Der Musikverlag EMI hat die Anwaltskanzlei Kamin & Wilke beauftragt, Anbietern von urheberrechtlich geschützten Melodien für Handys abzumahnen.

Konstanz (kh) - Vor einer Woche haben die von EMI beauftragten Anwälte begonnen die Klingelton-Anbieter abzumahnen. Im Vorfeld recherchierte man nach den Firmen, die Titel des Musikverlages anbieten. Die erstellte Liste wird nun abgearbeitet. Dass mit den Musiktitel ohne Beteiligung von EMI Geld verdient wird, scheint den Verantwortlichen sauer aufzustoßen. Das Medienunternehmen ließ erklären, das Nachspielen von Stücken auf einem Keyboard und die Veränderung derselben für den knappen Handyspeicher, sei eine Verunstaltung der Werke und zudem rechtswidrig.

Im Gegensatz dazu erklären einige Anbieter auf ihren Internet-Seiten, dass sie Lizenzgebühren an die GEMA abführen und die Veränderungen der Musiktitel mit den Verlagen abgeklärt haben oder wenigstens in Verhandlungen stehen. Von EMI sind solche Lizenzen aber bisher noch nicht verteilt worden.

Da es für die Klingelton-Anbieter meist sehr mühsam ist, die Rechteanbieter ausfindig zu machen und dann eine entsprechende Lizenz zu bekommen, haben die meisten es darauf ankommen lassen. Nun werden die angemahnten Titel vom Netz genommen. Ungefähr 200 Abmahnungen verschickte EMI pro Website. Sollte die Aktion erfolgreich sein, werden sicherlich auch andere Labels folgen.

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