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Play our Music!

Anthrax haben derzeit noch ganz andere Dinge am Hals. Rollen wir das Ganze von hinten auf: Top-Manager Irving Azoff (Guns N' Roses, Eagles, Bon Jovi, Van Halen, 30 Seconds To Mars – um nur ein paar zu nennen) gründete vor ein paar Jahren das Lizenzunternehmen Global Music Rights, um die Vormachtstellung der ASCAP und BMI (grob gesagt amerikanische GEMAs) zu brechen. Die beiden Letztgenannten als dominante Verwertungs- und Urheberrechtsgesellschaften spielen natürlich eine immense Rolle für das Radiosystem in den USA. Seit langem existieren dahingehende Gebührenverträge zwischen den Gesellschaften und den Radiostationen, die entsprechend den Markt bestimmen.

Azoffs Global Music Rights setzte sich zum Ziel, für die Sender essentielle Rechte nach und nach aufzukaufen und neu zu lizensieren, um den Songwritern mehr Geld zu beschaffen, als sie durch einen ASCAP- oder BMI-Vertrag bekommen würden. Variety zufolge gelang dies inzwischen bei rund 70 einflussreichen Songwritern, die unter anderem für Hits von Pharrell, Adele, Drake, John Lennon, Taylor Swift und U2 verantwortlich sind. Im Herbst liefen die Vertragsverhandlungen mit der Radio Music Licensing Committee, die etwa 10.000 Radiostationen in den USA vertritt. Zur Einigung kam es allerdings nicht – am 18. November verklagte die RMLC Global Music Rights und warf ihr Monopolausübung und unverhältnismäßige Forderungen vor. Umgekehrt reichte Global Music Rights Klage gegen die RMLC ein: Sie sei ein widerrechtliches Kartell, das eine Verhandlung mit individuellen Radiostationen verhindere.

Die aktuellen Lizenzverträge laufen zum Jahresende aus. Sollten die Sender also ab dem 1. Januar 2017 Songs spielen, die sich im GMR-Repertoire befinden, ohne vorher eine vertragliche Einigung zu erzielen, drohen Strafen von bis zu 150.000 Dollar. Die GMR führt natürlich eine Liste, die sämtliche vertretene Künstler aufzählt. Und auf ebenjener befinden sich auch Anthrax. Soweit so gut, mehr Kohle für Scott Ian und Co.? Nicht ganz. Denn im Falle Anthrax' bezieht sich die Nennung in der Liste auf genau einen Song – ein Metallica-Cover aus dem Jahr 1999. Genau genommen "Phantom Lord", dessen Songwriting-Credits sich aus den Namen James Hetfield, Lars Ulrich und Dave Mustaine zusammensetzen – sowohl Metallica als auch Megadeth stehen auf der GMR-Liste. Anthrax befürchten nun, dass durch die unspezifische Nennung ihres Bandnamens (denn GMR führt in besagter Liste bislang nur den Bandnamen, nicht dass diese Nennung nur aufgrund eines Songs, der noch dazu eine Coverversion ist, zustandekam) Radiosender davon abgeschreckt werden könnten, Anthrax zu spielen.

"Mr Azoff, Sie und die Songwriter, die Sie vertreten, haben jedes Recht, für faire Kompensation zu kämpfen", heißt es im Brief. "Wir hätten absolutes Verständnis dafür, wenn Sie die mehr als 10.000 Radiostationen davon in Kenntnis setzen, dass sie ab dem 1. Januar 2017 das Anthrax-Cover von 'Phantom Lord' nicht mehr programmieren dürfen, sofern sie nicht den Lizenzbedingungen der GMR zustimmen. Doch Sie liefern diese Information nicht. Sie haben lediglich 'Anthrax' gelistet, was bei den Sendern nichts weiter als Verwirrung stiftet. Indem Sie versäumen, den Programmierern nötige Spezifik bereitzustellen, wie etwa den tatsächlichen Titel des Songs ihres entsprechenden Klienten, den wir aufgenommen haben, haben Sie eine prekäre Situation geschaffen. Anthrax haben in 35-jähriger Karriere mehr als 150 Songs aufgenommen und veröffentlicht und wir wollen nicht, dass Radioleute denken, sie könnten keinen dieser Titel mehr spielen. Im Zuge des Releases unserer letzten Albums konnten wir zwei Tracks in den Rock Radio-Top 40 platzieren und das Label arbeitet an einem weiteren in diesem Format für Frühjahr 2017. Wir bitten Sie, anzuerkennen, dass Radiosender mit wenig Personal arbeiten und dementsprechend kaum die Zeit haben würden, Ihr Search Tool zu verwenden, um den Anthrax-Song zu finden, der von einem GMR-Künstler geschrieben wurde – wovon NUR EINER existiert. Tun Sie bitte das Richtige – nicht nur für Anthrax, sondern für jeden der gelisteten Künstler – und sorgen Sie gegenüber den Radiostationen für ausreichende Information."

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