Musik-CDs dürfen auch dann kopiert werden, wenn sie mit einem Kopierschutz versehen sind. Das berichtet die Zeitschrift Computer-Bild in ihrer aktuellen Ausgabe und liefert gleich eine Bedienungsanleitung dazu.

Hamburg (rai) - Legal, illegal - scheißegal? Mut zum Brennen macht die Zeitschrift Computer Bild in ihrer aktuellen Ausgabe. Der Medienrechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Rupert Vogel erklärt dort: "Privatpersonen dürfen von urheberrechtlich geschützten Werken, also auch von Musik, einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch herstellen." Das gelte auch für kopiergeschützte CDs. Edda Castelló von der Hamburger Verbraucherzentrale bestätigt: "Das Gesetz erlaubt, Kopien zur privaten Benutzung herzustellen. Und zwar unabhängig davon, ob die CD kopiergeschützt ist."

Rechtsanwalt Vogel erklärt weiter: "Als Vorlage für eine Kopie darf nur eine legale CD verwendet werden. Private Kopien, die von Raubkopien angefertigt werden, gelten weiterhin als Raubkopien. Das heißt: illegal aus dem Internet überspielte Musik bleibt illegal." Es sei allerdings nicht erforderlich, dass die Vorlage dem Kopierenden gehört, "auch von Freunden oder Verwandten geliehene Musik-CDs dürfen kopiert werden. Man darf sich die Kopie sogar von einem Freund anfertigen lassen." Geld dürfe dafür aber nicht genommen werden.

All das ist für Experten nichts Neues. Doch die Musikindustrie dürfte wenig amüsiert darüber sein, dass Deutschlands auflagenstärkste Computerzeitung nun auch dem letzten juristischen Laien das schlechte Gewissen nimmt, das ihm mit Kampagnen wie "Copy Kills Music" mühsam eingeredet werden sollte. Zumal Computer Bild auch gleich die Bedienungsanleitung zum Umgehen der gängigen Kopierschutzsysteme mitliefert: Testsieger ist das Programm CDRWIN 3.8. Es knackt sowohl das von BMG verwendete "Cactus Data Shield" als auch Sonys "Key2Audio". Pikanterweise ausgerechnet in Verbindung mit einem Sony-CD-Brenner.

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