Nach einem achtjährigen Rechtsstreit entschied das Landgericht München I gestern in der Sache Jürgen Winter vs. Gary Moore zugunsten des unbekannteren Musikers aus Baden-Württemberg. Der Gitarrist der eher semipopulären Ortenauer Krautrockband Jud's Gallery hatte den nordirischen Gitarrero 2001 …
hmmm, hier hören wir ja die "Nordrach" version von 1997.
mich würde ja mal die version von 1974 interresieren und in wie weit es damals schon genau so klang oder ob "Nordrach" dann auch noch von "Still Got The Blues" beeinflusst wurde. So aber schon ziemlich krass
Finden tut man ja leider nix.
Und die Leute die an der Stelle losjubeln .. bestimmt alte Moore Fans
23. März 2000 Heidi Schleich, die Lebenspartnerin von Judy Winter, stellt Ähnlichkeiten zwischen „Nordrach“ und Gary Moores „Still Got the Blues“ fest.
27. März 2000 Die GEMA bestätigt, dass Moore den Titel 1990 zur Registrierung angemeldet hat. Also 16 Jahre später.
29. Juni 2000 Erster Schriftsatz von Winters Rechtsanwalt Manfred Steinheuer an Virgin Records , mit der Bitte um außergerichtliche Klärung.
Irgendwie überzeugt mich diese Beweisführung nicht... aber egal, wir können da lange drüber spekulieren - der einzige, der die Wahrheit kennt, ist wohl Moore selbst.
stimmt, auweia, leuchtend blauer hintergrund mit knallroter schrift, wo einem die augen nach 1 min schon flimmern (beinah so schlimm wie rot auf grün) ...das tut fast so weh wie ihre Musik
trotzdem, urheberrecht bleibt urheberrecht, da ist es egal wie man die musik oder die HP bewertet, und die ähnlichkeit ist nun mal frappierend
nur bei den begrenzten möglichkeiten der modernen musik werden irgendwann alle halbwegs hörbaren melodien ausgenudelt sein und wir landen nur noch bei variationen.
gerade bei der veröffentlichungswut der letzten 40 jahre ist es ja fast schon ein wunder, wenn jemand was neues findet
und der melodiebogen um den es hier geht ist nicht so sonderlich schwer, dass ich herrn moore ihn nicht auch selbst zugetraut hätte.
Also auf der Band-Page wird eine SWF-Sessions-CD vorgestellt, auf der Aufnahmen aus den Jahren 1972 und 1974 drauf sein sollen, darunter auch Nordrach.
Bei Amazon gibt es die CD, die 2000 veröffentlicht wurde.
jetzt mit der alten version, dazu die live version
wir nähern unser lied einfach mal 10 jahre unter ausschluss der öffentlichkeit ISGTB an und verklagen dann lustig
mal ehrlich; das original hat ähnlichkeiten (driftet dann aber in solos ab), die liveversion klingt schon so, als würden sie einfach "still got the blues" spielen.
und 2000 kommt heidi dann drauf, dass es ja so ähnlich klingt
obwohl ich kein Gary-Moore-Fan bin und nie einer war, hat mich das gestrige Urteil so erbost wie kein anderes Plagiatsurteil, das mir bis jetzt zu Ohren gekommen ist. Und warum?
Weil das Hohe Gericht es zwar als extrem unwahrscheinlich betrachtet, daß Moore auf das simple Gitarrenthema hätte kommen können, aber jeder auch nur mäßig begabte Bluesrockmusiker geradezu auf dieses Thema kommen muß, weil es sich nicht einmal um eine Melodie handelt, sondern im Prinzip um eine Sequenz, das heißt eine Tonfolge, die auf verschiedenen Stufen wiederholt wird. Diese Stufen wiederum sind - wie Gary Moore längst gesagt hat - im Prinzip identisch mit der Grundakkordfolge des bekannten Jazz-Standards AUTUMN LEAVES. Und das Tempo? Die Tonart? Alles nix Besonderes für Kenner der Rockmusik. Einer der Gutachter aber, der unserem Judy (haha, wer kennt noch die Schauspielerin Judy Winter?) seinen ach so originellen Einfall bescheinigt hat, ist 1930 geboren, war Schulmusiklehrer und hat sich zu Beginn der 70er Jahre weniger mit Rock & Blues als mit Schlagern beschäftigt ...
