Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des OLG gegen Bushido aufgehoben. Der Urheberrechtsstreit mit Dark Sanctuary geht damit in eine neue Runde.

Karlsruhe (joga) - Der unter anderem für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg im Urheberrechtsstreit zwischen Bushido und der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary aufgehoben. Das OLG hatte Bushido verboten, zwei Alben, auf denen er bis zu zehn Sekunden lange Samples der Franzosen verwendet habe, weiter zu vertreiben. Dagegen hatte Bushido Berufung eingelegt.

In der Berufungsverhandlung wies nun der BGH die Klage dreier Bandmitglieder, die nur an den Texten der Dark Sanctuary-Songs mitgewirkt hatten, ab. Die Klage des Komponisten dagegen wurde zur erneuten Prüfung an das OLG zurückverwiesen.

Verwendete Samples nur "routinemäßiges Schaffen"?

Der BGH bemängelt am Urteil des OLG vor allem, dass dessen Richter sich bei der Beurteilung der Frage, ob Bushido Urheberrechte verletzt habe oder nicht, lediglich auf ihre "eigene Sachkunde" verlassen hätten. Die Bundesrichter betonten jedoch, dass die für "einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen" anhand von "objektiven Merkmalen" bestimmt werden müsse. Deshalb sei in einer erneuten Verhandlung zwingend ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, doch aus einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH geht klar hervor, dass die Karlsruher Richter davon ausgehen, dass Bushido "Teile der Musik" übernommen hat. Sie stellen aber in Frage, ob die kurzen verwendeten Musiksequenzen "über ein routinemäßiges Schaffen hinausgehen und die Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutzes erfüllen."

Urheberrecht vs Leistungsschutzrecht

Vielleicht hätten sich Dark Sanctuary bzw. ihr Label nicht auf den Urheberrechtsschutz, sondern auf das verwandte Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller berufen sollen. Aufgrund dieses Rechtes hatte der BGH 2012 Moses Pelham und Sabrina Setlur wegen der Verwendung eines nur zweisekündigen Kraftwerk-Samples zu Schadensersatz verurteilt.

So muss nun also ein Sachverständiger beurteilen, ob die Musiksequenzen von Dark Sanctuary mehr sind als nur "routinemäßiges Schaffen". Man darf durchaus gespannt sein, welche "objektiven Merkmale" da zur Anwendung kommen.

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