Gerne und meistens auch zu Recht brüstet sich der Spiegel als Institution für hervorragende Recherchen. Auch wenn die Absatzzahlen durchaus stimmen, wird in Hamburg nach immer neuen Vertriebswegen gesucht.
Einer der neuesten, sowohl in Print als auch online aggressiv beworbenen Produkte aus dem …
@Scarface-ahf (« @Garret (« Naja, die Psychologie mag keine Mathematik sein, aber so ganz hirnverbrannt sind die Herren/Damen dann doch nicht. »):
es gibt wie in jedem job,gute und schlechte.glaub mir,es gibt psychologen die keine ahnung von vernünftiger kindeserziehung haben.nur ein psychologiestudiuum bedeutet nicht zwangsläufig,das man jeden menschen der welt genauestens analysieren kann und abundzu gelingt es eben psychopahten ihre behandelnden ärzte bzw eher psychodocs zu überlisten »):
Und dein Wissen darüber beziehst du bitte woher? Oder sind das nur dumpfe Vermutungen? "Glaub mir" reicht da nicht ganz aus, sorry.
Sicher gibt es gute und schlechte Psychologen, aber Gerichtsgutachten werden nicht mal eben so aus der Hüfte geschossen. Was das nun wieder mit Kindeserziehung zu tun hat?
Darüber hinaus, was schlägst du vor, wenn du der Psychologie nicht traust? Einfach alle Auspeitschen? Irgendwo muss man den sprichwörtlichen Hebel ansetzen und das ist bei Triebtätern nunmal die Psyche. »):
das wissen beziehe ich daraus,das mein onkel psychologe ist und seinen kindern nicht die beste erziehung bereitet und auch daher,da mein lehrer einiges berichtet hat,da das fach mein hauptfach ist
edit: ich schlage gar nichts anderes vor,weil es die richtige methodik ist bei solchen tätern genau SO vorzugehen.aber unfehlbar ist sie nicht
@Anonymous (« laut.de sollte sich um wichtigere dinge kümmern, was ist mit der rapgruppe "GittaSpitta". muss nicht mal wieder einer von den kriminellen ausländern abgeschoben werden? dann könnt ihr doch wieder die werbetrommel für diese kulturbereicherer. a pro pro "aggressive werbung" laut.de ihr seit der dreck der nation. »):
Hihi.
Seid in dem Fall übrigens mit "d". Sonst muss ich Dich leider für einen kriminellen Ausländer halten. Zumindest für einen "kulturbereicherer".
Wer Rechtschreibregeln bricht, sollte abgeschoben werden.
Genau, SCHEINT. Weißt du es genau? Wenn nein, dann Klappe zu, schlage ich vor.
Und die hier im Raum stehende Forderung nach einem fairen Prozess ohne Vorverurteilung dazu benutzen zu wollen, deine rassistische Weltanschauung zu legitimieren, ist so plump wie widerlich. Das eine hat mit dem anderen mal gar nichts zu tun.
Gott, was für ein Flachhirn.
Jaja, Kinderfickern ihre Rechte zugestehen wollen, aber dann aufmucken, wenn einer ein paar Tunten beleidigt"
Erinnert stark an die good old days.... »):
Mit deinem Gesülze disqualifizierst du lediglich dich selbst. Würde also vorschlagen, die Klappe erst gar nicht aufzumachen, bevor sie wieder geschlossen werden muss. Deine Beleidigungen -ohne die du nicht auskommst- kannst du dir sonst wohin stecken. Etwas zuviel Battlerap gehört, was?
Es entspricht deinem geistigen Niveau, den kinderfickenden Sektenfuzzi in Schutz zu nehmen. Aber wenn du selbst nicht begreifst, dass dir die Relationen flöten gehen, keep on fighting
@Garret (« das wissen beziehe ich daraus,das mein onkel psychologe ist und seinen kindern nicht die beste erziehung bereitet und auch daher,da mein lehrer einiges berichtet hat,da das fach mein hauptfach ist »):
Hmmm, und weil es ein paar schlechte Pychologen gibt, wird der gesamte Resozialisierungsansatz in Frage gestellt?
Cool. das heißt, weil es ein paar schlechte Polizisten gibt, kann ich die gesamte Exekutive in Frage stellen?
Und es gibt sicher auch ein paar weniger gute Richter. Das zeigt, dass das ganze Rechtssystem falsch ist.
Oh, und was ist mit Politikern. Sind ischer ein paar Idioten in der regierung. Ergo: Die Demokratie, nein besser Deutschland als Solches muss abgeschafft werden.
HA! Ich hab ja nur drauf gewartet bis wir wieder in den Black Metal abrutschen^^! Aber in kaum einer Musikrichtung ist diese Frage so heiß diskutiert. Das der gute Varg nicht nur voll einen an der Klatsche hat, sondern auch noch ein musikalisches Genie ist, wissen wir alle. Und seine neueren Alben mögen den konkreten Beigeschmack seiner neo-ns Überzeugungen haben, aber sie sind musikalisch wirklich nicht schlecht. Also wo trennt man hier... ? Ein aufgeklärtes Individuum kann sich sicherlich mit Musik und Ideologie des Künstlers vernünftig auseinander setzen und beide von einander trennen (besonders, wenn die Musik selber keinen politischen Inhalt verbreitet).