Und dann die Sache mit dem Jahr 2000. Wie müssen Judy, seine Bandmitglieder und deren Freunde drauf gewesen sein, um 10 Jahre lang angeblich nichts, gar nichts von STILL GOT THE BLUES mitzukriegen? Diesem Stück konnte wirklich nur entkommen, wer nur Klassiksender hörte und niemals Kneipen besuchte. Und in welchen Kneipen würde es am meisten gedudelt? Natürlich in genau den Läden, die von Leuten im Alter des Jürgen Winter frequentiewrt wurden. Und erst seine Frau will nach 10 Jahren etwas von dem Monsterhit ihres Mannes mitbekommen haben? Wenn irgendetwas völlig unwahrscheinlich ist, dann das. Sehr wahrscheinlich hingegen ist, daß Moore NORDRACH, das ja 1974 nur einmal Radio lief, nicht gehört hat. Und hätte er es gehört, dann hätte er nach den ersten 3 Minuten gewiß den Sender gewechselt.
Weil ihr mich nicht kennt, will ich mal eben hinzufügen, wo ich STILL GOT THE BLUES zum erstenmal gehört habe: nämlich 1990 in einem Tonstudio, während einer Aufnahmepause meiner Darkwave-Band. Der Techniker ließ es laufen, weil es als absolut vorbildliche Produktion galt und einfach gut war; aus Erinnerungsgründen habe ich mir die LP sogleich gekauft, nur dieses Stücks wegen. Und dem ist sehr deutlich anzuhören, daß er es absolut nicht nötig gehabt hätte, eine Combo wie Jud's Gallery zu beklauen. Wer weiß, ob Jürgen Winter das nicht am deutlichsten gespürt und deshalb beantragt hat, alle Tonträger mit dem Hit aus dem Verkehr zu ziehen: weil er eben nicht fähig war, mit seiner Band aus den 4 Takten mehr zu machen als das, was sie 1974 daraus gemacht haben.
SUMMA SUMMARUM: Trotz des Gerichtsurteils finde ich es beschämend, mit welcher Selbstverständlichkeit nun in allen Überschriften behauptet wird, was doch definitiv nicht bewiesen ist: daß Gary Moore geklaut habe. Rockstars sind mir normalerweise herzlich egal; aber diese Geschichte grenzt hart an Rufmord.
Irgendwie sollten solche Plagiatsklagen erst ab einer bestimmten Mindestkomplexität erlaubt werden.
Es wurde ja schon ausführlichst drüber geschrieben, aber um's nochmal kurz zu machen: So eine extrem simple Melodie / Akkordabfolge könnte jedem Hanswurst einfallen, der ein Mindestmaß an Musikalität besitzt.
Alles in allem, auch durch die Tatsache mit den 10 Jahren "Bedenkzeit" und den fehlenden Beweisen ein überaus lächerliches Urteil.
@Anonymous (« warum wird sowas eigentlich in deutschland verhandelt? dass ist doch unfair... ein zu deutschland neutral stehendes land wäre für die gerichtsverhandlung von vorteil gewesen... ich schlage bayern vor »):
äh, mich dünkt münchen liegt in besagtem 'freistaat'
Nach einem achtjährigen Rechtsstreit entschied das Landgericht München I gestern in der Sache Jürgen Winter vs. Gary Moore zugunsten des unbekannteren Musikers aus Baden-Württemberg. Der Gitarrist der eher semipopulären Ortenauer Krautrockband Jud's Gallery hatte den nordirischen Gitarrero 2001 …
Du bist ja ein ganz schlauer!
hmmm, hier hören wir ja die "Nordrach" version von 1997.
mich würde ja mal die version von 1974 interresieren und in wie weit es damals schon genau so klang oder ob "Nordrach" dann auch noch von "Still Got The Blues" beeinflusst wurde.
So aber schon ziemlich krass
Finden tut man ja leider nix.
Und die Leute die an der Stelle losjubeln .. bestimmt alte Moore Fans
ha! und mit dem geld können die sich dann jetzt mal eine schöne HP anlegen
http://www.juds-gallery.com/
augenaua!
Die Klage stammt aus dem Jahr 2000, Dieter
23. März 2000 Heidi Schleich, die Lebenspartnerin von Judy Winter, stellt Ähnlichkeiten zwischen „Nordrach“ und Gary Moores „Still Got the Blues“ fest.
