Das Amtsgericht Offenburg hat die Rückverfolgung von IP-Adressen durch die Staatsanwaltschaft untersagt. Dies dürfe nur auf richterliche Anordnung hin geschehen. Außerdem ordnete das Gericht das Anbieten einiger weniger Songs in Tauschbörsen der Bagatellkriminalität zu.

Offenburg (win) - Das Amtsgericht Offenburg hat in der vergangenen Woche die Rückverfolgung von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern wegen Unverhältnismäßigkeit untersagt. Die Anfragen der Staatsanwaltschaft seien nicht zulässig, da der Tausch von einigen wenigen Musikdateien der Bagatellkriminialität zuzuordnen sei, meldet die Fachanwaltskanzlei Wilde & Beuger auf ihrer News-Seite.

Die Industrie hat bisher einen oder mehrere Tracks von einem User herunter geladen, diese der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorgelegt, die daraufhin beim Provider die Adresse des Nutzers erfragte und Strafanzeige erstattete. Die Ermittlungsmaßnahmen müssten aber immer im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen, und dies sei hier nicht der Fall.

Das Gericht entschied weiter, dass es sich bei den Adressen um Verbindungsdaten handele, die nur über einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen. Bisher rückten zahlreiche Provider die Daten einfach schon auf Anfrage der Staatsanwaltschaft heraus. So wurden 2007 bislang 25.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer gestellt.

Die Offenburger Richter waren außerdem der Meinung, dass Schadensforderungen der Industrie in den meisten Fällen überzogen seien. Es gelten auch hier die Gesetze des Marktes. "Beim Preis 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde."

Alles in allem ein schwerer Schlag für die Industrie. Freuen dürften sich dagegen die Ermittler. Denn die aberwitzige Zahl an Anzeigen war beinahe nicht mehr zu bewältigen. So sagte auch Christian Solmecke, Fachanwalt für Filesharing- und MP3-Fragen, dass aktuell etwa 95 Prozent aller Strafverfahren gegen Filesharer eingestellt würden.

Aber noch dürfen Filesharer nicht aufatmen. Solmecke erklärte laut.de gegenüber, dass es noch in den Sternen stehe, ob sich die Meinung des Offenburger Gerichts auch bei anderen Gerichten durchsetze. Zu hoffen sei es aber, so der Rechtsanwalt weiter, da es nicht sein könne, dass hier die Staatsanwaltschaft als Vehikel für die zivilrechtlichen Ansprüche der Musikindustrie missbraucht werde.

Dass die Zahl der Nutzer von Tauschbörsen zurückgehen wird, davon ist nicht auszugehen. Dies belegt auch eine Studie des britischen Marktforschungsunternehmens Entertainment Media Research. Die Studie besagt, dass immer mehr Briten Online-Tauschbörsen verwenden. 43 Prozent der Befragten gaben ab, in diesem Jahr bereits davon Gebrauch gemacht zu haben. Ein Jahr zuvor waren es noch 36 Prozent. 18 Prozent gaben an, in Zukunft mehr Musik auf diese Weise beziehen zu wollen.

Wem das alles egal sein dürfte, ist DJ Ötzi. Seine Single "7 Sünden" ist der erste Download-Only-Titel, der es in die Media Control Single-Charts geschafft hat. Die ausschließlich über das Internet erhältliche Single stieg diese Woche auf Platz 94 ein.

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18 Kommentare

  • Vor 17 Jahren

    @Anonymous («
    "Beim Preis 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." - sehe ich genauso. Außerdem habe ich durch Tauschbörsen schon die ein oder andere Band kennengelernt, der ich sonst nie begegnet wäre, und habe, wenn mir die Musik gefiel, später auch dafür mit Freude Geld ausgegeben. »):

    Ich glaube, dass dieses Argument zu Zeiten von Myspace, ganzen Streams auf mp3.com und ähnlichen Möglichkeiten, seine Schlagkraft verliert.

  • Vor 17 Jahren

    @123=7 («
    Ich glaube, dass dieses Argument zu Zeiten von Myspace, ganzen Streams auf mp3.com und ähnlichen Möglichkeiten, seine Schlagkraft verliert. »):

    Nicht wirklich, da myspace total bescheiden klingt. Außerdem will ich die Musik im Auto hören und dann entscheiden, ob ich das kaufe oder nicht. Bei Myspace geht's nicht.

    Mp3.com ist nicht mehr das, was es mal war.

  • Vor 17 Jahren

    Unser Amtsgericht hier in OG???
    Aber Hallo, da muß ich doch gleich mal 'nen Blumestrauß vorbei bringen. ;)

  • Vor 17 Jahren

    nö, überhaupt nicht ... ich will hier nicht die diskussion wiederbeleben, warum platte besser ist als cd ... hatten wir schon ... ich verkaufe jedenfalls weder meine vinyls noch meinen plattenspieler :D

  • Vor 17 Jahren

    Ich weiß warum Vinyl besser ist als CD: Man sitzt die ganze Zeit gebannt vor dem Player und wartet darauf, daß die Platte springt um sie so schnell wie möglich wieder aus de misslichen Lage zu befreien und glaubt so die Musik ganz anders warzunehmen als wenn man nebenbei aufräumt oder das Zimmer verlässt oder was auch immer.
    Die erste Vinylscheibe (Ne Single) klang richtig fett, und ich dachte "Wow!" aber das eine Oasis-Album für ne Freundin ist nicht so toll. Sind irgendwie nur die Mitteltöne drauf. die Höhen sind nicht so prickelnd und der Bass auch nicht....

  • Vor 17 Jahren

    @DerKleineMusicFreund (« nö, überhaupt nicht ... ich will hier nicht die diskussion wiederbeleben, warum platte besser ist als cd ... hatten wir schon ... ich verkaufe jedenfalls weder meine vinyls noch meinen plattenspieler :D »):