Für ihren Hit "We Can't Stop" soll die 26-Jährige beim jamaikanischen Dancehall-Artist Flourgon abgekupfert haben.
Nashville (mrk) - Miley Cyrus wird wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt: Sie soll für "We Can't Stop", die erste Single ihrer 2013 erschienen Platte "Bangerz" geklaut haben. Dancehall-Artist Michael May alias Flourgon fordert 300 Millionen US-Dollar: Er sieht deutliche Parallelen zu seinem 1988 veröffentlichten Song "We Run Things".
Die Klage richtet sich auch gegen die Produzenten, Mike WiLL Made-It sowie das Duo Rock City (Timothy und Theron Thomas), Mileys Manager Larry Rudolph sowie die verantwortlichen Labels RCA Records und Sony Music. Sowohl die Melodie als auch Rhythmus und Tonfall der Sängerin seien deutlich an seinen 80er-Hit angelehnt, so May. Außerdem gebe es bei Cyrus' Refrain, "We run things. Things don't run we", und seinem, "We run things. Things no run we", analoge Textstellen.
In der Anklageschrift, die der NME zitiert, heißt es u.a., Cyrus' Song "verdankt die Basis seiner großen Popularität in den Charts sowie seines höchst lukrativen Erfolgs den geschützten, einzigartigen, kreativen und originellen Inhalten von Kläger May".
Hier die beiden Tracks zum Vergleich:
Tatsächlich weist Cyrus' Refrain bezüglich Sprachrhythmik und Tonfall Ähnlichkeiten zu "We Run Things" auf. Allerdings intoniert Miley die Melodie deutlich anders. Und auch die harmonische Basis unterscheidet sich klar von Flourgons Song. Bleibt also abzuwarten, ob der Jamaikaner Erfolg haben wird.
3 Kommentare
da besteht doch null Ähnlichkeit....
Kiffen kostet eben, also muss der Mambojambo neue Quellen erschließen
Und das nach dem Jahr der Frau..
Ein paar Peitschenhiebe und straffe Feldarbeit würden wahrscheinlich nicht unförderlich für den Realitätssinn dieses Rauschgiftsüchtigen sein.