Daniel Sullivan, der Mann, der den Oasis-Gitarristen Noel Gallagher am 7. September 2008 in Toronto auf der Bühne schubste, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Ihm droht nun eine lange Haftstrafe.
Als die Band in Toronto ihren Song "Morning Glory" spielte, war der Unbekannte aus dem Hintergrund aufgetaucht …
Schwere Körperverletzung ist KEINE Erfolgsqualifikation der (normalen) Körperverletzung, sondern eine simple (Delikts)Qualifikation; die schw. KV ist ein qualifiziertes Erfolgsdelikt. »):
Auch wenn Wikipedia selten den besten Beleg bietet: " Schwere Körperverletzung [Bearbeiten]
Die „schwere Körperverletzung“ nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen. Sie gliedert sich in zwei Tatbestände: Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, Absatz 2 ist eine echte Qualifikation"
Der durch Fahrl. erreichte Erfolg qualifiziert das ursprüngliche Delikt, deshalb Erfolgsqualifikation. Bei der Meinung bleibe ich (zunächst). »):
Tut mir Leid, ich habe eben erst gesehen, dass die deutsche schwere Körperverletzung eklatant von der österreichischen abweicht. In "Eurem Fall" (§ 226 dStGB) ist´s natürlich eine Erfolgsqualifikation der normalen KV, unsere schw. KV (§ 84 öStGB) ist eine Deliktsqualifikation.
Wenn es interessiert: Der Unterschied (nach österr. Lehre) zwischen (Delikts)Qualifikation und Erfolgsqualifikation ist der, dass bei der Erfolgsqualifikation zusätzlich zur Erfüllung des Grunddelikts eine "besondere Folge der Tat" hinzukommen muss; die (Delikts)Qualifikation ist "nur" wie die Privilegierung eine Abstufung innerhalb der Deliktsfamilie.
Musterbeispiel wäre eben, wenn der am Körper Verletzte nicht nur verletzt ist, sondern durch die so schwere Verletzung stirbt.
@Anonymous (« Schon im Beruf? Ich studiere noch, darf mir solch ein "Elfenbeinturmgelaber" noch erlauben, in Klausuren insbesondere im ÖR sogar erwünscht. »):
macht ja auch spaß. es gibt genug fälle, in denen die mindermeinungen wesentlich realitätsnäher sind als die rspr.
ör fand ich an der uni meist langweilig, jedenfalls baurecht und co. völkerrecht find ich persönlich sehr geil!
ja, ich bin im beruf. da geht es dann ja meistens nur noch um tatsachenbeweise und nicht mehr um rechtsdogmatik.
Daniel Sullivan, der Mann, der den Oasis-Gitarristen Noel Gallagher am 7. September 2008 in Toronto auf der Bühne schubste, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Ihm droht nun eine lange Haftstrafe.
Als die Band in Toronto ihren Song "Morning Glory" spielte, war der Unbekannte aus dem Hintergrund aufgetaucht …
ist doch eh umstritten zwischen literatur und rspr.
macht für das strafmaß auch keinen unbterschied so ein elfenbeinturm-dogmatismus
@Anonymous (« @das_n00b («
Was aber falsch ist:
Schwere Körperverletzung ist KEINE Erfolgsqualifikation der (normalen) Körperverletzung, sondern eine simple (Delikts)Qualifikation; die schw. KV ist ein qualifiziertes Erfolgsdelikt. »):
Auch wenn Wikipedia selten den besten Beleg bietet:
" Schwere Körperverletzung [Bearbeiten]
Die „schwere Körperverletzung“ nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen. Sie gliedert sich in zwei Tatbestände: Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, Absatz 2 ist eine echte Qualifikation"
Der durch Fahrl. erreichte Erfolg qualifiziert das ursprüngliche Delikt, deshalb Erfolgsqualifikation. Bei der Meinung bleibe ich (zunächst). »):
Tut mir Leid, ich habe eben erst gesehen, dass die deutsche schwere Körperverletzung eklatant von der österreichischen abweicht. In "Eurem Fall" (§ 226 dStGB) ist´s natürlich eine Erfolgsqualifikation der normalen KV, unsere schw. KV (§ 84 öStGB) ist eine Deliktsqualifikation.
Wenn es interessiert:
Der Unterschied (nach österr. Lehre) zwischen (Delikts)Qualifikation und Erfolgsqualifikation ist der, dass bei der Erfolgsqualifikation zusätzlich zur Erfüllung des Grunddelikts eine "besondere Folge der Tat" hinzukommen muss; die (Delikts)Qualifikation ist "nur" wie die Privilegierung eine Abstufung innerhalb der Deliktsfamilie.
Musterbeispiel wäre eben, wenn der am Körper Verletzte nicht nur verletzt ist, sondern durch die so schwere Verletzung stirbt.
Wie ist da eigentlich die Sachlage?
Wurde Noel auf die Box geschubst oder hat die Box den Sturz abgefangen?
@Anonymous («
Schon im Beruf? Ich studiere noch, darf mir solch ein "Elfenbeinturmgelaber" noch erlauben, in Klausuren insbesondere im ÖR sogar erwünscht. »):
macht ja auch spaß. es gibt genug fälle, in denen die mindermeinungen wesentlich realitätsnäher sind als die rspr.
ör fand ich an der uni meist langweilig, jedenfalls baurecht und co.
völkerrecht find ich persönlich sehr geil!
ja, ich bin im beruf. da geht es dann ja meistens nur noch um tatsachenbeweise und nicht mehr um rechtsdogmatik.
meld dich doch mal hier an.
@Anonymous (« Wer hat den die ganzen Anwälte rausgelassen? »):
http://www.toonpool.com/user/398/files/der…
Tja, die kleinen feinen Unterschiede zum großen Nachbarn und dogmatische Diskussionen ^^
VR ist mE ein sehr interessantes Gebiet, aber letzten Endes kommt es leider doch nur auf Machtverhältnisse an (siehe Nahostkonflikt, USA, ...).
Wegen diesem Arsch sind Oasis danach nicht in New York aufgetreten und ich wollte die damals dort sehn. *arg*
*sniff*