Ziemlich schwieriges Feld zu dem ich selbst immer noch keine unumstößliche Meinung habe (von den krassen NSBMfällen wie Nordisches Blut, Absurd, Duk Buk und Konsorten mal abgesehen), weil ich bei den grenzwertigen Künstlern oft die Musik viel zu sehr liebe, um sie einfach aufgeben zu wollen, nur weil sie moralisch verwerflicht ist. Macht einen das zu einem schlechten Menschen?
O.k., mal ganz kurz zu dem leidigen Kinderschänderthema:
Die Rechtslage ist eindeutig.
Artikel 1 des Grundgesetz gilt absolut. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Auch für verurteilte Verbrecher.
Daraus leiten sich gewisse Grundrechte ab. Einige davon können im Zuge des Strafvollzugs vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Man kann Menschen die Freiheit entziehen, sie in ihrer Selbstbestimmung einschränken usw.
Allerdings ist ein Verbrechen nach Verbüßung der Strafe gesühnt, und der Verurteilte erhält seine Grundrechte in vollem Umfang zurück.
Unser Rechtssystem sieht meines Wissens eine Höchststrafe vor. Ich gehe davon aus, da kann uns der böse Anwalt sicher Genaueres sagen, dass auch nach Verbüßung der Höchststrafe ein Täter als rehabilitiert und seine Tat als gesühnt gilt.
Ihm also die Wiedereinsetzung sämtlicher garantierter Grundrechte zusteht.
Betrachtet man "Kinderschänder" also als normale Verbrecher, gibt es keine Legitimation, sie nach Verbüßung ihrer Strafe weiter zu drangsalieren.
Das Problem ist halt, Kinderschänder sind keine normalen Verbrecher sondern meistens Triebtäter.
Das bringt allerdings gewisse Probleme mit sich, denn in dem Fall ist meiner Meinung nach nicht von einem Verbrechen sondern von einer Krankheit auszugehen. Um ein Verbrechen zu verüben, muss man schuld- und zurechnungsfähig sein.
Einem schuld- und zurechnungsunfähigen Menschen gegenüber kann man aber keine Vergeltungsabsichten entgegen bringen.
Er ist somit Gegenstand der Medizin (Ich sehe hier die Psychatrie als Teil der Medizin) und nicht der Strafverfolgung.
Ziel muss also sein, ihn zu heilen, und nicht ihn zu bestrafen.
Das bedeutet, alle Rachegelüste sind sofort runterzuschlucken. Sorry.
Als Vergleich: Wenn Du Dir irgendwo eine ansteckende Infektionskrankheit eingefangen hast, ist der Überträger in den meisten Fällen weder juristisch noch moralisch haftbar zu machen. (Es sei denn, er handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich).
So. Natürlich gibt es noch die Überlegung, die Gesellschaft zu beschützen, und somit unheilbar Kranke, von denen eine Bedrohung ausgeht, zu isolieren.
Das ist allerdings ein äußerst schwerwiegendes moralisches Dilemma, das sehr vorsichtig und gewissenhaft angegangen werden muss. Denn auch für unheilbar Kranke gilt uneingeschränkt Artikel 1. Zudem muss man ja erst mal beweisen, dass die Krankheit unheilbar ist.
Da mit einer gehörigen Portion empörten Revanchismus' heran zu gehen, ist sicher der verkehrte Weg.
Und ich halte Leute, die das tun für Arschlöcher. Möglicherweise für größere Arschlöcher als Kinderschänder, denn die können meist nichts dafür.
@.ashitaka (« Wartet mal, Leute, ihr überlegt gerade ernsthaft über einen Unschuldsspruch bei jemandem, der in 110 Fällen (!) wegen Kindesmissbrauch angeklagt ist!? »):
Nö. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass die Unschuldsvermutung auch für massiv verdächtige gilt. Zitat (« Musik kann und will ich nicht hören. Weshalb ich auch auf jedem Burzum Fan rumhacke. Ich kann einfach kein Wohlempfinden aufbauen, wenn ich weiß, dass die Musik von einem Arschloch ist. »):
Geht mir genauso. Aber es zwingt uns ja keiner, die Musik zu hören.
Mir ging es um die eher philosophische Frage, ob die Kunst eines moralisch schlechten Menschen automatisch selbst moralisch schlecht sein muss. Und dazu sage ich: Nein.
Kunst hat auch nicht zwingend die Aufgabe, Wohlempfinden zu erzeugen. Ich kenne einige große Kunstwerke, die genau das Gegenteil beabsichtigen und auch vollbringen.
es spielt neben dem schon angeborenem,dennoch schlummerndem trieb der täter auch noch deren umwelt eine große rolle
bzr´s argumente waren drastisch,polarisierend aber letzten endes realistisch,richtig und genau der grund, weswegen wir im hier und jetzt leben und die lynchjustitz in germany gesetzlich nicht existiert.gegen das emotionale kann man jedoch auch in 1000 jahren nichts unternehmen
@BzR (« Nö. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass die Unschuldsvermutung auch für massiv verdächtige gilt. »):
Exakt.