27. März 2000 Die GEMA bestätigt, dass Moore den Titel 1990 zur Registrierung angemeldet hat. Also 16 Jahre später.
29. Juni 2000 Erster Schriftsatz von Winters Rechtsanwalt Manfred Steinheuer an Virgin Records , mit der Bitte um außergerichtliche Klärung.
Irgendwie überzeugt mich diese Beweisführung nicht... aber egal, wir können da lange drüber spekulieren - der einzige, der die Wahrheit kennt, ist wohl Moore selbst.
ich finde, dem krautrock wird mit dieser kacknummer ziemlich übel mitgespielt.
typischer jazzrock-scheiß, den schon 1990 kein schwanz mehr hören wollte.
*düdeldüdelbumm*
+break*
*düdeldüdelbumm*
+break+
@Bodennebel (« ha! und mit dem geld können die sich dann jetzt mal eine schöne HP anlegen
http://www.juds-gallery.com/
augenaua! »):
stimmt, auweia, leuchtend blauer hintergrund mit knallroter schrift, wo einem die augen nach 1 min schon flimmern (beinah so schlimm wie rot auf grün)
...das tut fast so weh wie ihre Musik
trotzdem, urheberrecht bleibt urheberrecht, da ist es egal wie man die musik oder die HP bewertet, und die ähnlichkeit ist nun mal frappierend
nur bei den begrenzten möglichkeiten der modernen musik werden irgendwann alle halbwegs hörbaren melodien ausgenudelt sein und wir landen nur noch bei variationen.
gerade bei der veröffentlichungswut der letzten 40 jahre ist es ja fast schon ein wunder, wenn jemand was neues findet
und der melodiebogen um den es hier geht ist nicht so sonderlich schwer, dass ich herrn moore ihn nicht auch selbst zugetraut hätte.
Also auf der Band-Page wird eine SWF-Sessions-CD vorgestellt, auf der Aufnahmen aus den Jahren 1972 und 1974 drauf sein sollen, darunter auch Nordrach.
Bei Amazon gibt es die CD, die 2000 veröffentlicht wurde.
http://www.amazon.de/SWF-Sessions-Vol-1-Ju…
Wer von Euch da draußen hat sich dieses Meisterwerk zugelegt und kredenzt uns jetzt das "Original" aus dem Jahre 1974?
Wir ermitteln weiter...
Hey, Sique Sique Sputnik?
Geil!
Man, da bin ich mal voll drauf abgefahren!
Dancerama, mein Freund!
lustig
jetzt mit der alten version, dazu die live version
wir nähern unser lied einfach mal 10 jahre unter ausschluss der öffentlichkeit ISGTB an und verklagen dann lustig
mal ehrlich; das original hat ähnlichkeiten (driftet dann aber in solos ab), die liveversion klingt schon so, als würden sie einfach "still got the blues" spielen.
und 2000 kommt heidi dann drauf, dass es ja so ähnlich klingt
Zitat (« Die Forderung Winters, die Weiterverbreitung und Aufführung des Hits zu stoppen, lehnen die Richter vorerst ab. »):
Nebenbei bin ich da aber voll auf Winters Seite
Hallo Leude,
obwohl ich kein Gary-Moore-Fan bin und nie einer war, hat mich das gestrige Urteil so erbost wie kein anderes Plagiatsurteil, das mir bis jetzt zu Ohren gekommen ist. Und warum?
Weil das Hohe Gericht es zwar als extrem unwahrscheinlich betrachtet, daß Moore auf das simple Gitarrenthema hätte kommen können, aber jeder auch nur mäßig begabte Bluesrockmusiker geradezu auf dieses Thema kommen muß, weil es sich nicht einmal um eine Melodie handelt, sondern im Prinzip um eine Sequenz, das heißt eine Tonfolge, die auf verschiedenen Stufen wiederholt wird. Diese Stufen wiederum sind - wie Gary Moore längst gesagt hat - im Prinzip identisch mit der Grundakkordfolge des bekannten Jazz-Standards AUTUMN LEAVES. Und das Tempo? Die Tonart? Alles nix Besonderes für Kenner der Rockmusik. Einer der Gutachter aber, der unserem Judy (haha, wer kennt noch die Schauspielerin Judy Winter?) seinen ach so originellen Einfall bescheinigt hat, ist 1930 geboren, war Schulmusiklehrer und hat sich zu Beginn der 70er Jahre weniger mit Rock & Blues als mit Schlagern beschäftigt ...
