dass Du meine bemerkungen bezüglich der richtigkeit Deiner ausführungen gleich als polemisieren brandmarkst
Wieder einmal stand in Deutschland ein Rapper vor Gericht. Wieder einmal bilden seine Texte den Stein des Anstoßes.
Der 31-jährige Vicente H., besser bekannt unter dem Namen Frauenarzt, war angeklagt, auf seinen CDs "Porno Mafia" und "Geschäft ist Geschäft" aus dem Jahr 2006 detailliert das Quälen …
paragraph 131 ist aber nicht die einzige norm die zum verbot führt. da gibt's ja noch ne stange anderer, bspw. pornographische schriften
Hahaha Exploder. Selten so ne beschissene Anbiederung an nen anderen Poster gesehn :D:D. Soll jetzt nicht gegen Six gehen. Das ging voll in Ordnung.
@bizarro (« paragraph 131 ist aber nicht die einzige norm die zum verbot führt. da gibt's ja noch ne stange anderer, bspw. pornographische schriften »):
neee, tut mir leid....ich hab das jetzt in marmor gehauen
ach komm schon, wenn Du das jetzt für § 86a, § 90a,§ 130, § 130a, § 184,§ 184a, § 185,§ 187 ähnlich ausführlich machst, dann stünde die diskussion wenigstens auf einem fachlichen fundament
86a und 90 kann man ja knapp abhandeln, 184a auch
@dein_boeser_Anwalt (« dankenswerter weise hat six ja schon die entscheidende stgb vorschrift gepostet. »):
ich glaube, mit diesem satz warst du etwas voreilig.
der zitierte satz ist nicht hochgradig schwachsinnig, weil der staatsanwalt (doppelname hin oder her) hier ganz sicher den 184 im sinn hatte.
aber ich gebe zu, dass wenn ich etwas zeit in eine ausarbeitung gesteckt hätte, würde ich auch etwas betriebsblind bezüglich der richtigkeit werden.
sehr geehrter herr anwalt, danke für die investierte zeit, die erläuterung und aufklärung!
@bizarro (« anwalt, wirf mal einen blick auf diese ausgewählte textstelle. siehst du das immer noch so, was du da über die nichtverletzung der menschenwürde und die verharmlosung von gewalt geschrieben hast? nachtrag: erläutert er hier nur legale sexpraktiken?
"Der Bass ist tief
Die Atmosphäre sehr entspannt
Ich habe ziemlich dicke Eier
und nen steifen harten Schwanz
Ich hab ein stehen
Lass Dich gehen
Sag warum bist du so frigide?
Warum bist du so verklemmt?
Warum bist du so gehemmt?
Meine Latte in der Hose
Die will gern mal mit dir reden
Also mach den Mund weit auf
Dann kann ich sie dir hinein schieben
Was! Du willst nicht?
Dann raus aus meinem Haus
Doch bleibst du hier
*****! Besorg ich es dir " »):
wo ist da das problem? durch diesen part fühle ich mich sogar bestätigt.
er hat da lediglich seine fantasie, die sie ihn nicht an ihr ausleben lässt und eben deswegen schmeißt er sie raus. da wird nicht mal etwas von durchgeführtem sex erwähnt, geschweige denn eine verherrlichte unmenschliche tat.
wie gesagt, strophe 2 und 3 fehlen
dann nenn mir doch bitte den namen des tracks, damit ich mir ein bild von dem machen kann, was du meinst.
ich weiss nicht, ob dieser song einer der beanstandeten war, er war jedenfalls auf dem album, andere texte waren ähnlich.
lass Dich gehen heisst er, hier strophe 2:
"Komm Nutte laber nich
Und leg Dich auf mein Bett
Lass Dich gehen du dumme Fotze
Du wirst schon sehen Ich bin sehr nett
Is mir wirklich richtig Latte
Ob du willst oder nicht
Erst machst du mich riesengeil
Und dann kommst du nich aus dem Knick
Steck die Zunge in die Fotze
Ich bin mir sicher du wirst heiss
Noch zwei Finger
Dazu deine feuchte **** ist der Beweis
Du hast mir nich gelaubt
Doch jetzt wirste mich verstehen
Was ich meine wenn ich sage
Komm Nutte! Lass Dich gehen
"
nachtrag: schon die überschrift des artikels gibt hinweise auf die verwendete rechtsnorm, anwalt... aber es ist ja auch weihnachtsstress... ich muss auch noch schnell n geschenk kaufen gehen
der inhal verweist auf explizite gewaltdarstellungen; damit ist bzw wäre die zitierte norm das speziellere gesetz.
bzgl der verbreitung gem 184 wiederhole ich bzw verweise ich ebenso inhaltlich auf die ausführungen.
das kubnstprivileg für rammstein, wumpscut etc muss auch für den doktor geltung haben.