Es geht ums Prinzip. Denn fingen wir an, Verdächtige gleich zu verurteilen, egal ob nun "ein bisschen" oder "sehr" verdächtig wäre Justizia nun mal nicht mehr blind und fertig. Was es daran überhaupt zu diskutieren gibt.
Es sagt ja gar keiner "Der Mann ist unschuldig", Fakt ist, dass man immer beachten muss, dass ein Angeklagter, egal was ihm zur Last gelegt wird, nach deutschem Recht in einer Strafverhandlung nach FAKTEN verurteilt wird und sonst nichts. "Der Mann KÖNNTE rein theoretisch unschuldig sein" muss es lauten. Ob er das nun ist, wird sich zeigen. Wenn nicht, ist er dran, das muss sich aber eben erstmal zweifelsfrei beweisen lassen.
@Bounci (« Es entspricht deinem geistigen Niveau, den kinderfickenden Sektenfuzzi in Schutz zu nehmen. »):
Das lasse ich einfach mal so stehen.
Gut, er ist ein Mensch und als solchem gestehe ich ihm das gleiche Recht zu, wie allen anderen Menschen (wozu ja auch gehört, dass er unerhörten Ärger bekommt, sollte er schuldig sein) auch. Aber alles, was bei dir hängenbleibt, ist "Kinderficker" und "Sektenfuzzi". Und das mein Freund, entspricht wohl deinem geistigen Niveau.
Und zum zweiten ist es mir ein Anliegen, dass sich Laut etwas zurückhält und nicht direkt "Kinderschänder!" schreit, wenn Verdachtsmomente aufkommen. »):
Geht mir genau so, denn gerade unter dem Gesichtspunkt, dass dies ein besonders schwerwiegendes Verbrechen ist, sollte man abwarten, bis zweifelsfreie Beweise vorliegen, bevor man jemandem diesen Stempel aufdrückt, so naheliegend der Verdacht auch ist. Naheliegend reicht bei einer Anschuldigung diesen Ausmaßes einfach nicht, da gilt es, möglichst fehlerfrei zu agieren.
Hmmm, da sollte man auch wieder nicht päpstlicher sein als der Papst.
Die "News" auf Laut.de neigen insgesamt dazu, extrem wertend und subjektiv formuliert zu sein, und eher Kommentar- als Nachrichtencharakter zu haben. Das macht vielleicht für viele ihren Reiz aus.
Klar, DAS kritisiere ich ja auch gar nicht, der Kommentarstil passt ohnehin viel besser zu Laut, gar keine Frage. (Darüber hinaus hast du völlig recht, ich schätze es sehr, dass diese Plattform durchaus Stellung bezieht.)
ABER worum es hier geht, ist der Gegenstand "Kindesmissbrauch". Da sollte man nicht vorschnell sein, Meinung hin oder her. Klingt vielleicht pingelig, aber bei einem solchen Verbrechen, sollte man nicht gleich mit "Kinderschänder" titeln, wenn es noch keine Verurteilung gibt. Gut, eigentlich sollte das für jedes Verbrechen gelten, aber seis drum.
@BzR (« O.k., mal ganz kurz zu dem leidigen Kinderschänderthema:
Die Rechtslage ist eindeutig.
Artikel 1 des Grundgesetz gilt absolut. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Auch für verurteilte Verbrecher.
Daraus leiten sich gewisse Grundrechte ab. Einige davon können im Zuge des Strafvollzugs vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Man kann Menschen die Freiheit entziehen, sie in ihrer Selbstbestimmung einschränken usw.
Allerdings ist ein Verbrechen nach Verbüßung der Strafe gesühnt, und der Verurteilte erhält seine Grundrechte in vollem Umfang zurück.
Unser Rechtssystem sieht meines Wissens eine Höchststrafe vor. Ich gehe davon aus, da kann uns der böse Anwalt sicher Genaueres sagen, dass auch nach Verbüßung der Höchststrafe ein Täter als rehabilitiert und seine Tat als gesühnt gilt.
Ihm also die Wiedereinsetzung sämtlicher garantierter Grundrechte zusteht.
Betrachtet man "Kinderschänder" also als normale Verbrecher, gibt es keine Legitimation, sie nach Verbüßung ihrer Strafe weiter zu drangsalieren.
Das bedeutet, alle Rachegelüste sind sofort runterzuschlucken. Sorry.
Als Vergleich: Wenn Du Dir irgendwo eine ansteckende Infektionskrankheit eingefangen hast, ist der Überträger in den meisten Fällen weder juristisch noch moralisch haftbar zu machen. (Es sei denn, er handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich).
So. Natürlich gibt es noch die Überlegung, die Gesellschaft zu beschützen, und somit unheilbar Kranke, von denen eine Bedrohung ausgeht, zu isolieren.
Das ist allerdings ein äußerst schwerwiegendes moralisches Dilemma, das sehr vorsichtig und gewissenhaft angegangen werden muss. Denn auch für unheilbar Kranke gilt uneingeschränkt Artikel 1. Zudem muss man ja erst mal beweisen, dass die Krankheit unheilbar ist.
