Dem Rapper werden Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung vorgeworfen.

Berlin (has) - Umgekehrtes Spiel für Bushido, es gibt Stress mit Grund. Wie Bild und Spiegel-Online gestern aus Justizkreisen erfahren haben, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Rapper erhoben.

Im Song "Stress Ohne Grund", Gegenstand des Verfahrens, hatte er Gewalt- und Tötungsphantasien u.a. gegenüber Politiker wie Claudia Roth, Klaus Wowereit oder Serkan Tören geäußert, sie beleidigt sowie schwulenfeindliche Parolen verwendet.

"Kein Aufruf zur Gewalt"

Wowereit und Tören zeigten den 34-Jährigen daraufhin an - der Staatsanwalt ermittelte konkret wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung. Auch Bushidos Büroräume wurden durchsucht. Die abgeschlossene Ermittlung hat jetzt zur Anklage geführt, die noch vom Amtsgericht Berlin geprüft wird.

Schon im Vorfeld waren der Song und die zugehörige Nummer eins-Platte "N.W.A." von Shindy indiziert worden. Noch im Juli hatte Bushido eingeräumt, "vielleicht übers Ziel hinaus geschossen zu sein": "Ich möchte klarstellen, dass es sich nicht um einen Aufruf zu irgendeiner Form von Gewalt handelt", bezog er im Nachrichtenkanal N24 Stellung. Er schieße wenn dann nur mit Worten und habe die Mittel benutzt, die einem Gangsta-Rapper zur Verfügung stünden.

Fotos

Bushido

Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof)

Weiterlesen

12 Kommentare mit 11 Antworten

  • Vor 11 Jahren

    Interessant an der Meldung: Der Name Claudio Roth.

  • Vor 11 Jahren

    Der Kerl bekommt dermassen viel Promotion geschenkt, und die Herrschaften haben es immer noch nicht Kapiert das sie nur benutzt wurden. Ohne diesen "Skandal" wäre die Platte nie im Leben auf 1 gelandet.

  • Vor 11 Jahren

    ...abgesehen von bubu ist das ja ne interessante grundsatzfrage, wie weit die freiheit der kunst reicht, satire darf alles, sagte schon tucholsky. ok, klar...der typ ist nicht die hellste und schon gar nicht die humanistischste leuchte im weihnachtsbaum...ABER: sollte sich herausstellen, dass das eben bewusst überzeichnender slang ist und kein ernster aufruf, dann erwarte ich v d justiz einen freispruch. ich würde bubus style jederzeit mit aufklärung angreifen, lächerlich machen, demaskieren und diskreditieren. aber sagen dürfen soll er es dann gefälligst!...nehmt doch mal dieselbe konstellation zu punkzeiten. damals haben auch alle gesagt: verbieten, weil asi und gefährlich! das hat zum glück nicht geklappt. und das schokken ist nun einmal ein privileg der jugend. andererseits verstehe ich auch jedes teeniemädchen, dass keine lust hat, sich von jedem honk und schulversager als "bitch, fozze oder nutte" bezeichnen lassen zu müssen. das ist hier wirklich ein tanz auf der rasierklinge f d richter. kein leichter job, wegen der potentiellen auswirkungen auf andere künstler. ps: was ne fellfresse...mein bart ist schöner...

  • Vor 11 Jahren

    moin, lieber wal....ich versteh die frage nicht....genau das ist doch die ausgangsfrage und das zu klärende spannungsfeld. wäre es satire und überzeichnung, wäre der song eo ipso kein angriff auf diese, weil es keine herabwürdigung des gegenübers beinhaltete. wäre es hingegen nur schlecht ummantelte herabwürdigung, welche die kunst und ihre freiheit lediglich aus narzißtischen motiven zum popanz degradiert, wären diese rechte betroffen und die justiz hat zu reagieren. beides ist möglich...vgl nur das punk-argument obig. und zuletzt ist noch zu klären, ob sich diese abwägung eben rein an der intention des künstlers und der szene bemisst oder ob hier der objektive empfängerhorizont des radiohörers "heinz mustermann" als maßstab herangezogen wird. erst, wenn man sich dieser komplexen ausgangslage bewusst ist, kann man überhaupt anfangen, die richtigen fragen zu stellen, bevor man voreilig antworten gibt, die sich auch auf spätere prozesse ähnlicher natur auswirken werden. wie sierhst du das denn?

  • Vor 11 Jahren

    die anklage bezüglich beleidigungen ergibt schon sinn, aber die anderen beiden punkte kann ich dem text nun nicht entnehmen. zumal meiner ansicht nach "gewaltdarstellung" als anklagepunkt dann eigentlich alle deutschen gangsta-rapper vors gericht bringen müsste. das dürfte wirklich nicht leicht werden für den richter.

  • Vor 11 Jahren

    Ich warte auf den Disstrack des Richters "Knast ohne Grund" :D