Ein japanischer Konzern droht Matthias Schulze mit Klage wegen Verletzung der Namensrechte.

Berlin (mma) - Die Bandnamen eines beachtlichen Teils der Musikwelt rühren aus dem Paralleluniversum Film her. Im Heavyrock-Metier etwa sind es vorzugsweise B-Horrormovies oder trashige Pornos, die bei der Benennung von Black Sabbath oder White Zombie Pate standen. So weit, so bewährt.

Im Fall Godsilla wird allerdings überdeutlich, dass für die Big Player unter den Filmrechte-Inhabern das Referenzsystem Popkultur keineswegs als Open Source für jeden zur Verfügung steht. Der Berliner Rapper Matthias Schulze hat sein Pseudonym gerade ändern müssen – aus Angst vor einer Namensrechtklage seitens eines der ältesten und größten Filmstudios Japans.

Godzillas Augen entgeht nichts

Dem Konzern Toho missfiel nämlich die Ähnlichkeit zwischen seinem voluminösen Monster Godzilla und dem Namen des Rappers Godsilla. Wie der Berliner rap.de erzählte, erhielt er Ende April auf der Rückkehr von einem Videodreh mit Azad einen Anruf einer Mitarbeiterin. Sie teilte Godsilla mit, soeben eine dreizehnseitige Klagedrohung von Toho erhalten zu haben. Der Rapper profitiere zu Unrecht vom Schatten der ikonischen Filmlegende, hieß es darin.

Wie das japanische Unternehmen auf ihn gekommen ist, kann sich der Rapper nicht so richtig erklären: "Vielleicht haben die einfach nach Domains gesucht, die ähnlich wie 'Godzilla' klingen und sind dabei auf godsilla.de gestoßen."

Lästige Konsequenzen ließen hingegen nicht lange auf sich warten. Mit "600 Euro auf dem Sparkonto" hätte er in einem möglichen Gerichtsverfahren gegen den Riesenkonzern nicht den Hauch einer Chance, erkennt Schulze. Also nimmt der 26-Jährige seine Webseite unter der Domain godsilla.de umgehend vom Netz und kürzt seinen Künstlernamen auf ein schlichtes "Silla".

"Gegen das große grüne Monster ist der kleine Rapper aus Berlin nichts." Ungewöhnlich bescheidene Worte aus Südberlin Maskulin. Nun hofft Silla, Toho damit beschwichtigt zu haben und die unter dem alten Pseudonym veröffentlichten Releases nicht einstampfen zu müssen.

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