Da mit einer gehörigen Portion empörten Revanchismus' heran zu gehen, ist sicher der verkehrte Weg.
Und ich halte Leute, die das tun für Arschlöcher. Möglicherweise für größere Arschlöcher als Kinderschänder, denn die können meist nichts dafür. »):
da hat sich ja jemand ganz schön weit aus dem fenster gelehnt, aber nicht schlecht für nen amateur
Eine Ermittlung im juristischen Sinne ist die Erforschung eines Sachverhaltes!!!
damit geht es erstmal los.
in diesem stadium befinden wir uns derzeit bzgl des sachverhalts.
es gilt das Offizialprinzip, d.h., es werden Ermittlungen hoheitlicher Art (von einer behörde) durchgeführt. Hierbei muss die Behörde objektiv (!!!) ermitteln, d. h. nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände ermitteln (so explizit z. B. in § 160 StPO). Im Gegensatz hierzu steht der Beibringungsgrundsatz (z. B. im Zivilprozess), bei der jede Partei die für sie günstigen Tatsachen vortragen und beweisen muss.
das haben wir hier nun zum glück nicht. sonst hätten wir ja den klassischen Inquisitionsprozeß, der nach dem Motto funktioniert: beweise deine Unschuld oder du bist schuldig.
deshalb: unschuldsvermutung gaaaanz wichtig!
man ist heutzutage eben subjekt und nicht objekt des strafverfahrens!
du schriebst:
"Das Problem ist halt, Kinderschänder sind keine normalen Verbrecher sondern meistens Triebtäter. Das bringt allerdings gewisse Probleme mit sich, denn in dem Fall ist meiner Meinung nach nicht von einem Verbrechen sondern von einer Krankheit auszugehen. Um ein Verbrechen zu verüben, muss man schuld- und zurechnungsfähig sein. Einem schuld- und zurechnungsunfähigen Menschen gegenüber kann man aber keine Vergeltungsabsichten entgegen bringen. Er ist somit Gegenstand der Medizin (Ich sehe hier die Psychatrie als Teil der Medizin) und nicht der Strafverfolgung. Ziel muss also sein, ihn zu heilen, und nicht ihn zu bestrafen."
oh nein, beezy. das ist ein weit verbreiteter irrtum.
ich habe derartiges als anwalt des opfers auch schon einmal erlebt. natürlich war die verteidigung des täters mit der gleichen taktik unterwegs, die du hier beschrieben hast.
wichtig:
defekt hin oder her; fuck you! entscheidend ist die einsichtsmöglichkeit in das verwerfliche handeln.
denn:
selbst wer im moment des triebschubs nicht mehr steuerungsfähig sein sollte, weiß ja vorher und nachher, daß er falsches, illegales und zerstörerisches anrichtet.
wer sich folglich in dieser kenntnis keine hilfe von ärzten sucht, sondern absichtlich und rücksichtslos gern seinen trieb auslebt, ist eben zurechnungsfähig im strafrechtlichen sinne.
damit hab ich den psychoheini in den sack gekriegt und das gutachten platt gemacht
Vor allem sollte sich mal irgendjemand einen passenderen Begriff für Leute überlegen, die im Verdacht stehen, Kindesmissbrauch begangen zu haben. Ich mag den Begriff nicht mal eintippen. Bei der Frage Missbrauch oder "Schändung" gehts nicht um P.C. Der News-Artikel richtet sich primär gegen die Redaktion einer Zeitung und nur in zweiter Linie gegen die Person des Musikers. Gerade deshalb sollte man auf sprachliche Details achten und nicht diesen zynischen Vulgärbegriff der Deutschnationalen verwenden.
@Garret (« es spielt neben dem schon angeborenem,dennoch schlummerndem trieb der täter auch noch deren umwelt eine große rolle
bzr´s argumente waren drastisch,polarisierend aber letzten endes realistisch,richtig und genau der grund, weswegen wir im hier und jetzt leben und die lynchjustitz in germany gesetzlich nicht existiert.gegen das emotionale kann man jedoch auch in 1000 jahren nichts unternehmen »):
@Kukuruz (« Vor allem sollte sich mal irgendjemand einen passenderen Begriff für Leute überlegen, die im Verdacht stehen, Kindesmissbrauch begangen zu haben. Ich mag den Begriff nicht mal eintippen. Bei der Frage Missbrauch oder "Schändung" gehts nicht um P.C. Der News-Artikel richtet sich primär gegen die Redaktion einer Zeitung und nur in zweiter Linie gegen die Person des Musikers. Gerade deshalb sollte man auf sprachliche Details achten und nicht diesen zynischen Vulgärbegriff der Deutschnationalen verwenden. »):
Gerne und meistens auch zu Recht brüstet sich der Spiegel als Institution für hervorragende Recherchen. Auch wenn die Absatzzahlen durchaus stimmen, wird in Hamburg nach immer neuen Vertriebswegen gesucht.