im übrigen könnten diejenigen, welche hier ahnung vom gesamten output des mannes haben, mal texte liefern.
das bisherige ist ja nu wirklich noch nix besonderes bzw porographisches
@bierwdk (« habe beide alben wegen der er vor gericht stand und muss sagen riesen geile musik wessen geschmack er nich trifft musse nicht hören ganz einfach FRAUENARZT MACH WEITER SO aber das brauch ich dir nich sagen »):
So n bisschen Grundverständnis von Satzbau und Interpunktion (so Punkte und Kommas, ne) wäre schon ne praktische Sache, um den Text schon beim ersten Lesen zu verstehen ...
na google mal, anwalt. da sind schon n paar frivole tracks bei
@dein_boeser_Anwalt (« der inhal verweist auf explizite gewaltdarstellungen; damit ist bzw wäre die zitierte norm das speziellere gesetz. »):
der "pornorapper" ist also wegen gewaltdarstellung (deiner meinung nach zu unrecht) und nicht wegen (unter anderem) verbreitung pornographischer schriften verurteilt? und um dies zu unterstreichen hat der staatsanwalt gesagt: was du zu hause machst ist wurscht, aber sing nicht drüber?
ist schon besorgniserregend dass die grundhaltung vieler in diesem land eher dazu neigt irreale gesellschaftliche interessen(also die bestrafung von möööglicherweise schaden verursachenden künstlern) zu vertreten, als seine eigenen freiheitsrechte zu verteidigen.
@bizarro: ist es dir ernsthaft wichtiger, dass gewaltverherrlichende kunst strafrechtlich verfolgt wird als die wahrung des eigentumsrechts, der meinungsfreiheit, unverletzlichkeit der wohnung und allem anderen was bei so einer hausdurchsuchung etc. verletzt wird? ich weiss dies wird getan um andere grundrechte zu schützen, aber meine frage ist, ist es dir persönlich wirklich wichtiger?
vergiss dabei nicht, dass nicht das gesetz obrigkeit ist, sondern das gesetz dem volke dient.
elmo: nein, es ist mir nicht wichtiger. es ist ja auch nicht so, dass die staatsanwaltschaft die wohnung eines jeden bürgers nach gewaltverherrlichender kunst durchsucht. ich finde es akzeptabel, dass die meinungsfreiheit ihre (diskutierbaren) grenzen hat.
ps: dass es um gewaltverherrlichende kunst geht, war ein kleiner trugschluss vom anwalt
@dein_boeser_Anwalt (« im übrigen könnten diejenigen, welche hier ahnung vom gesamten output des mannes haben, mal texte liefern.
das bisherige ist ja nu wirklich noch nix besonderes bzw porographisches »):
das hatte ich bisher ja noch gar nicht wahrgenommen... Du fertigst Dein "gutachten" ohne kenntnis der texte in verbindung mit einer in dem falle nicht angewendeten rechtsnorm an?
Du bist nicht wirklich anwalt, oder? präzises juristische arbeiten ist das nicht, nichtmal in der für internetforen abgeschwächten, laxen form am schönsten ist Deine berufungsempfehlung - das ist ja wie einem dieb zu empfehlen, gegen eine verurteilung als vergewaltiger vorzugehen.
der eine fehler macht Dein gutachten schon wertlos. ohne kenntnis der texte zu beurteilen, ob sie gewaltdarstellend sind, ist unsinnig. oder wolltest Du damit einfach nur sagen: der paragraph 131 ist quatsch, weil er generell einfach immer von der kunstfreiheit ausgehebelt wird?
mein lieber mann, ich hoffe, es lag am stress...
nu komm mal runter, freund kritiker.
als "gutachten" noch dazu "präzise" habe ich die denkanstöße nie bezeichnet.
du glaubst nicht im ernst, dass ich das tun würde - einen tag vor weihnachten nebenbei - ohne akte, lediglich aufgrund von pressemitteilungen?
dein missverständnis, verbunden mit nicht zutreffender kritik, beruht darauf, dassu hier den lautartikel als maß aller dinge nimmst.
woanders steht schon, dass es schwerpunktmäßig um dargestellte gewaltexzesse ging, nur nebenher um den tateinheitlich mitverwirktlichen verbreitungs-§-
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berli…
wozu führt das:
wenn schon ohne akte auf anhieb offensichtlich ist, dass die spatzen hier derbst mit kanonen befeuert werden und sich logische brüche und überreaktionen von staatlicher seite zeigen,
ist das mehr als bedenklich.
desweiteren habe ich nix davon gesagt, dass ich seine lyrics gar nicht kenne. dennoch wird es ja sehr wahrscheinlich sein, dass echte fans hier noch deutlich mehr toughe sachen an den start bringen könnten.
