Rechtsstreit: Elvis vs. Anthropic
Die Inhaber der Musikrechte des Kings Of Rock'n'Roll, Elvis Presley, haben am Freitag rechtliche Schritte gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingeleitet. Der Vorwurf lautet: Das Unternehmen habe 274 seiner urheberrechtlich geschützten Kompositionen und Liedtexte, darunter "Can't Help Falling In Love", "All Shook Up" und "Don't Be Cruel", ohne Erlaubnis zum Trainieren der KI-Modelle verwendet.
Die Eigentümer des Elvis-Musikkatalogs, die Lizenzierungsgesellschaft Authentic Brands Group, behauptet, dass das Unternehmen hinter dem KI-Chatbot Claude diese Praxis ohne Information oder Bezahlung der Rechteinhaber angewendet habe. Zudem sei die Technologie in der Lage, nicht autorisierte Versionen bekannter Lieder zu erstellen. Anthropic hat sich seither nicht öffentlich zu der Klage geäußert, vertritt jedoch die Auffassung, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material unter die US-amerikanische "Fair Use"-Regelung fällt. Diese erlaubt nach amerikanischem Recht die unbefugte Nutzung von geschütztem Material unter bestimmten Bedingungen, ohne die Zustimmung des Urhebers einzuholen.
Bereits 2023 reichten Universal Music, die Concord Music Group und ABKCO Klage gegen Anthropic ein, da Claude urheberrechtlich geschützte Liedtexte ohne Genehmigung vervielfältigt habe. Beispielhaft wurden Songs von den Rolling Stones, Katy Perry und Gloria Gaynor genannt.
Auch Sony Music und Warner Chappell beschuldigen das Unternehmen, urheberrechtlich geschützte Liedtexte und Noten von u.a. den Beatles und Taylor Swift für das Training ihrer Modelle verwendet zu haben.
Im Sommer hatte der Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen KI-Unternehmen Suno für Schlagzeilen gesorgt, bei dem das Landgericht München in erster Instanz zugunsten der GEMA entschieden hatte. Demnach muss Suno die nicht genehmigte Vervielfältigung bestimmter geschützter Musikwerke unterlassen. Hinter den Kulissen arbeitet man längst an Lösungen für die nicht mehr aufzuhaltende technische Entwicklung. So legte etwa Warner Music den Rechtsstreit mit Suno schon 2025 bei und einigte sich auf einen Lizenzvertrag. Universal Music und Sony Music prozessieren dagegen weiter, berichtete damals die Tagesschau.
Noch keine Kommentare