Einer der neuesten, sowohl in Print als auch online aggressiv beworbenen Produkte aus dem …
@Scarface-ahf (« @Garret («
Naja, die Psychologie mag keine Mathematik sein, aber so ganz hirnverbrannt sind die Herren/Damen dann doch nicht. »):
es gibt wie in jedem job,gute und schlechte.glaub mir,es gibt psychologen die keine ahnung von vernünftiger kindeserziehung haben.nur ein psychologiestudiuum bedeutet nicht zwangsläufig,das man jeden menschen der welt genauestens analysieren kann und abundzu gelingt es eben psychopahten ihre behandelnden ärzte bzw eher psychodocs zu überlisten »):
Und dein Wissen darüber beziehst du bitte woher? Oder sind das nur dumpfe Vermutungen? "Glaub mir" reicht da nicht ganz aus, sorry.
Sicher gibt es gute und schlechte Psychologen, aber Gerichtsgutachten werden nicht mal eben so aus der Hüfte geschossen. Was das nun wieder mit Kindeserziehung zu tun hat?
Darüber hinaus, was schlägst du vor, wenn du der Psychologie nicht traust? Einfach alle Auspeitschen? Irgendwo muss man den sprichwörtlichen Hebel ansetzen und das ist bei Triebtätern nunmal die Psyche. »):
das wissen beziehe ich daraus,das mein onkel psychologe ist und seinen kindern nicht die beste erziehung bereitet und auch daher,da mein lehrer einiges berichtet hat,da das fach mein hauptfach ist
edit: ich schlage gar nichts anderes vor,weil es die richtige methodik ist bei solchen tätern genau SO vorzugehen.aber unfehlbar ist sie nicht
@Anonymous (« laut.de sollte sich um wichtigere dinge kümmern, was ist mit der rapgruppe "GittaSpitta". muss nicht mal wieder einer von den kriminellen ausländern abgeschoben werden? dann könnt ihr doch wieder die werbetrommel für diese kulturbereicherer. a pro pro "aggressive werbung" laut.de ihr seit der dreck der nation. »):
Hihi.
Seid in dem Fall übrigens mit "d". Sonst muss ich Dich leider für einen kriminellen Ausländer halten. Zumindest für einen "kulturbereicherer".
Wer Rechtschreibregeln bricht, sollte abgeschoben werden.
@Scarface-ahf («
Genau, SCHEINT. Weißt du es genau? Wenn nein, dann Klappe zu, schlage ich vor.
Und die hier im Raum stehende Forderung nach einem fairen Prozess ohne Vorverurteilung dazu benutzen zu wollen, deine rassistische Weltanschauung zu legitimieren, ist so plump wie widerlich. Das eine hat mit dem anderen mal gar nichts zu tun.
Gott, was für ein Flachhirn.
Jaja, Kinderfickern ihre Rechte zugestehen wollen, aber dann aufmucken, wenn einer ein paar Tunten beleidigt"
Erinnert stark an die good old days.... »):
Mit deinem Gesülze disqualifizierst du lediglich dich selbst. Würde also vorschlagen, die Klappe erst gar nicht aufzumachen, bevor sie wieder geschlossen werden muss. Deine Beleidigungen -ohne die du nicht auskommst- kannst du dir sonst wohin stecken. Etwas zuviel Battlerap gehört, was?
Es entspricht deinem geistigen Niveau, den kinderfickenden Sektenfuzzi in Schutz zu nehmen. Aber wenn du selbst nicht begreifst, dass dir die Relationen flöten gehen, keep on fighting
@Garret («
das wissen beziehe ich daraus,das mein onkel psychologe ist und seinen kindern nicht die beste erziehung bereitet und auch daher,da mein lehrer einiges berichtet hat,da das fach mein hauptfach ist »):
Hmmm, und weil es ein paar schlechte Pychologen gibt, wird der gesamte Resozialisierungsansatz in Frage gestellt?
Cool. das heißt, weil es ein paar schlechte Polizisten gibt, kann ich die gesamte Exekutive in Frage stellen?
Und es gibt sicher auch ein paar weniger gute Richter. Das zeigt, dass das ganze Rechtssystem falsch ist.
Oh, und was ist mit Politikern. Sind ischer ein paar Idioten in der regierung. Ergo: Die Demokratie, nein besser Deutschland als Solches muss abgeschafft werden.
Nachtrag:
O.k., Dein Edit hat Deine Aussage klargestelltl. Sorry.
@: Scarface-ahf : Language please...^^
@:.ashitaka:
HA! Ich hab ja nur drauf gewartet bis wir wieder in den Black Metal abrutschen^^! Aber in kaum einer Musikrichtung ist diese Frage so heiß diskutiert.
Das der gute Varg nicht nur voll einen an der Klatsche hat, sondern auch noch ein musikalisches Genie ist, wissen wir alle. Und seine neueren Alben mögen den konkreten Beigeschmack seiner neo-ns Überzeugungen haben, aber sie sind musikalisch wirklich nicht schlecht.
Also wo trennt man hier... ?
Ein aufgeklärtes Individuum kann sich sicherlich mit Musik und Ideologie des Künstlers vernünftig auseinander setzen und beide von einander trennen (besonders, wenn die Musik selber keinen politischen Inhalt verbreitet).