wäre aber auch latte, denn ja:
unabhängig von der heftigkeit vermisse ich auf justizseite die berücksichtigung der offensichtlich unernsthaften "spaß"komponente. des erkennbar reinen comedyrappers.
qintessenz:
ich wäre dir dankbarm, wenn du mal inhaltlich ums eck kämst. setz die mal mit den gebrachten argumenten auseinander und entwirf mir nen tauglichen gegenpol, sofern du da konservativer bist. wo liegen deine grenzen zur kunstfreiheit? wo endet dein spannungsfeld der lediglichen indizierung bis hin zur kriminalisierenden vorstrafe?
das ist es, was gesellschaftlich wichtig ist!
was ist mit rammstein? sollen die deiner ansicht nach auch verurteilt werden für "weißßes fleisch"? oder nicht? wqarum dann frauenarzt?
das sind die entscheidenden gesichtspubnkte, welche das bverfG auch in seiner entscheidung fordert; eine betrachtung der gesamtumstände in jedem einzelfall.
d a s wäre mal was, als immer nur zu meckern aus dem ungesunden feld der polemik.
@bizarro (« @dein_boeser_Anwalt (« der inhal verweist auf explizite gewaltdarstellungen; damit ist bzw wäre die zitierte norm das speziellere gesetz. »):
der "pornorapper" ist also wegen gewaltdarstellung (deiner meinung nach zu unrecht) und nicht wegen (unter anderem) verbreitung pornographischer schriften verurteilt? und um dies zu unterstreichen hat der staatsanwalt gesagt: was du zu hause machst ist wurscht, aber sing nicht drüber? »):
es ist beides falsch, seine texte sind weder gewaltVERHERRLICHEND (-darstellend wäre falsch, da dass wohl keine straftat ist, da die deutsche justiz dann schon einige rapper hinter gitter gebracht hätte oder hätte müssen für deren texte), noch sind sie vergewaltigend oder sonst etwas in der richtung. ich kenn die tracks von ihm nicht beim namen, hab aber schon beinahe alles gehört, da ein kumpel fan ist. es ist nie in einem seiner texte so, dass er eine frau ins bett zwingt. in der tat ist es meistens so, dass frauenarzt nur darüber rappt, wie geil er ein mädel findet, gefolgt von sexuellen fantasien, zu der sie auch bereit wäre.
und bezogen auf deine beispiele der strophen: die erste strophe ist - wie bereits gesagt - harmlos. in den anderen beiden wird ebenfalls niemand verherrlichend verprügelt oder vergewaltigt, sondern lediglich - ich sag mal - heiß gemacht. er überredet die frau quasi durch praktiken mit ihm in die kiste zu steigen. außerdem wird im text nicht erwähnt, dass es sich dabei um eine tatsache, oder doch nur eine fantasie dreht.
anwalt, Du wirfst mir vor, meine infos aus dem lautartikel zu holen und kramst einen belinonlineartikel raus? der übrigens bestätigt, dass Du etwas daneben lagst.
ich meckere auch nicht rum, schon gar nicht polemisch - Du hast versucht, die rechtliche situation zu erklären (das wort gutachten habe ich übrigens mit anführungsstricheln gekennzeichnet) und das ist Dir misslungen und ich hab geschrieben wo Du falsch liegst. ich weiss nicht, warum Du Deinen nick hast, aber als person mit juristischen grundkenntnissen sollte Dir doch die wichtigkeit von präziser betrachtung einleuchten. auch den verlinkten artikel zitierst Du schon wieder falsch, so dass man einen irrtum meinerseits vermuten könnte. dort steht: Gewaltverherrlichung UND Pornographieverbreitung, Du schreibst, dass es nur nebensächlich um pornographie ging.
Deine meinung ist, dass frauenarzt eigentlich unschuldig verurteilt ist - wo man Dir sogar folgen könnte wenn es eben nur um gewalt ginge. geht es aber nicht.
dass Du hier rammstein vorzerrst wundert mich, auch hier ist ja zumindest die bpjm tätig geworden. den song "weisses fleisch" kenne ich nicht, weil ich nicht so der rammsteinfan bin.
lies Dir doch mal eine urteilsbegründung zu nem verbot durch, da wird präzise erklärt, welche textstellen warum illegal sind.
meiner meinung nach arbeiten sowohl gerichte als auch die bpjm nicht einfach blind drauf los, sondern prüfen auch, wie weit es sich bspw. um satire handelt. KEIN album der kassierer bspw. ist indiziert.
auch das rezeptionsumfeld wird in die betrachtung einbezogen und da kommen die kids die frauenarzt hören anders bei weg als rammsteinfans.
ich find es krass, dass Du meine bemerkungen bezüglich der richtigkeit Deiner ausführungen gleich als polemisieren brandmarkst