Ein Hamburger Gericht hat Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt. Die meisten Alben darf er nicht mehr verkaufen.
Hamburg (laut) - Das Hamburger Landgericht hat den 31-jährigen Bushido wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Der Berliner Rapper hat demnach von der französischen Band Dark Sanctuary Liedteile verwendet und als seine eigenen ausgegeben. Jetzt muss er 63.000 € zahlen, berichten die Nachrichtenagenturen. Das Geld geht als sogenannte "Billigkeitsentschädigung" an Dark Sanctuary.
Schadenersatz
Das Gericht beschloss weiterhin, dass Bushido auch Schadenersatz an Dark Sanctuary zahlen muss. In welcher Höhe gibt das Gericht dann bekannt, wenn klar ist, wie hoch die Erlöse aus den bislang verkauften CDs sind. Der Rapper muss jetzt offen legen, wie viel er verdient hat.
Bei 13 Liedern geklaut
Bushidos Label darf zudem elf CDs, auf denen die teilweise geklauten Songs vorkommen, nicht mehr verkaufen. Die ausgelieferten Platten müssen zurückgerufen und vernichtet werden. Darunter ist auch "Von der Skyline zum Bordstein zurück", die Erfolgsplatte des Berliners.
Die französische Gothic-Combo Dark Sanctuary hatte alleine bei dem über 200.000 mal verkauften Album acht Songs wiedererkannt, die aus ihrer Feder stammen. Insgesamt hat Bushido bei 13 Liedern Teile abgekupfert.
Für Bushido ist das Urteil schon deshalb peinlich, weil er selbst jede Urheberrechtsverletzung bei 'seinen' Song gnadenlos verfolgen lässt. Bushidos Verteidiger kündigten an, in Berufung zu gehen.
42 Kommentare
Pommesgabel machen du Wi***er?? Mach ersma eigene Musik und hör auf zu klauen!
Das ist sicherlich ein Schock für all jene, die überhaupt etwas an Bushido für echt gehalten haben.
es heißt samplen, nicht klauen...
allerdings sollte man sich im vorraus die rechte an den Samples sichern.
Schlechter Schachzug des sonst geschickten Geschäftsmannes...
bushido hat schon 11 alben rausgebracht? krass!
gibts den nicht erstso seit 2003?
er würde NIE etwas klauen, dass weis ich zufällig mit sicherheit. punkt. freispruch!
Dieser Kommentar wurde vor 2 Jahren durch den Autor entfernt.