Ziemlich schwieriges Feld zu dem ich selbst immer noch keine unumstößliche Meinung habe (von den krassen NSBMfällen wie Nordisches Blut, Absurd, Duk Buk und Konsorten mal abgesehen), weil ich bei den grenzwertigen Künstlern oft die Musik viel zu sehr liebe, um sie einfach aufgeben zu wollen, nur weil sie moralisch verwerflicht ist. Macht einen das zu einem schlechten Menschen?
O.k., mal ganz kurz zu dem leidigen Kinderschänderthema:
Die Rechtslage ist eindeutig.
Artikel 1 des Grundgesetz gilt absolut.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Auch für verurteilte Verbrecher.
Daraus leiten sich gewisse Grundrechte ab. Einige davon können im Zuge des Strafvollzugs vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Man kann Menschen die Freiheit entziehen, sie in ihrer Selbstbestimmung einschränken usw.
Allerdings ist ein Verbrechen nach Verbüßung der Strafe gesühnt, und der Verurteilte erhält seine Grundrechte in vollem Umfang zurück.
Unser Rechtssystem sieht meines Wissens eine Höchststrafe vor. Ich gehe davon aus, da kann uns der böse Anwalt sicher Genaueres sagen, dass auch nach Verbüßung der Höchststrafe ein Täter als rehabilitiert und seine Tat als gesühnt gilt.
Ihm also die Wiedereinsetzung sämtlicher garantierter Grundrechte zusteht.
Betrachtet man "Kinderschänder" also als normale Verbrecher, gibt es keine Legitimation, sie nach Verbüßung ihrer Strafe weiter zu drangsalieren.
Das Problem ist halt, Kinderschänder sind keine normalen Verbrecher sondern meistens Triebtäter.
Das bringt allerdings gewisse Probleme mit sich, denn in dem Fall ist meiner Meinung nach nicht von einem Verbrechen sondern von einer Krankheit auszugehen. Um ein Verbrechen zu verüben, muss man schuld- und zurechnungsfähig sein.
Einem schuld- und zurechnungsunfähigen Menschen gegenüber kann man aber keine Vergeltungsabsichten entgegen bringen.
Er ist somit Gegenstand der Medizin (Ich sehe hier die Psychatrie als Teil der Medizin) und nicht der Strafverfolgung.
Ziel muss also sein, ihn zu heilen, und nicht ihn zu bestrafen.
Das bedeutet, alle Rachegelüste sind sofort runterzuschlucken. Sorry.
Als Vergleich: Wenn Du Dir irgendwo eine ansteckende Infektionskrankheit eingefangen hast, ist der Überträger in den meisten Fällen weder juristisch noch moralisch haftbar zu machen. (Es sei denn, er handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich).
So. Natürlich gibt es noch die Überlegung, die Gesellschaft zu beschützen, und somit unheilbar Kranke, von denen eine Bedrohung ausgeht, zu isolieren.
Das ist allerdings ein äußerst schwerwiegendes moralisches Dilemma, das sehr vorsichtig und gewissenhaft angegangen werden muss. Denn auch für unheilbar Kranke gilt uneingeschränkt Artikel 1. Zudem muss man ja erst mal beweisen, dass die Krankheit unheilbar ist.
Da mit einer gehörigen Portion empörten Revanchismus' heran zu gehen, ist sicher der verkehrte Weg.
Und ich halte Leute, die das tun für Arschlöcher. Möglicherweise für größere Arschlöcher als Kinderschänder, denn die können meist nichts dafür.
@.ashitaka (« Wartet mal, Leute, ihr überlegt gerade ernsthaft über einen Unschuldsspruch bei jemandem, der in 110 Fällen (!) wegen Kindesmissbrauch angeklagt ist!? »):
Nö. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass die Unschuldsvermutung auch für massiv verdächtige gilt.
Zitat («
Musik kann und will ich nicht hören. Weshalb ich auch auf jedem Burzum Fan rumhacke. Ich kann einfach kein Wohlempfinden aufbauen, wenn ich weiß, dass die Musik von einem Arschloch ist. »):
Geht mir genauso. Aber es zwingt uns ja keiner, die Musik zu hören.
Mir ging es um die eher philosophische Frage, ob die Kunst eines moralisch schlechten Menschen automatisch selbst moralisch schlecht sein muss. Und dazu sage ich: Nein.
Kunst hat auch nicht zwingend die Aufgabe, Wohlempfinden zu erzeugen. Ich kenne einige große Kunstwerke, die genau das Gegenteil beabsichtigen und auch vollbringen.
es spielt neben dem schon angeborenem,dennoch schlummerndem trieb der täter auch noch deren umwelt eine große rolle
bzr´s argumente waren drastisch,polarisierend aber letzten endes realistisch,richtig und genau der grund, weswegen wir im hier und jetzt leben und die lynchjustitz in germany gesetzlich nicht existiert.gegen das emotionale kann man jedoch auch in 1000 jahren nichts unternehmen
@BzR («
Nö. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass die Unschuldsvermutung auch für massiv verdächtige gilt. »):
Exakt.