Und dann die Sache mit dem Jahr 2000. Wie müssen Judy, seine Bandmitglieder und deren Freunde drauf gewesen sein, um 10 Jahre lang angeblich nichts, gar nichts von STILL GOT THE BLUES mitzukriegen? Diesem Stück konnte wirklich nur entkommen, wer nur Klassiksender hörte und niemals Kneipen besuchte. Und in welchen Kneipen würde es am meisten gedudelt? Natürlich in genau den Läden, die von Leuten im Alter des Jürgen Winter frequentiewrt wurden. Und erst seine Frau will nach 10 Jahren etwas von dem Monsterhit ihres Mannes mitbekommen haben? Wenn irgendetwas völlig unwahrscheinlich ist, dann das. Sehr wahrscheinlich hingegen ist, daß Moore NORDRACH, das ja 1974 nur einmal Radio lief, nicht gehört hat. Und hätte er es gehört, dann hätte er nach den ersten 3 Minuten gewiß den Sender gewechselt.
Weil ihr mich nicht kennt, will ich mal eben hinzufügen, wo ich STILL GOT THE BLUES zum erstenmal gehört habe: nämlich 1990 in einem Tonstudio, während einer Aufnahmepause meiner Darkwave-Band. Der Techniker ließ es laufen, weil es als absolut vorbildliche Produktion galt und einfach gut war; aus Erinnerungsgründen habe ich mir die LP sogleich gekauft, nur dieses Stücks wegen. Und dem ist sehr deutlich anzuhören, daß er es absolut nicht nötig gehabt hätte, eine Combo wie Jud's Gallery zu beklauen. Wer weiß, ob Jürgen Winter das nicht am deutlichsten gespürt und deshalb beantragt hat, alle Tonträger mit dem Hit aus dem Verkehr zu ziehen: weil er eben nicht fähig war, mit seiner Band aus den 4 Takten mehr zu machen als das, was sie 1974 daraus gemacht haben.
SUMMA SUMMARUM: Trotz des Gerichtsurteils finde ich es beschämend, mit welcher Selbstverständlichkeit nun in allen Überschriften behauptet wird, was doch definitiv nicht bewiesen ist: daß Gary Moore geklaut habe. Rockstars sind mir normalerweise herzlich egal; aber diese Geschichte grenzt hart an Rufmord.
Zitat (« Ha! Aber es Heidi hats bemerkt: "Judy... du musst da jetzt endlich mal was machen. Der Moores Gary greift deinen Fame ab!" »):
HAHAHAHAHA
Irgendwie sollten solche Plagiatsklagen erst ab einer bestimmten Mindestkomplexität erlaubt werden.
Es wurde ja schon ausführlichst drüber geschrieben, aber um's nochmal kurz zu machen: So eine extrem simple Melodie / Akkordabfolge könnte jedem Hanswurst einfallen, der ein Mindestmaß an Musikalität besitzt.
Alles in allem, auch durch die Tatsache mit den 10 Jahren "Bedenkzeit" und den fehlenden Beweisen ein überaus lächerliches Urteil.
@Anonymous (« warum wird sowas eigentlich in deutschland verhandelt? dass ist doch unfair... ein zu deutschland neutral stehendes land wäre für die gerichtsverhandlung von vorteil gewesen... ich schlage bayern vor »):
äh, mich dünkt münchen liegt in besagtem 'freistaat'
@matze73 (« Hey, Sique Sique Sputnik?
Geil!
Man, da bin ich mal voll drauf abgefahren!
Dancerama, mein Freund! »):
You got it! Die warer ihrer Zeit mal sowas von voraus!
Solang es nicht Amon Duul waren, da wäre ich echt stinkig geworden!
@SigueSigueSnev (« @matze73 (« Hey, Sique Sique Sputnik?
Geil!
Man, da bin ich mal voll drauf abgefahren!
Dancerama, mein Freund! »):
You got it! Die warer ihrer Zeit mal sowas von voraus! »):
Das waren auch noch richtige Frisuren!