Es geht ums Prinzip. Denn fingen wir an, Verdächtige gleich zu verurteilen, egal ob nun "ein bisschen" oder "sehr" verdächtig wäre Justizia nun mal nicht mehr blind und fertig. Was es daran überhaupt zu diskutieren gibt.
Es sagt ja gar keiner "Der Mann ist unschuldig", Fakt ist, dass man immer beachten muss, dass ein Angeklagter, egal was ihm zur Last gelegt wird, nach deutschem Recht in einer Strafverhandlung nach FAKTEN verurteilt wird und sonst nichts. "Der Mann KÖNNTE rein theoretisch unschuldig sein" muss es lauten. Ob er das nun ist, wird sich zeigen. Wenn nicht, ist er dran, das muss sich aber eben erstmal zweifelsfrei beweisen lassen.
So sieht's aus.
Und zum zweiten ist es mir ein Anliegen, dass sich Laut etwas zurückhält und nicht direkt "Kinderschänder!" schreit, wenn Verdachtsmomente aufkommen.
@Bounci («
Es entspricht deinem geistigen Niveau, den kinderfickenden Sektenfuzzi in Schutz zu nehmen. »):
Das lasse ich einfach mal so stehen.
Gut, er ist ein Mensch und als solchem gestehe ich ihm das gleiche Recht zu, wie allen anderen Menschen (wozu ja auch gehört, dass er unerhörten Ärger bekommt, sollte er schuldig sein) auch. Aber alles, was bei dir hängenbleibt, ist "Kinderficker" und "Sektenfuzzi". Und das mein Freund, entspricht wohl deinem geistigen Niveau.
@Olsen (« So sieht's aus.
Und zum zweiten ist es mir ein Anliegen, dass sich Laut etwas zurückhält und nicht direkt "Kinderschänder!" schreit, wenn Verdachtsmomente aufkommen. »):
Geht mir genau so, denn gerade unter dem Gesichtspunkt, dass dies ein besonders schwerwiegendes Verbrechen ist, sollte man abwarten, bis zweifelsfreie Beweise vorliegen, bevor man jemandem diesen Stempel aufdrückt, so naheliegend der Verdacht auch ist. Naheliegend reicht bei einer Anschuldigung diesen Ausmaßes einfach nicht, da gilt es, möglichst fehlerfrei zu agieren.
Hmmm, da sollte man auch wieder nicht päpstlicher sein als der Papst.
Die "News" auf Laut.de neigen insgesamt dazu, extrem wertend und subjektiv formuliert zu sein, und eher Kommentar- als Nachrichtencharakter zu haben. Das macht vielleicht für viele ihren Reiz aus.
Ist halt typisch
und daher auch unvermeidbar und demnach auch nicht umkehrbar, da die attraktion im vordergrund steht-nicht der menschliche aspekt
Klar, DAS kritisiere ich ja auch gar nicht, der Kommentarstil passt ohnehin viel besser zu Laut, gar keine Frage. (Darüber hinaus hast du völlig recht, ich schätze es sehr, dass diese Plattform durchaus Stellung bezieht.)
ABER worum es hier geht, ist der Gegenstand "Kindesmissbrauch". Da sollte man nicht vorschnell sein, Meinung hin oder her. Klingt vielleicht pingelig, aber bei einem solchen Verbrechen, sollte man nicht gleich mit "Kinderschänder" titeln, wenn es noch keine Verurteilung gibt.
Gut, eigentlich sollte das für jedes Verbrechen gelten, aber seis drum.
@BzR (« O.k., mal ganz kurz zu dem leidigen Kinderschänderthema:
Die Rechtslage ist eindeutig.
Artikel 1 des Grundgesetz gilt absolut.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Auch für verurteilte Verbrecher.
Daraus leiten sich gewisse Grundrechte ab. Einige davon können im Zuge des Strafvollzugs vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Man kann Menschen die Freiheit entziehen, sie in ihrer Selbstbestimmung einschränken usw.
Allerdings ist ein Verbrechen nach Verbüßung der Strafe gesühnt, und der Verurteilte erhält seine Grundrechte in vollem Umfang zurück.
Unser Rechtssystem sieht meines Wissens eine Höchststrafe vor. Ich gehe davon aus, da kann uns der böse Anwalt sicher Genaueres sagen, dass auch nach Verbüßung der Höchststrafe ein Täter als rehabilitiert und seine Tat als gesühnt gilt.
Ihm also die Wiedereinsetzung sämtlicher garantierter Grundrechte zusteht.
Betrachtet man "Kinderschänder" also als normale Verbrecher, gibt es keine Legitimation, sie nach Verbüßung ihrer Strafe weiter zu drangsalieren.
Das bedeutet, alle Rachegelüste sind sofort runterzuschlucken. Sorry.
Als Vergleich: Wenn Du Dir irgendwo eine ansteckende Infektionskrankheit eingefangen hast, ist der Überträger in den meisten Fällen weder juristisch noch moralisch haftbar zu machen. (Es sei denn, er handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich).
So. Natürlich gibt es noch die Überlegung, die Gesellschaft zu beschützen, und somit unheilbar Kranke, von denen eine Bedrohung ausgeht, zu isolieren.
Das ist allerdings ein äußerst schwerwiegendes moralisches Dilemma, das sehr vorsichtig und gewissenhaft angegangen werden muss. Denn auch für unheilbar Kranke gilt uneingeschränkt Artikel 1. Zudem muss man ja erst mal beweisen, dass die Krankheit unheilbar ist.
Da mit einer gehörigen Portion empörten Revanchismus' heran zu gehen, ist sicher der verkehrte Weg.
Und ich halte Leute, die das tun für Arschlöcher. Möglicherweise für größere Arschlöcher als Kinderschänder, denn die können meist nichts dafür. »):
da hat sich ja jemand ganz schön weit aus dem fenster gelehnt, aber nicht schlecht für nen amateur
Eine Ermittlung im juristischen Sinne ist die Erforschung eines Sachverhaltes!!!
damit geht es erstmal los.
in diesem stadium befinden wir uns derzeit bzgl des sachverhalts.
es gilt das Offizialprinzip, d.h., es werden Ermittlungen hoheitlicher Art (von einer behörde) durchgeführt.
Hierbei muss die Behörde objektiv (!!!) ermitteln, d. h. nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände ermitteln (so explizit z. B. in § 160 StPO). Im Gegensatz hierzu steht der Beibringungsgrundsatz (z. B. im Zivilprozess), bei der jede Partei die für sie günstigen Tatsachen vortragen und beweisen muss.
das haben wir hier nun zum glück nicht. sonst hätten wir ja den klassischen Inquisitionsprozeß, der nach dem Motto funktioniert: beweise deine Unschuld oder du bist schuldig.
deshalb: unschuldsvermutung gaaaanz wichtig!
man ist heutzutage eben subjekt und nicht objekt des strafverfahrens!
du schriebst:
"Das Problem ist halt, Kinderschänder sind keine normalen Verbrecher sondern meistens Triebtäter.
Das bringt allerdings gewisse Probleme mit sich, denn in dem Fall ist meiner Meinung nach nicht von einem Verbrechen sondern von einer Krankheit auszugehen. Um ein Verbrechen zu verüben, muss man schuld- und zurechnungsfähig sein.
Einem schuld- und zurechnungsunfähigen Menschen gegenüber kann man aber keine Vergeltungsabsichten entgegen bringen.
Er ist somit Gegenstand der Medizin (Ich sehe hier die Psychatrie als Teil der Medizin) und nicht der Strafverfolgung.
Ziel muss also sein, ihn zu heilen, und nicht ihn zu bestrafen."
oh nein, beezy. das ist ein weit verbreiteter irrtum.
ich habe derartiges als anwalt des opfers auch schon einmal erlebt.
natürlich war die verteidigung des täters mit der gleichen taktik unterwegs, die du hier beschrieben hast.
wichtig:
defekt hin oder her; fuck you!
entscheidend ist die einsichtsmöglichkeit in das verwerfliche handeln.
denn:
selbst wer im moment des triebschubs nicht mehr steuerungsfähig sein sollte, weiß ja vorher und nachher, daß er falsches, illegales und zerstörerisches anrichtet.
wer sich folglich in dieser kenntnis keine hilfe von ärzten sucht, sondern absichtlich und rücksichtslos gern seinen trieb auslebt, ist eben zurechnungsfähig im strafrechtlichen sinne.
damit hab ich den psychoheini in den sack gekriegt und das gutachten platt gemacht
klappt fast immer, weil es wahr ist.
Vor allem sollte sich mal irgendjemand einen passenderen Begriff für Leute überlegen, die im Verdacht stehen, Kindesmissbrauch begangen zu haben. Ich mag den Begriff nicht mal eintippen. Bei der Frage Missbrauch oder "Schändung" gehts nicht um P.C. Der News-Artikel richtet sich primär gegen die Redaktion einer Zeitung und nur in zweiter Linie gegen die Person des Musikers. Gerade deshalb sollte man auf sprachliche Details achten und nicht diesen zynischen Vulgärbegriff der Deutschnationalen verwenden.
@Garret (« es spielt neben dem schon angeborenem,dennoch schlummerndem trieb der täter auch noch deren umwelt eine große rolle
bzr´s argumente waren drastisch,polarisierend aber letzten endes realistisch,richtig und genau der grund, weswegen wir im hier und jetzt leben und die lynchjustitz in germany gesetzlich nicht existiert.gegen das emotionale kann man jedoch auch in 1000 jahren nichts unternehmen »):
garret, dein bestes posting ever ... so far
@Kukuruz (« Vor allem sollte sich mal irgendjemand einen passenderen Begriff für Leute überlegen, die im Verdacht stehen, Kindesmissbrauch begangen zu haben. Ich mag den Begriff nicht mal eintippen. Bei der Frage Missbrauch oder "Schändung" gehts nicht um P.C. Der News-Artikel richtet sich primär gegen die Redaktion einer Zeitung und nur in zweiter Linie gegen die Person des Musikers. Gerade deshalb sollte man auf sprachliche Details achten und nicht diesen zynischen Vulgärbegriff der Deutschnationalen verwenden. »):
!!!